Gastautor / 15.03.2016 / 06:25 / Foto: Worldeconomicforum / 6 / Seite ausdrucken

Der Senat und die Muslime: Runder Tisch in geschlossener Gesellschaft

Von Cornelia Kirchner.

Berlin scheut die öffentliche Diskussion über einen Staatsvertrag mit islamischen Verbänden

Der Senat von Berlin beabsichtigt, ähnlich wie es die Hamburgische Bürgerschaft im Juni 2013 beschlossen hat, einen Staatsvertrag mit einigen islamischen Verbänden zu schließen, der den Staatsverträgen mit den Religionsgemeinschaften in Deutschland, mit den beiden christlichen Kirchen sowie der Jüdischen Gemeinde entspricht. Zur Vorbereitung des Staatsvertrages hat der Senat von Berlin das Unternehmen „Explorat“ beauftragt, einen „vorstaatlichen Kommunikationsprozess“ mit Musliminnen und Muslimen durchzuführen.

Laut Kulturstaatssekretär Tim Renner (SPD)  sollen „kreative und sinnvolle Lösungen“ für einen Staatsvertrag mit islamischen Gemeinden gefunden werden. Nach der Senatserklärung sind dazu bis Mitte 2016 sechs Runde Tische zu unterschiedlichen Themen geplant, an denen Repräsentanten der Berliner Moschee-Gemeinden und –Verbänden sowie Experten teilnehmen sollen. Das Ergebnis der Runden Tische soll dem Senat als Empfehlung dienen. Explorat ist nach eigenen Angaben eine Kommunikationsagentur, die bislang - fernab einer religionswissenschaftlichen, religionsverfassungs- und kirchenstaatsrechtlichen Expertise - Forschungsorganisationen, Stiftungen, Interessenverbände sowie Publikumsmedien beraten hat.

In Berlin sind rund 250 000 Muslime in 80 Gemeinden und 5 Glaubensrichtungen registriert. Religionsgemeinschaft ist in Deutschland jedoch der Oberbegriff für die evangelische Kirche, die römisch-katholische Kirche, andere, jeweils daran angegliederte christliche Glaubensgemeinschaften sowie nichtchristliche Glaubensgemeinschaften wie zum Beispiel die Jüdische Gemeinde. Diese Gemeinschaften umfassen die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses und dienen der Ausübung und Erfüllung aller durch dieses Bekenntnis gestellten Aufgaben. Da die in Berlin registrierten Muslime demnach keine islamische Religionsgemeinschaft sind, gibt es, im Gegensatz etwa zu den christlichen Kirchen und der Jüdischen Gemeinde, auch keinen geeigneten Verhandlungspartner, mit dem der Berliner Senat einen Staatsvertrag im Namen der Muslime in Berlin schließen kann.

Staatsvertrag mit Orthoxen und ohne Mehrheit

Deshalb wäre es mehr als problematisch, wenn das Land Berlin mit einigen wenigen Verbänden, in denen nur eine Minderheit der in Berlin lebenden Muslime registriert ist, einen Staatsvertrag schließt, der für alle in Berlin lebenden Muslime gelten soll.

Man muss davon ausgehen, dass der Berliner Senat, wie in Hamburg, einen Staatsvertrag mit den einzig in Berlin vorhandenen orthodoxen islamischen Vereinen schließen wird, bei dem wahrscheinlich der von der türkischen Regierung Erdogans abhängige Verband DITIB die Federführung übernehmen wird. Die muslimischen Gemeinden und islamischen Verbände in Berlin sind nicht primär bekenntnisförmig sondern primär national beziehungsweise politisch und/oder sprachlich organisiert.

Die vertragsschließenden orthodoxen islamischen Vereine und Verbände werden selbstverständlich - gemäß ihrer religiösen Überzeugung – auch die für gläubige Muslime verbindlichen göttlichen Aussagen im Koran propagieren, die eine Integration in unsere Gesellschaft erschweren oder gar verhindern. Für gläubige Muslime, die sich möglichst nach Allahs Anweisungen im Koran richten, gilt:

  • dass der Islam seit ewigen Zeiten die einzig wahre Religion ist und nicht verändert werden darf;
  • dass nur die göttlichen Befehle Allahs im Koran den richtigen Weg weisen;
  • dass alle Nichtmuslime Ungläubige (Kuffar) sind, die in den muslimisch dominierten Staaten weniger Rechte haben als Muslime;
  • dass der Islam ein verbindliches Rechts- und Handlungssystem (Scharia) ist, das sich auf  alle Beziehungen des religiösen, bürgerlichen und staatlichen Lebens erstreckt.

Daraus folgt zum Beispiel:

  • dass die Trennung von Staat und Religion grundsätzlich als abwegig betrachtet wird, da letztlich nur das göttliche Recht bindend ist und nicht die durch parlamentarische Mehrheitsentscheidungen beschlossenen Gesetze, sofern sie der Scharia widersprechen;
  • dass sich die Frau stets fügsam dem Mann unterzuordnen hat;
  • dass es strikt verboten ist, einen nichtmuslimischen Partner zu heiraten;
  • dass sich nach Allahs Willen alle Muslime mit all ihren Kräften und Möglichkeiten für die weltweite Ausbreitung des Islams einsetzen sollen;
  • dass der Abfall vom Glauben sündhafter ist, als jemanden zu töten.

Diese antiaufklärerische und undemokratische Praxis des Senats ist auch im Fall des Hamburger Staatsvertrages zu finden: Die Hansestadt war das erste Bundesland, das unter dem Ersten Bürgermeister Olaf Scholz statt einer Vereinbarung einen Staatsvertrag mit muslimischen Gemeinden geschlossen hat. Dies geschah getrennt mit der Alevitischen Gemeinde und mit drei orthodoxen muslimischen Zusammenschlüssen von Vereinen, die Federführung übernahm hier der von der türkischen Regierung abhängige Verband DITIB. Über diesen Staatsvertrag gab es im Hamburger Parlament (in der Hamburgischen Bürgerschaft) keine öffentliche Debatte. Auch über die Medien fand zu der besonderen Problematik dieses Staatsvertrages keine öffentliche Diskussion statt. Damit wurde die Bevölkerung Hamburgs sowohl von ihren gewählten Repräsentanten als auch von den Medien an der Meinungsbildung völlig ausgeschlossen.

Die schleichende Aushöhlung von Grundgesetz und Grundrechten

Der Senat von Berlin hat, wie alle Landesregierungen in Deutschland die Aufgabe, die nach Jahrhunderten erreichten und im Grundgesetz fixierten Grundrechte zu erhalten und zu sichern und nicht durch die politische Dimension der Religion Islam zu gefährden. Es ist deshalb eine Verpflichtung des Senats von Berlin, neben den jüdischen Gemeindeangehörigen auf die aus religiösen Gründen aus dem islamischen Unruhegürtel nach Deutschland geflüchteten Christen, Jesiden, Aleviten und auf die vielen bei uns lebenden muslimischen Mädchen und Frauen, die nach den Prinzipien unseres Grundgesetzes ihr Leben gestalten wollen, Rücksicht zu nehmen.

Das Motto der UN-Menschenrechtscharta von 1948 - „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ – muss uneingeschränkt für alle Bewohnerinnen und Bewohner Deutschlands gelten und auch durchgesetzt werden. Dieser interkulturelle Konsens wurde durch die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1990 von den heute 56 muslimisch dominierten OIC-Staaten beseitigt.

Politiker in den Regierungsämtern haben die Pflicht, darauf zu achten, dass die Prinzipien unserer demokratisch und rechtsstaatlich organisierten freiheitlichen Zivilgesellschaft nicht durch grundgesetz- und menschenrechtsfeindliche islamische Glaubenssätze gefährdet werden. Sie haben auch dafür zu sorgen, dass im Abgeordnetenhaus über den Islam in seiner politischen Dimension offen und kontrovers diskutiert werden kann.

Meinungsbildung der Öffentlichkeit unerwünscht?

Leider wurde eine öffentliche Information und Debatte über die Probleme dieser politischen Religion von den wichtigen Meinungsträgern und zuständigen Politikern bislang blockiert (1). Eine breite öffentliche Information und Meinungsbildung über den geplanten Staatsvertrag mit muslimischen Gemeinden und islamischen Verbänden in Berlin ist deshalb dringlicher denn je.

An Stelle der bislang nicht erreichten Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts gewinnen insbesondere für orthodoxe islamische Verbände vor allem Staatsverträge als Form der staatlichen Partnerschaft zunehmend an Bedeutung, sie ermöglichen ihnen einen erweiterten Zugang zu staatlichen Finanzierungsquellen. Offen bleibt dabei, wie diese orthodoxen Vereine und Verbände ihren Anspruch, unter den Schutz des deutschen Staates zu kommen, mit jenen islamischen Werten vereinbaren können, die eindeutig im Widerspruch zum deutschen Grundgesetz und der UN-Menschenrechtscharta stehen.

Prof. Dr. Cornelia Kirchner ist Professorin für Methoden / Soziale Integration; Soziale Arbeit / Angewandte Sozialwissenschaften, em. an der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig.

(1) Zu welchen Folgen diese Art der antiaufklärerischen Blockadepolitik allein im Schul- bzw. öffentlichen Alltag führen kann, wird beispielhaft an zwei aktuellen Erfahrungsberichten deutlich:

  • Johann, A. (2015). Rock n’ Roll und Ramadan. Lehrer aus Überzeugung. Klett-Cotta. (Eine ausführliche Beschreibung der alltäglichen Unterrichtssituation an einer Berliner Brennpunktschule mit gymnasialer Oberstufe.)
  • Kambouri, T. (2015). Deutschland im Blaulicht - Notruf einer Polizistin. Piper. (Authentischer Bericht aus dem Polizeialltag.)

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Leserpost

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Rainer Grell / 15.03.2016

Es ist die bekannte Taktik: Während man nicht müde wird, die AfD als undemokratisch zu brandmarken (gerade der Generalsekretär der Berliner CDU, Kai Wegner, hat sich hier besonders hervorgetan und dabei schon mal fünf gerade sein lassen), verhält man sich selbst in eben dieser Weise. Es merkt ja niemand, so das Kalkül, weil man zu den “Guten” gehört. Dabei hat die Unverfrorenheit einen Grad erreicht, der einem schier den Atem verschlägt. Glaubt der Berliner Senat vielleicht gar, Präsident Erdoğan für die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin gnädig zu stimmen, indem man die DITIB hofiert. Das wäre ein verwegener Gedanke. Aber was sind sonst die Motive? Ignoranz scheidet ja wohl mittlerweile aus, nachdem die Zahl und die Qualität der warnenden Stimmen nicht mehr zu übersehen ist (vgl. aktuell z.B. den Offenen Brief von Hamed Abdel-Samad in der Welt von heute, 15. März). Bleiben nur noch Verantwortungslosigkeit und Dummheit übrig. Keine verlockende Alternative.

Wolfgang Richter / 15.03.2016

Das Vorgehen der politischen Entscheider ist wie üblich für den Block alternativlos unter Ausblenden aller die eigenen Denkmuster störenden Faktoren. Ein entsprechender Staatsvertrag sollte doch zumindest die Mehrheit der Islamgläubigen betreffen, was jedoch bei der Vielschichtigkeit und häufig gegeneinander und sich massiv ablehend ausgerichteten Gruppen nur schwer vorstellbar ist. Stellt sich noch die Frage, ob ein entsprechender Staatsvertrag auch zur Folge hat, daß wie bei den christlichen Religionen der Staat die Einziehung der Einkommens abhängigen Mitgliederbeiträge analog zur Kirchensteuer freundlicherweise als Dienstleistung übernimmt.

Erwin Cords / 15.03.2016

Dass ein Muslim keinen nichtmuslimischen Partner heiraten dürfe, stimmt nicht. Ein muslimischer Mann darf sehr wohl eine Nichtmuslimin heiraten, nur umgekehrt ist es verboten. Das hat seinen Grund liegt darin, dass im Islam (a) der Mann der Frau übergeordnet ist und (b) ein Muslim sich keinem Nichtmuslim unterordnen darf, was ja der Fall wäre, wenn zB ein Atheist eine Muslimin heiraten würde.

Hermann Neuburg / 15.03.2016

Bravo, einfach nur: Bravissimo für diese klaren Worte. Frau Dr. Hiltrut Schröter, die den Begriff Politreligion verwendet, würde dem bestimmt zu 100% zustimmen. Sie war der Auffassung, und ich finde zu Recht, dass der Islam wegen der Scharia nicht unter dem Schutz der “Religionsfreiheit”, ein Wort, das es im Grundgesetz nicht gibt, stehen dürfte, da der Islam eben keine Religion im Sinne des Grundgesetzes ist. Als Hamburger bin ich tief besorgt, was sich in meiner Stadt schleichend ereignet: schariatrische Prinzipien und Regeln im öffentlichen Raum, im privaten Raum sowieso. Hamburg ist seit Jahrhunderten eine Einwandererstadt und hat durch sehr kluge und ausgleichende Politik nach Innen und Außen für einen gesellschaftlichen Zusammenhalt gesorgt, der z.B. den jüdischen Bewohnern ein Umfeld ermöglichte, das sie zu einer großen Stütze für Prosperität, Wachstum und den Wohlstand der Stadt machte - beispielhaft seien hier Heinrich und Salomon Heine erwähnt. Leider sind die Erfahrungen, die unsere Vorväter mit dem Islam gemacht haben, in Vergessenheit geraten, ja werden geradezu verdrängt. Ich muss es mit ein wenig Bitternis sagen: dem Motto, der in lateinischer Sprache weithin sichtbar auf dem Rathaus in Hamburg geschrieben steht, wird der Scholz-Senat in dem Umgang mit dem Islam nicht gerecht: Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas („Die Freiheit, die errungen die Alten, möge die Nachwelt würdig erhalten“). Als Epilog noch ein lateinischer, sehr, sehr weiser Spruch: “Deorum offensae diis curae” (Römischer Senat, aus dem “Alten Rom”). Übersetzt: Beleidigungen, die den Göttern (ich ergänze. und den Propheten) widerfahren, müssen die Götter (selbst) rächen.  Wenn sich die Muslime weltweit daran halten würden, wie viel friedlicher wäre die Welt!

Judith Jannach / 15.03.2016

so viel zum Thema: Religion ist Privatsache ... der Islam drängt sich mehr und mehr nach Europa und das ist gefährlich

Franck Royale / 15.03.2016

Es ist schon ein Skandal, dass es überhaupt noch Staatsverträge mit Religionsvereinen gibt. Wenn jetzt auch noch neue abgeschlossen werden, ist das eine Diskriminierung von hunderten anderer religiöser und nicht religiöser Vereine in Berlin.

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