Achgut.com / 29.05.2018 / 06:15 / Foto: U.S. D.D. / 57 / Seite ausdrucken

Achse-Dokumentation: Bamf-Betriebsrat zieht Reißleine

Die Achse des Guten dokumentiert hier ein Schreiben des Gesamtbetriebsrates der Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge. Es schildert, wie rechtmäßiges behördliches Handeln aus politischer Opportunität systematisch außer Kraft gesetzt wurde. Die politisch Verantwortlichen dafür sitzen in der Bundesregierung, allen voran Angela Merkel. Lesen Sie dazu auch den einordnenden Beitrag von Anabel Schunke.

Sonderveröffentlichung des GPR am 28.05.2018

Sondermitteilung des Gesamtpersonalrates zu den Vorgängen in Bremen und der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Asylbereich

Sehr geehrte Frau Cordt,

Herr Weise  bot der Kollegin Josefa Schmid Hilfe an, erklärte aber: "Ich möchte nicht, dass Frau Cordt beschädigt wird"  ("spiegel online" vom 22.05.2018). Weiteren Pressemitteilungen waren die bekannten Schuldzuweisungen und unwahren Tatsachenbehauptungen – kein Qualitätsmanagement, kein Vieraugenprinzip, keine Führung etc. – zu entnehmen.

Wir  fordern Sie auf, zu diesen einseitigen Schuldzuweisungen und wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen von Herrn Weise Stellung zu nehmen. Für die jetzt in der Kritik stehende "Bearbeitung" der Asylverfahren können nicht die Beschäftigten auf der Arbeitsebene des Amtes verantwortlich gemacht werden. Diese Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das vorgegebene Ziel pressewirksam signalisieren zu können: "Wir haben es geschafft". Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, dass Kolleginnen und Kollegen durch Herrn Weise in ihrem Ansehen, ihrer Arbeit und ihrer Person "beschädigt" werden!

Die  aktuellen Vorgänge in Bremen sollen hier nicht weiter thematisiert werden. Hierfür ist die Staatsanwaltschaft zuständig und hierfür sehen wir auch die Führung des Amtes nicht unmittelbar in der Verantwortung. Viele Kolleginnen und Kollegen haben allerdings kein Verständnis dafür, dass nach Bekanntwerden der Praxis in Bremen es offensichtlich an dem Willen zur Aufklärung und zu den gebotenen Konsequenzen mangelte. Diese Auffassung teilen wir. Auch wir können niemandem erklären, weshalb Frau B. ausgerechnet in der Qualitätssicherung bis zum Zeitpunkt der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft trotz aller Erkenntnisse eingesetzt werden konnte, während mittlerweile sämtlichen Bremer Kolleginnen und Kollegen ohne abschließende Untersuchungsergebnisse quasi unter Generalverdacht ihr Tätigkeitsbereich im Asylverfahren entzogen wurde.

Wir halten es für geboten klar zu stellen, dass für die berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind. 

Die Kolleginnen und Kollegen werden pauschal  dem Verdacht ausgesetzt, im BAMF herrsche Inkompetenz und Willkür. Richtig ist, dass  bis heute  den "Erledigungen" absoluten Vorrang eingeräumt und die Qualität diesem Ziel vollständig untergeordnet wird. Wer  teilweise unter Sanktionsvorbehalten z.B. drei, vier, fünf  und mehr Anhörungen von Antragstellern aus  Afghanistan oder dem Iran täglich durchführen lässt, verbunden mit entsprechenden Bescheidvorgaben nimmt Einschränkungen der grundgesetzlich normierten Rechtstaatlichkeit bewusst in Kauf.

Wir wollen dies an einem aktuellen Beispiel verdeutlichen, das ebenfalls Eingang in die Presse  gefunden hat. So haben die Entscheider einer Außenstelle die vorgegebenen Produktivziele nicht erfüllt, weswegen die operative Leitung des Amtes entschieden hat, dass "sämtliche EASO-Schulungen und Sonderbeauftragtenschulungen" (dies sind Grundschulungen) ausgesetzt würden. Mit anderen Worten: Nur wer ohne Schulung die Produktivziele – wie auch imrner – erfüllt, darf zur Grundschulung. Hierauf angesprochen wurde uns mitgeteilt,man habe dem Ziele der Verfahrensbeschleunigung den Vorrang gegeben. Soviel aktuell zur pressewirksaverkündeten "Qualitätsoffensive".

Auch lassen die bisherigen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich einer "lückenlosen Aufklärung" die von uns geteilte Vermutung zu, dass ein solches Interesse gerade nicht besteht. Wir fordern eine ernsthafte Aufklärung mit dem Ziel, die wirklich Verantwortlichen zu benennen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Kolleginnen undKollegen künftig ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten können, ohne hierfür mit Sanktionen rechnen zu müssen.

Wir fordern Sie auf, alle sog. Führungskräfte zur Rechenschaft zu ziehen, 

  • die ein rechtsstaatliches Asylverfahren mittels entsprechender Vorgaben von Anhörungen und Bescheiden verhindert haben;
  •  die seit den Zeiten von Herrn Weise bis heute Anhörungen und Bescheide fehlerhafte Bescheide "durchgewunken" haben;
  • die bis heute Einarbeitungen, Schulungen etc. verhindert haben;
  • die seit Mitte 2015 bis heute jegliche herkunftsländerspezifische Schulung verhindert haben;
  • die bis heute ein rechtsstaatliches Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfung von Rücknahme und Widerrufsverfahren verhindern.

Auch Ihre Behauptung, seit Ende 2017 sei zwecks "Qualitätskontrolle" nun das Vieraugenprinzip erstmals eingeführt worden, ist falsch und setzt die Kolleginnen und Kollegen dem Verdacht aus, bis dahin habe Willkür geherrscht.

Bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 gab es die Institution des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, der gegen Entscheidungen des Bundesamtes klagen konnte. Danach wurde das Vieraugenprinzip verbindlich eingeführt; diese Prüfung wurde auch – auch in den Jahren 2015 bis 2017 – in jedem Asylverfahren dokumentiert.

Dieses Verfahren hatte sich bis Mitte 2015 auch bewährt, was man der Qualität der damaligen Anhörungen und Entscheidungen entnehmen kann. Ferner waren die damaligen Referenten und Referatsleiter auch in der Lage, diese Kontrollen auszuüben. Dies änderte sich schlagartig seit der Leitungsübernahme durch Herrn Weise und der Durchsetzung nicht tragbarer Zahlenvorgaben durch die Amtsführung. Diese Tatsachen haben aber nicht die Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsebene zu verantworten.

Nun sollen zudem sog. Teamleiter zur Qualitätsprüfung eingesetzt werden; hierzu wurde die notwendige Erfahrung (Berufsausübung) auf 18 Monate reduziert, mithin kann ein Jungbeamter auf Probe Teamleiter werden und übt somit eine Tätigkeit im Endamt (A 13g) dieser Laufbahn aus; dieses erreicht ein Beamter aus guten Gründen in der Regel frühestens nach zwanzig Jahren. Dessen ungeachtet ist der Teamleiter in erster Linie für die Produktivität seines Teams dem Leiter des operativen Bereichs verantwortlich. Für diese überaus verantwortungsvolle Aufgabe wäre eine langjährige Berufserfahrung unabdingbar, um die Qualitätsoffensive und das Vieraugenprinzip zu einem Erfolg zu verhelfen.

Auch für dieses Handeln sind nicht Kolleginnen und Kollegen verantwortlich.  

Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- uund Widerrufverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einen rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Anerkennungen mittels Fragebögen.

Diese Möglichkeit wird jedoch – wie uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, "Papiere nicht anzufordern".

Das zuständige Fachreferat des Bundesamtes votierte in einer – wie der Presse zu entnehmen ist – Vorlage vom 11.05.2018 für eine rechtskonforme Durchführung der Verfahren und kam zu dem Fazit, dass eine rechtskonforme Durchführung der Rücknahme- und Widerrufsverfahren und damit eine Ausschöpfung der Möglichkeiten nicht gewollt ist. Weiter wurde ausgeführt, dass die Durchführung von Widerrufsverfahren kein Instrumentarium der schnellen Erledigung von Fallzahlen sein sollte.

Die Welt (15.05.18) berichtete unter Bezugnahme auf diesen Bericht, die Widerrufsverfahren würden "zum großen Teil der Voraussetzung einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht gerecht" werden. Sie würden zudem den einschlägigen Rechtsvorschriften widersprechen. Insgesamt hätten Stichproben gezeigt, dass "in der Mehrheit der Prüffälle" keine Identitätsfeststellung vorgenommen wurde - "selbst wenn Hinweise auf eine andere Staatsangehörigkeit bereits nachträglich in die Erstverfahren eingearbeitet worden waren". Unter den anerkannten Syrern und lrakern befinden sich demnach "auch Staatsangehörige anderer Länder wie zum Beispiel der Türkei".

Die Kolleginnen und Kollegen sehen sich auch jetzt wieder dem Vorwurf ausgesetzt, auch diese Aufgaben rechtsfehlerhaft wahrgenommen zu haben. Hierzu wollen wir klarstellen, dass nicht der Bericht und dessen Veröffentlichung hierfür ursächlich sind. Ursächlich sind alleine die Dienstanweisungen, die die Leitung des Bundesamtes zu vertreten hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

im Namen der Kolleginnen und Kollegen appellieren wir an Sie, mit den Beschäftigten einen Neuanfang – und eines solchen Bedarf es – zu gewährleisten.

Dies setzt eine ernsthafte Überprüfung der Verfahren seit 2015 voraus. Dabei sind die Verantwortlichen – ungeachtet ihrer Funktionen – zu ermitteln. Dabei müssen die sog. Führungskräfte und nicht die weisungsabhängigen Mitarbeiter des Bundesamtes im Fokus stehen.

Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden. Dies setzt allerdings gut ausgebildete Mitarbeiter voraus.

Wir wollen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren Fehler der Vergangenheit nach Möglichkeit zu korrigieren. Dies darf nicht wie bisher von Dienstanweisungen gezielt verhindert werden.

Nur auf diesem Wege wird das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit unseres Amtes wieder hergestellt. Hierzu bedarf es dem Mut zur Wahrheit, auch wenn wir uns vielleicht eingestehen müssen, dass wir es in dieser kurzen Zeit nicht geschafft hatten.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Scheinost

Vorsitzender

 

Paul Müller

stv. Vorsitzender

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Wolfgang Richter / 29.05.2018

Als Beleg für die Aufklärungsbereitschaft der oberen Führungsebenen sei der Betrugs-Skandal der Landesaufnahmestelle in Braunschweig angeführt: Die aufdeckende Sachbearbeiterin wurde von den “Vorturnern” zurück gepfiffen, sollte ihre Feststellungen unter der Decke halten. Als sie dem nicht nachkam, ihre Unterlagen der Polizei übergab, wurde zwar gegen die betrügenden Zuwanderer er- mittelt, die straf- und aufklärungsvereitelnde Führung blieb den veröffentlichten Berichten nach im Amt. Dafür wurde der aufmerksamen Dame der Vertrag nicht verlängert, sie in die Arbeitslowsigkeit entlassen. Anders herum wäre ein Schuh draus geworden - Führung entlassen und vor den Kadi, sie auf eine frei gewordene Führungsstelle. Aber dafür müßte hier noch ein Rest von rechtsstaatlichem Denken und Verantwortungsgefühl vorhanden sein, vor allem und gerade bei den politischen Stuhlbesetzern, angefangen beim Drehhofer.

Bernhard Krug-Fischer / 29.05.2018

Ich habe mit meiner Behörde von 2000 bis 2013 mit dem BAMF sehr gut zusammengearbeitet. 2015 hatte ich mich auch dort beworben. Aber ein Mitarbeiter hat damals schon dringend abgeraten, mit dem Hinweis, dass ich das BAMF von früheren Zeiten nicht wieder erkennen würde, Daraufhin habe ich meine Bewerbung zurückgezogen. Und der Mitarbeiter vom BAMF hat Recht gehabt. Die Zustände sind ja noch schlimmer, als es mir vor 3 Jahren geschildert wurde.

Paul Siemons / 29.05.2018

In einem funktionierenden Land, sagen wir Slowakei, Rumänien oder Lummerland, wären längst Hunderttausende auf den Straßen. In Deutschland hingegen ist das alles nicht weiter der Rede wert, außerdem sagen die in den Talkshows immer, das sei nur üble Hetze und Panikmache.

Thorsten Helbing / 29.05.2018

Es tut mir sehr leid, sollte ich jemandem die Möglichkeit nehmen hier zu kommentieren, da auf 50 Kommentare begrenzt. Allerdings möchte ich Herrn Broder meine Wertschätzung zukommen lassen, mein Beitrag in der „WELT“ wurde gnadenlos zensiert. Dabei war dieser Beitrag wachsweicher als meine Petunien in der Mittagssonne. Also lieber Herr Broder, bleiben Sie aufrecht, so wie Sie sind und lassen sich nicht verbiegen. Niemals! Und behalten Sie Ihre Zunge bei sich, nehmen Sie ihren Schärfstein, schärfen Sie damit ihre Messer, es wird nichts nützen, Schärfer als scharf, ist das möglich? Die viel wichtigere Frage ist, ist es das Ende des Regime „Merkel“? Ich sehe es kommen. Leider und diesmal zum Glück hatte ich oft Recht, seit 2015 leider überproportional häufig. Sie, lieber Herr Broder, sind vielleicht der Sargnagel für Zombies, welche einfach nicht wahrhaben wollen, das Ihre Zeit abgelaufen ist, selbst verschuldet. Bleiben Sie dran, und die Hoffnung wird zurückkehren, davon bin ich überzeugt. Dankeschön!

Andrea Koch / 29.05.2018

heute in “the times” in england: miserable refugees sell EU passports and slip back into syria. in der tuerkei verkaufen personen, denen in deutschland asyl gewaehrt wurde ihre papiere und reisen zurueck in ihr fluchtland oder bleiben in der tuerkei. jetzt kann man das also schon im ausland in der zeitung lesen.

HaJo Wolf / 29.05.2018

Lieber Alois Werner, bei wem wollen Sie sich denn als Beamter beschweren über rechtswidrige Anordnungen, wenn diese aus der Führungsetage dieses Staates kommen? Glauben Sie ernstlich, ein Beschwer würde Gehör finden oder gar Abhilfe schaffen? Nein, dieser Staat ist marode vom Kopf her, und zwar so marode, dass nur noch die Koalition aus Merkel-treuer Medienlandschaft, linksgrünen und autonomen Schlägertrupps (wieso erinnern die mich an die SA-Trupps Anfang der 1940er…?) und rückgratloser CDUCSUSPDFDP-Politiker den radikalen Zerfall derzeit abbremst. Aufzuhalten ist er nicht mehr. Wir werden uns - völlig zu Recht! - von Kindern, Enkeln und Urenkeln fragen lassen müssen, warum wir sehenden Auges nichts unternommen haben, sondern wütend zwar, aber dennoch tatenlos zugeschaut haben.

klaus Blankenhagel / 29.05.2018

Und was tut Merkel, sie amuesiert sich bei einer beliebigen “Gedenkfeier” der Tuerken in Solingen, und grinst ueber beide Haengebacken, waehrend der Rede einer betroffenen Mutter. Die sich artig bedankt, dass sie schon fast 30 Jahre in Germanien lebt, und das alles in akzentfreiem Tuerkisch. Deutsch nie gehoert!

Günter H. Probst / 29.05.2018

An Hand dieser Ereignisse kann noch einmal das Fatale der Staats- und Befehlsgläubigkeit der D. sichtbar gemacht werden. In meinem Philosophie-Seminar lernte ich von Hegel, daß der Staat “die Wirklichkeit der sittlichen Idee” darstelle. Als ich meine grundehrliche Mutter einmal nach ihrem Verhältnis zu staatlichen Gewalten fragte, erklärte sie, daß der Staat sich nicht irren könnte. Schon bei der Masseneinwanderung wunderte ich mich über die sich überschlagende Bereitschaft, Wohncontainer auch auf Rathausvorplätzen aufzubauen. Wenn jetzt der BR erklärt, daß Anweisungen von oben, wie “Papiere sind nicht anzufordern” , von den Beschäftigten einfach befolgt wurden, erschließt sich mir auch, wie die staatliche Bürokratie damals die Vernichtung der Ostvölker und der Juden klaglos organisierte.

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