Martina Binnig, Gastautorin / 21.07.2023 / 12:00 / Foto: Pixabay / 28 / Seite ausdrucken

Nachhaltigkeit: Deutschland zahlt, andere profitieren

Kurz vor der Sommerpause veröffentlichte die Bundesregierung Dokumente, die belegen, dass sie die UN-Nachhaltigkeitsziele über das Wohl der Bürger stellt. So sind Maßnahmen geplant, die Deutschland viel kosten – und internationalen Institutionen wie UN oder WHO nützen.

Vor der Sommerpause hat die Bundesregierung noch einmal zwei bemerkenswerte Dokumente veröffentlicht, die ebenso bemerkenswerte Titel tragen: Die Rede ist vom „Klimaanpassungsgesetz“ und vom „Transformationsbericht“. Letzterer wurde am 13. Juli auf der offiziellen Webseite der Bundesregierung vorgestellt: Der „Transformationsbericht zu Internationaler Verantwortung und Zusammenarbeit“ beschreibe ‒ so ist hier zu lesen ‒, wie Maßnahmen mit internationalem Bezug dazu beitragen können, die siebzehn globalen Nachhaltigkeitsziele der im Jahr 2015 von den Vereinten Nationen beschlossenen Agenda 2030 in den verbleibenden sieben Jahren zu erreichen.

Er sei der erste in einer Reihe von weiteren voraussichtlich sechs Transformationsberichten, die bis 2024 ebenfalls vom Kabinett verabschiedet werden sollen. Eine Transformation hin zu Nachhaltigkeit könne nur über Ländergrenzen hinweg geschehen. Daher werde sich die Bundesregierung auch in Zukunft auf der Ebene der Vereinten Nationen sowie der Europäischen Union für die Umsetzung der Agenda 2030 engagieren. Erarbeitet wurde der Bericht in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe sowie im Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung unter Leitung der 1983 geborenen SPD-Politikerin und Staatsministerin Sarah Ryglewski

Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung beispielsweise bei „negativen globalen Auswirkungen deutscher Konsum-, Produktions- und Handelsmuster insbesondere auf Länder im sogenannten Globalen Süden“. Diese Auswirkungen werden auch „Spillover-Effekte“ genannt. Wörtlich heißt es: „Spillover-Effekte können beispielsweise Umweltauswirkungen und durch den Handel erzeugte Treibhausgasemissionen sowie der Verlust der biologischen Vielfalt sein. Diese und andere Auswirkungen können andere Länder in ihrer Fähigkeit beeinträchtigen, die globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zu erreichen.“

Das Paradies auf Erden

Die in dem Transformationsbericht vorgestellten Maßnahmen beschreiben Deutschlands Aktivitäten rund um die Agenda 2030 im Jahr 2023: Das „Schlüsseljahr“ 2023 markiere dabei die Hälfte des Umsetzungszeitraums der Agenda 2030. Es sei durch zwei wichtige internationale Veranstaltungen geprägt, die das weltweite Engagement für Nachhaltigkeit, Transformationen und integrierte Lösungen stärken sollen: das Hochrangige Politische Forum für Nachhaltige Entwicklung (High-Level Political Forum on Sustainable Development, kurz: HLPF) im Juli und der SDG-Gipfel (Sustainable Development Goals, kurz: SDG, zu deutsch: Nachhaltigkeitsziele) der Vereinten Nationen im September 2023.

Die Bundesregierung gibt damit deutlich zu verstehen, dass nicht etwa das Wohl der Bürger im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht, sondern die Erfüllung der UN-Nachhaltigkeitsziele. Unverhohlen gesteht sie: „Die Bundesregierung hat die SDGs zur Richtschnur ihrer Politik erklärt. Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) fungiert als zentraler Rahmen, um die Agenda 2030 in Deutschland umzusetzen. Sie gilt für alle Politikbereiche.“ Und: „Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass alle relevanten Politikfelder und Entscheidungsprozesse  [...] auf die Umsetzung der Agenda 2030 ausgerichtet werden.“

Was das bedeutet, ist in dem 52 Seiten umfassenden Dokument detailliert aufgeschlüsselt. Zum Hintergrund: Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist seit 2016 an der Agenda 2030 ausgerichtet. Die siebzehn Nachhaltigkeitsziele dieser Agenda sind noch einmal in insgesamt 169 Zielvorgaben untergliedert, die sämtliche Politikbereiche betreffen. Als Vision wird darin formuliert: 

„Wir sehen eine Welt vor uns, die frei von Armut, Hunger, Krankheit und Not ist und in der alles Leben gedeihen kann. Eine Welt, die frei von Furcht und Gewalt ist. Eine Welt, in der alle Menschen lesen und schreiben können. Eine Welt mit gleichem und allgemeinem Zugang zu hochwertiger Bildung auf allen Ebenen, zu Gesundheitsversorgung und Sozialschutz, in der das körperliche, geistige und soziale Wohlergehen gewährleistet ist. Eine Welt, in der wir unser Bekenntnis zu dem Menschenrecht auf einwandfreies Trinkwasser und Sanitärversorgung bekräftigen, in der es verbesserte Hygiene gibt und in der ausreichende, gesundheitlich unbedenkliche, erschwingliche und nährstoffreiche Nahrungsmittel vorhanden sind. Eine Welt, in der die menschlichen Lebensräume sicher, widerstandsfähig und nachhaltig sind und in der alle Menschen Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher und nachhaltiger Energie haben.“ 

Kurzum: das Paradies auf Erden. Erreicht werden kann dieses Paradies nur durch eine Top-Down-Transformation, zu der sich die Vereinten Nationen in der Agenda 2030 wie folgt bekennen:

„Wir verpflichten uns, die Art und Weise, in der unsere Gesellschaften Güter und Dienstleistungen produzieren und konsumieren, grundlegend zu verändern. Die Regierungen, die internationalen Organisationen, die Unternehmen und anderen nichtstaatlichen Akteure wie auch jeder Einzelne müssen zur Veränderung nicht nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster beitragen“.

Schließlich geht es um alles: „Wir können die erste Generation sein, der es gelingt, Armut zu beseitigen, und gleichzeitig vielleicht die letzte Generation, die noch die Chance hat, unseren Planeten zu retten. Wenn es uns gelingt, unsere Ziele zu verwirklichen, werden wir die Welt im Jahr 2030 zum Besseren verändert haben.“

Von Demokratie keine Rede mehr

Da das Jahr 2030 unaufhaltsam näher rückt, hat UN-Generalsekretär Antonio Guterres in diesem Jahr mehrere Kurzdossiers zu seinem Bericht „Unsere gemeinsame Agenda“ veröffentlicht, den er erstmals 2021 vorlegte. O-Ton Guterres:

„Unsere Gemeinsame Agenda zielt darauf ab, der Agenda 2030 neuen Schwung zu verleihen und die Ziele für nachhaltige Entwicklung im Leben der Menschen überall zu verwirklichen. Denn auf halbem Weg zu 2030 sind wir weit vom Ziel entfernt. Wir werden den Rückstand nur aufholen, wenn wir die Lücken und Herausforderungen angehen, die seit 2015 entstanden sind – einschließlich der Lücken in der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit.“

Beispielsweise werden im zweiten Dossier mit dem Titel „Stärkung der internationalen Reaktion auf komplexe globale Schocks – eine Notfallplattform“ Notfall-Szenarien entworfen und global orchestrierte Reaktionen darauf modelliert. „Globale Schocks“ können etwa sein: klimatische oder ökologische Ereignisse, Pandemien, Unterbrechungen der globalen digitalen Vernetzung oder Ereignisse, die zu Unterbrechungen der globalen Waren-, Personen- oder Finanzströme führen. In einer derartigen Krise würde der Generalsekretär ‒ also derzeit Guterres selbst ‒ nach einer Beratung mit ausgewählten Gremien entscheiden, wann er eine Notfallplattform einberuft, die dann weitreichende Befugnisse hätte. Von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit der einzelnen Länder ist hier keine Rede mehr.

Am 10. Juli dieses Jahres folgte dann noch der 80 Seiten umfassende „Bericht über die nachhaltigen Entwicklungsziele 2023: Special Edition“, der „ein eindringlicher Aufruf zum Handeln“ sein soll. Wörtlich heißt es auf der UN-Webseite: „Der Bericht hebt die bestehenden Lücken hervor und fordert die Welt auf, ihre Anstrengungen zu verdoppeln.“ Außerdem weist er auf Bereiche hin, in denen „dringend gehandelt werden muss, um die SDGs zu retten und bis 2030 bedeutende Fortschritte für die Menschen und den Planeten zu erzielen“.

„Zusammenarbeit und globale Solidarität“

Zur Rettung des Planeten muss jetzt also alles gegeben werden. Nicht zuletzt Geld. Im „Transformationsbericht“ der Bundesregierung ist entsprechend festgehalten:

„Im Sinne globaler Klimagerechtigkeit hat die Bundesregierung ihre Beiträge zur internationalen Klimafinanzierung (Minderung und Anpassung) zwischen 2005 und 2020 mehr als verzehnfacht. Bis 2025 ist geplant, sie auf mindestens 6 Mrd. EUR jährlich zu erhöhen.“

Deutschland unterstütze den Umbau des internationalen Finanzsystems, dessen öffentliche und private Finanzströme an den SDGs ausgerichtet werden sollen (wir berichteten hier). Die aktuelle Umsetzungsgeschwindigkeit müsse jedoch deutlich erhöht werden, um die Ziele bis 2030 zu erreichen. Um dabei negative Spillover-Effekte zu vermeiden, sei im Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz soll die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferketten geregelt werden. Allerdings hat das Gesetz, wie auch etwa der auf EU-Ebene angestrebte „faire Grenzmechanismus“, durchaus seine Tücken (wir berichteten hier).

Darüber hinaus müsse die Agenda 2030 mit anderen globalen Agenden wie dem Pariser Klimaabkommen verschränkt werden. Dies sei umso dringlicher, da „wir in einer Zeit multipler Krisen leben“, die durch den Klimawandel, den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie die Folgen der COVID-19-Pandemie bestimmt sei. Diese Herausforderungen erforderten „eine tiefgreifende sozialgerechte und ökologische Transformation hin zu Nachhaltigkeit sowie wirksame multilaterale Zusammenarbeit und globale Solidarität“.

Die Bundesregierung werde dabei zunehmend von Staaten des Globalen Südens, von der Wissenschaft und von NGOs mit Forderungen nach Schuldenerlassen konfrontiert. Deutschland unterstütze daher das von den G20 und dem Pariser Club entwickelte Rahmenwerk für Schuldenrestrukturierungen. Der laufende Reformprozess der Weltbank (wir berichteten hier), den Deutschland mit anderen Anteilseignern maßgeblich vorantreibt, solle für eine konsequente Neuausrichtung der internationalen Finanz- und Wirtschaftspolitik genutzt werden.

Fachübergreifende Klima-Anpassung

Zudem müsse allen Menschen Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglicht werden. Für das künftige Verhindern von Pandemien seien Frühwarnsysteme von Bedeutung. Dabei müsse der Zusammenhang zwischen Gesundheit von Mensch und Tier, Biodiversität und Klimawandel berücksichtigt werden. Deshalb setzt sich die Bundesregierung für eine Stärkung der Zusammenarbeit mit der Quadripartite, bestehend aus FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen), UNEP (Umweltprogramm der Vereinten Nationen), WHO (Weltgesundheitsorganisation) und WOAH (Weltorganisation für Tiergesundheit), ein. Impfstoffe, Diagnostika und Therapeutika müssten global gerecht verteilt sein. Ein zentraler Hebel dafür sei der Auf- und Ausbau eigener Impfstoffproduktionen in Partnerländern, den Deutschland aktiv unterstütze.

Nicht zuletzt beteilige sich Deutschland an der nachhaltigen Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme, wie etwa an der klimaresilienten Landwirtschaft. Hier setzt auch das „Klimaanpassungsgesetz“ an: Künftige Folgen des Klimawandels wie Hitzewellen, Dürren, Stürme, Anstiege der Meeresspiegel und Starkregenfälle müssten jetzt angegangen werden. Bei Planungen und Entscheidungen von Trägern der öffentlichen Hand soll Klimaanpassung fachübergreifend und integriert berücksichtigt werden. Die Bundesregierung komme angesichts des Klimawandels und der vielfältigen Auswirkungen ihrer vorsorgenden Aufgabe nach und wolle mit dem Gesetzesentwurf einen Rahmen für Bund, Länder und Gemeinden für Klimaanpassungsmaßnahmen schaffen.

Der Gesetzesentwurf soll konkret dabei helfen, immerhin zwölf von siebzehn Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 umzusetzen: In erster Linie diene das Vorhaben dazu, Maßnahmen gegen die Folgen des bereits vollzogenen und sich vollziehenden Klimawandels sowie der möglichen künftigen Folgen zu ergreifen. Außerdem bezwecke es, global Verantwortung wahrzunehmen, natürliche Lebensgrundlagen zu erhalten und nachhaltiges Wirtschaften zu stärken. Nicht zuletzt gehe es darum, den sozialen Zusammenhalt in einer offenen Gesellschaft zu wahren und zu verbessern sowie Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber einer nachhaltigen Entwicklung zu nutzen. Nennenswert seien hierbei die Querverbindungen untereinander und deren integrierender Charakter. Es gelte, Synergien zu erkennen und sodann auch zu nutzen. Alle diese Wirkungen seien bedeutend für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung von deutscher Seite aus.

Klimaanpassungsstrategie des Bundes

Zur weiteren Begründung des „Klimaanpassungsgesetz“ wird floskelreich ausgeführt:

„Der Klimawandel stellt eine Bedrohung für die gegenwärtigen und künftigen Generationen dar. Trotz ambitionierter Ziele und Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene kann ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur gegenüber dem vorindustriellen Niveau nicht mehr vollständig verhindert werden.“

Daraus resultierten Gefahren für Leben und Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie für Natur und Ökosysteme. Aus diesem Grund sei es erforderlich, die Anpassungsfähigkeit und Widerstandskraft gegenüber den bereits eingetretenen und künftig zunehmenden graduellen Veränderungen des Klimas und der damit einhergehenden Zunahme von Intensität, Häufigkeit und Dauer von Extremwetterereignissen wie Hitzewellen, Starkregen oder Überflutungen sowie von langsam schleichenden Entwicklungen wie Biodiversitätsverlust und Meeresspiegelanstieg in Deutschland zu stärken.

Der Klimawandel habe Auswirkungen in ganz Deutschland und betreffe dort eine große Anzahl von Lebensbereichen. Vor diesem Hintergrund müsse neben Anstrengungen zum Schutz des Klimas die vorsorgende, risikobasierte Anpassung von Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie Natur und Ökosystemen an die Folgen des Klimawandels verfolgt werden. Es müsse sichergestellt werden, dass die Auswirkungen des Klimawandels in allen Bereichen und allen Regionen ausreichend berücksichtigt und soziale Ungleichheiten durch den Klimawandel nicht vertieft werden. Schützenswert seien dabei vor allem auch vulnerable Personengruppen wie Frauen, Kinder, ältere und erkrankte Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die besonders von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen seien.

Der Gesetzentwurf soll daher einen verbindlichen Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes und die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und anderen Verwaltungsträgern in allen erforderlichen Handlungsfeldern schaffen. Damit leiste er einen Beitrag zur Erreichung von Zielvorgabe 13.3 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die verlangt, die personellen und institutionellen Kapazitäten im Bereich der Klimaanpassung zu verbessern.

Regelmäßige Klimarisikoanalysen

Außerdem wird auf der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) behauptet, dass etwa die Ahrtal-Katastrophe 2021 durch den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur gegenüber dem vorindustriellen Niveau verursacht worden sei. So lässt sich natürlich wunderbar von politischem Versagen ablenken. Auch die Floskel „gegenüber dem vorindustriellen Niveau“ verschleiert die Tatsache, dass es schon wesentlich wärmere Phasen als zu Beginn der regelmäßigen Temperatur-Aufzeichnungen im Jahr 1881 gegeben hat, die als Referenzpunkt herangezogen werden.

Denn damals, vor etwa 150 Jahren, war das Ende der Kleinen Eiszeit zu verzeichnen, die eine der kältesten Epochen der letzten 10.000 Jahre war. Der Entwurf zum Klimaanpassungsgesetz hat nun folgende wesentliche Inhalte: Die Bundesregierung wird, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, verpflichtet, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen, diese regelmäßig zu aktualisieren und fortlaufend umzusetzen sowie regelmäßige Klimarisikoanalysen und Monitoringberichte zu erstellen.

Träger öffentlicher Aufgaben sollen darauf hinwirken, dass versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für die Nutzung notwendig ist, in ihren natürlichen Bodenfunktionen wiederhergestellt und entsiegelt werden. Die Bundesländer werden verpflichtet, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen, dafür Sorge zu tragen, dass für die Gebiete der Gemeinden und Gemeindeverbände Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden, sowie dem Bund zu berichten, in wie vielen Gemeinden und Kreisen entsprechende Konzepte vorliegen.

Jährliche Kosten in Millionenhöhe

Der Entwurf zum Klimaanpassungsgesetz sieht außerdem vor, dass die Bundesregierung die Träger öffentlicher Aufgaben im Rahmen der bestehenden Förderlandschaft und durch die jeweils bestehenden Daten- und Beratungsangebote bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten unterstützt. Ein solches Beratungsangebot ist etwa das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA), das vom BMUV beauftragt wurde, um Gemeinden und andere lokale Akteure bei Fragen der Klimaanpassung zu beraten und zu unterstützen. An der Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie ist eine Beteiligung von Stakeholdern und Öffentlichkeit im Herbst/Winter 2023/24 geplant. Ende 2024 soll die Strategie verabschiedet und alle vier Jahre unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse fortgeschrieben werden. 

Für den Bund ergeben sich jährliche Kosten von schätzungsweise rund 2,75 Mio. Euro. Hinzu kommen einmalige Kosten von rund 16,5 Mio. Euro. Die Länder müssen mit jährlichen Kosten von 830.000 bis 1,67 Mio. Euro rechnen. Die einmaligen Kosten können für sie so unterschiedliche Größenordnungen wie 66,32 Mio. Euro oder 1,9 Mio. Euro erreichen. Der vollständige Gesetzentwurf umfasst 34 Seiten und kann hier eingesehen werden.

Zusammen betrachtet stellen „Klimaanpassungsgesetz“ und „Transformationsbericht“ eine politische Weichenstellung dar, die sich immer weniger an den konkreten Erforderlichkeiten vor Ort orientiert, sondern auf die Erfüllung eines von den UN vorgegebenen Plans ausgerichtet ist, der einzig durch abstrakte Zukunftsmodellierungen begründet ist. Dabei werden diese Modellierungen von den beteiligten Politikern als unhinterfragbar übernommen. Die Folge ist eine Übertragung von Kompetenzen des Rechtsstaats an demokratisch nicht legitimierte globale Institutionen wie etwa die WHO. Dazu werden Krisenszenarien entworfen, die angeblich nur durch diese globalen Institutionen zu bewältigen sind. Fragt sich: Schaffen nicht gerade diese Institutionen die Probleme, die sie zu lösen vorgeben?

 

Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.

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Leserpost

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Sigrid Leonhard / 22.07.2023

“Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) fungiert als zentraler Rahmen, um die Agenda 2030 in Deutschland umzusetzen. Sie gilt für alle Politikbereiche.” Das merkt man. So ziemlich jeder Bereich, der für die derzeitige Politik erfassbar ist, wird gnadenlos zerstört. Das ist der zweifelhafte Verdienst aller Parteien, die UNSERE Demokratie vertreten. Nur mit Demokratie hat das natürlich nichts zu tun und schon gar nichts mit einem Rechtsstaat.

Sabine Meyer / 21.07.2023

Ich muss gestehen, zuerst musste ich lachen, als ich das globale, nachhaltige Paradies-Geschreibsel las. Dann blieb mir das Lachen im Halse stecken, als mir die Matrix Filme im Kopf umher geisterten.

Jürgen Fischer / 21.07.2023

Eine Welt, in der alle Menschen lesen und schreiben können, aha. Ja, bringt’s ihnen halt bei! Aber wie soll das gehen in einem Land, in dem der Bildungsminister schon 1997 sagte „Man kann heute nicht mehr davon ausgehen, dass Schulkinder richtig lesen, schreiben und rechnen können.“ Welcher Bildungsminister das war? Der deutsche. Rüttgers war das damals. Ich hatte den Ausspruch damals so kommentiert: „Ist ja interessant, Herr Minister. Und was tun Sie dagegen?“ Nichts hat er dagegen gemacht. Im Gegenteil, bis heute ist alles getan worden, um die Bildung, nicht nur in Deutschland, auf den Hund zu bringen. Von dem restlichen Quark will ich gar nicht reden.

Thomas Szabó / 21.07.2023

Der International-Sozialismus erklärt den Westen zum Klassenfeind, der zugunsten des “unterdrückten Proletariats” der 3 Welt ausgeplündert werden soll.

Wilfried Cremer / 21.07.2023

hi, das aufgeblähte Brüsseltier ist so bombastisch diabolisch kalt intelligent und gleichzeitig auf das totale Scheitern ausgerichtet, dass nur eine Bombe hülfe (oder hälfe?) oder Gott persönlich oder die, die nach der Schrift das Haupt der Schlange (oberhalb der Zeit) zertritt, Maria.

Karsten Dörre / 21.07.2023

All dieser Kitsch steht bereits in den zehn Geboten der Jungpioniere und den zehn Geboten der Thälmannpioniere. Als noch nicht veralzheimerter DDR-ler ein Deja-vu. Es ist nett, dass man den Sozialismus auch für diejenigen, die diesen nicht erlebt haben, noch mal hautnah zugänglich macht. Hoffentlich lernen die Unbeleckten des kommenden Sozialismus (“Transformation”) was dabei. Ich bin hier skeptisch, denn die Bildung hat schon nachgelassen, dass man kommenden Generationen neue Diktaturen schmackhaft machen kann.

M. Neland / 21.07.2023

Hochwertige Bildung für alle. Geht nicht. Dafür gibt es zuviele Dumme und Doofe.

Susanne Jansen / 21.07.2023

Ich fühle mich von der Bundesregierung, da ich eine Frau bin, zutiefst diskrimieniert. Wie kann man auf die Idee kommen Frauen zur vulnerablen Gruppe zu zählen. Das ist unglaublich! Dieser ganze Irrsinn muss endlich gestoppt werden. So weit bekannt leisten die Minister und natürlich die Minsterinnen einen Eid “Schaden von Deutschen Volk” abzuwenden. Bislang sehe ich davon nichts, da man meinen könnte das Klima ist zur Wahlurne gegangen. Insofern wundert es nicht, dass die kriminellen der LG immer noch unbehelligt ihr Unwesen treiben können und hunderte von normalen Menschen in ihrem Alltag behindern oder deren Eigentum beschädigen. Ist scheinbar ganz im Sinne unserer Regierung. Es ist einfach nur noch zu k…tzen.

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