Annette Heinisch / 03.01.2024 / 14:00 / Foto: achgut.com / 40 / Seite ausdrucken

Gibt es ein Recht auf Fahnenflucht?

Die Ukraine will auch im Ausland lebende wehrfähige Männer einziehen. Während Justizminister Buschmann sich gegen die Ausweisung solcher Personen ausgesprochen hat, finden andere, sie hätten Kriegsdienst zu leisten. Wie sieht es rechtlich aus?

Aktuell plant die Ukraine, bis zu 400.000 Männer zu rekrutieren, entsprechende Gesetzentwürfe liegen dem Parlament zur Entscheidung vor. Der Beginn des Reservistenalters soll von 27 auf 25 Jahre herabgesetzt werden, so dass zwei weitere Jahrgänge eingezogen werden können. Bereits ausgestellte Wehrdienstuntauglichkeitsbescheinigungen sollen überprüft werden. Männer im wehrpflichtigen Alter wären zukünftig verpflichtet, sich in einem Wehrregister eintragen zu lassen und diese Daten regelmäßig zu erneuern. Musterungs- und Einberufungsbescheide sollen elektronisch zugestellt werden, so dass im Ausland lebende Ukrainer eingezogen werden können.

Diese Nachricht hat in Deutschland zu einer Kontroverse geführt. Justizminister Buschmann hat sich gegen eine Ausweisung von wehrfähigen Ukrainern ausgesprochen, wofür er durchaus Verständnis erntete. Der Herausgeber der Welt, Stefan Aust, meinte dazu:

Das heißt de facto: Während die Bundesrepublik der Ukraine Waffenlieferungen in Milliardenhöhe finanziert, subventioniert sie gleichzeitig die ukrainischen Kriegsdienstverweigerer. Eine Ausweisung ins Kriegsgebiet kommt verständlicherweise nicht infrage. „Dass wir nun Menschen gegen ihren Willen zu einer Wehrpflicht oder zu einem Kriegsdienst zwingen, das wird nicht der Fall sein“, erklärte dazu Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), was böse Zungen auch als heimliche Unterstützung Putins anprangern könnten.“ 

Demgegenüber wies Reinhard Müller, Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung darauf hin, dass es „kein Recht auf Fahnenflucht“ gebe.

Rechtliche Situation

Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 18 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten. Weitere Staatsangehörigkeiten der Betreffenden werden von den ukrainischen Behörden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.“ So schildert das Auswärtige Amt zutreffend die Rechtslage.

Bei Vorliegen von Ausnahmetatbestände, wenn beispielsweise jemand im Ausland noch die Schule oder Universität besucht oder sich in einer Ausbildung befindet, ist eine Ausreise zulässig. Eine Wehruntauglichkeitsbescheinigung allein erlaubt hingegen nicht die Ausreise aus dem Land. Es gibt zahlreiche notwendige Tätigkeiten, die nicht unmittelbarer Kriegsdienst sind und keine besondere körperliche Tüchtigkeit erfordern, die aber sowohl zur Aufrechterhaltung des normalen Lebens wie auch zur logistischen Unterstützung der Verteidigung notwendig sind und von als untauglich Gemusterten erledigt werden können. 

Hinzu kommt, dass die Wehruntauglichkeit auch durch korrupte Mitarbeiter der Rekrutierungsbehörden rechtswidrig bescheinigt wurde, weshalb Präsident Selenskyi im Sommer 2023 sämtliche regionalen Leiter der Rekrutierungsbüros entlassen hat. Da nicht nur Bestechlichkeit, sondern auch Bestechung strafbar ist (sowohl hier wie in der Ukraine), liegen insoweit kriminelle Delikte vor.

Bereits an diesem Punkt dürfte deutlich sein, dass sich männliche Ukrainer in dem fraglichen Alter häufig rechtswidrig in Deutschland aufhalten und auszuweisen wären. Es dürfte sich in der Regel auch nicht um Kriegsdienstverweigerer handeln, wie Aust sie bezeichnet. Eine Verweigerung aus Gewissensgründen setzt einen entsprechenden Antrag in der Ukraine und Anerkennung voraus. Andernfalls handelt es sich um Fahnenflucht.

Bewertung Ukrainer vs. Russen

Dem wird entgegengehalten, dass man sie nicht zum Kriegsdienst zwingen dürfe und ihnen Schutz gewähren müsse. Diese Aussage stimmt in dieser Form nicht mit der Rechtslage überein. Diese wird bei Wikipedia zutreffend dargestellt :

„Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) legte im März 1995 die Auffassung dar, dass Wehrdienstverweigerern und Deserteuren zwar nicht generell Flüchtlingsschutz zukommt, dass sie aber sehr wohl unter bestimmten Umständen Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sein können. Dies treffe zu, wenn ihnen aus dem Grunde Strafe droht, dass sie sich weigern, an militärischen Aktionen teilzunehmen, die von der internationalen Gemeinschaft verurteilt werden oder durch schwere oder systematische Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht gekennzeichnet sind. Ähnliches legt auch das Handbuch des UNHCR für eine Weigerung der Teilnahme an einer militärischen Aktion fest, die von der internationalen Gemeinschaft als gegen die Grundregeln menschlichen Verhaltens verstoßend verurteilt wird.

In der Europäischen Union sagt Artikel 9e der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) denjenigen Schutz zu, die sich völkerrechtswidrigen Handlungen oder Kriegen entziehen und deshalb Bestrafung fürchten müssen.

In einzelnen Mitgliedstaaten, so auch in Deutschland, wird dies streng ausgelegt. Wer den Kriegsdienst verweigert und in Deutschland Asyl beantragt, muss sehr restriktiven Auflagen genügen (Nachweise der Einberufung sowie der Einsatzbefehle mit Aufforderungen zu völkerrechtswidrigen Handlungen; außerdem müssen Asylsuchende bereits im eigenen Land einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt haben).“

Diese völkerrechtliche Bewertung besagt also, dass Ukrainer, die sich dem Kriegsdienst entziehen, keinen Schutz genießen. Die Ukraine befindet sich vielmehr in der Verteidigung gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff. Anders könnte sich die Rechtslage für russische Soldaten darstellen:

„Angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine 2022 verwies Deutschland zunächst auf Einzelfallprüfungen für russische Deserteure und Kriegsdienstverweigerer. Nach der russischen Teilmobilisierung im September 2022 drängten einige EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Linie für den Umgang mit russischen Kriegsdienstverweigerern; die politischen Positionen hierzu liegen jedoch weit auseinander. Die EU-Kommission wurde aufgefordert, die Leitlinien zur Visavergabe „unter Berücksichtigung der Sicherheitsbedenken der Mitgliedstaaten zu überprüfen, zu bewerten und gegebenenfalls zu aktualisieren“.

Von Kriegsbeginn bis Herbst 2023 haben etwa 3.500 russische Männer im wehrfähigen Alter in Deutschland Asyl beantragt, und über mehr als die Hälfte dieser Anträge wurde entschieden. Nur in 92 Fällen wurde Schutz bewilligt.“

Zur Vervollständigung sei darauf hingewiesen, dass auch in Deutschland Fahnenflucht gem. § 16 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar ist. Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Selbst das unerlaubte Entfernen von der Truppe ist gem. § 15 WStG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. Dieses umfasst die (auch fahrlässige) Abwesenheit von der Truppe von mehr als drei Tagen selbst dann, wenn keine Absicht der Fahnenflucht vorliegt.

 

Annette Heinisch hat Rechtswissenschaften in Hamburg studiert, Schwerpunkt Internationales Bank- und Währungsrecht und Finanzverfassungsrecht. Sie ist seit 1991 als Rechtsanwältin sowie als Beraterin von Entscheidungsträgern vornehmlich im Bereich der KMU tätig.

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Gabriele Klein / 04.01.2024

In Sachen Wehrpflicht in der Ukraine hätte ich noch weitere Fragen: 1. Was passiert mit einem Wehrdienstverweigerer in der Ukraine? Gefängnis? / Todesstrafe? Falls da je die Todesstrafe drohen würde, wäre die nächste Frage darf man jemanden dann rein rechtlich dort hin ausliefern?Muss ein Soldat fürchten, dem berüchtigten Azov Regiment zugewiesen zu werden?  Einem hochinteressanten Artikel auf Radio Jai (entnehme ich (ohne Gewähr, bitte prüfen): Azov umfasst etwas mehr als 1500 Leute u. wurde gegründet am 5. Mai 2014 von A. Biletsky, Geschichtslehrer u. Absolvent der Uni Jarkov u. einer der bedeutendsten Denker der extremen Rechten . Anhänger seien Neonazis die sich explizit auf die Ideologie des 3. Reiches berufen und global gut vernetzt scheinen.Auf dem Logo d. Batallions fände sich der Wolfsengel ein Emblem das im 2. Weltkrieg die Panzerdivision der SS verwandte.A. Diachenko, Sprecher des Azov Batallions gab offen auf ABC News zu dass ca 20%  dieses Batallions Neo Nazis seien.Zwischen 2015 u. 2016 entstand der politische Arm dieser Bewegung, das “Nationale Corps”.  Dabei habe Biletzky das Kommando abgegeben um bis 2019 ins Parlament zu wechseln.Laut d. Regierung Neuseelands besteht ein Bezug zwischen Azov u. dem Terroranschlag v. 15. März 2019 geg. eine Moschee dort,  bei dem 51 Menschen getötet wurden.B. Tarrant habe i.d. Ukraine f.d. Anschlag trainiert und trug das Emblem d.  Batallion Azov welches d. weiteren wegen Kriegsverbrechen /Folter bei Human Rights Watch , u. UN auffiel.Das Batallion wäre Teil d. Nationalgarde die d. Innenministerium unterstünde. Dem Kommandant D. Projipengo wurde am ( letzten )22. März der Titel Nationalheld durch Zelensky verliehen.Siehe: L. Fuensalida ” No todo lo que brilla es oro, la otra cara de Ucrania,y ¿qué es y quienes son el Batallón Azov?“Por Redacción Radio Jai Hace 2 años Radio Jai La radio judia de la latinoamérica Ich fasste nur wenige Punkte zusammen es gibt sehr viel mehr u. lohnt d. Lektüre

Thomin Weller / 03.01.2024

Der US-amerikanische Deserteur Joshua Key wollte in Deutschland Asyl und wurde ausgewiesen. Perverse Welt, erst liefern wir die Waffen und dann bittet man um Spenden die Verletzten zu pflegen.

Mathias Hartmann / 03.01.2024

Juristische Analysen zum gerechten Krieg usw. sind rein akademisch. Es geht in diesem Krieg um die Hegemonialinteressen von Oligarchien. Wer sich dafür nicht verheizen lassen will, verdient Unterstützung. Warum sollten sich einfache ukrainische Bürger für die Erhaltung des korrupten Regimes und den Profit der Rüstungsgewinner tot- oder zum Krüppel schießen lassen? Daß dort westliche Werte verteidigt werden, ist Propagandaquatsch.

Steffen Huebner / 03.01.2024

Die geflüchteten Ukrainer haben längst begriffen, sie verlieren ihr Land auf jeden Fall: Wenn nicht an die Russen, dann an BlackRock… oder den Biden- Clan. Zum Glück haben wir keine Fahne mehr - Merkel hat sie vorausschauend 2013 weggeschmissen.

Jochen Lindt / 03.01.2024

Wenn die Ukrainer ihr eigenes Land nicht verteidigen, sondern lieber in D die Füße unter den Tisch legen, dann sollte uns die Ukraine erst recht egal sein.

gerhard giesemann / 03.01.2024

Haben wir nicht unzählige Syrer auf genommen, mit der Begründung, diese flöhen vor dem dortigen Militärdienst unter Baschar Hafiz? Denn sie müssten schließlich für die Alawiten von Al Assad kämpfen - gegen ihre sunnitischen Brüder. Die Ukrainer müssten gegen ihre orthodoxen russischen Brüderchen kämpfen ... . Gibt es ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung an der Waffe im ukr. Recht? Also so etwas wie Artikel 4, Absatz 3 GG? “(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz”. Aber der Kriegsdienst ohne Waffe kann wohl nicht verweigert werden - das wäre doch was für die Jungmannen. Schließlich muss die zivile Wirtschaft auch noch laufen, oder? Wer baut sonst die Waffen, die an der Front eingesetzt werden? Lauter gute Gründe für ukrainische Männer, zurück zu kehren. Buschmann könnte dies zur Auflage machen, wenn die Ukrainer zurück geschickt werden sollen. “Fahnenflucht” ist nicht das Thema, gilt eh nur für Soldaten in der Truppe.  Nur für sie ist das Wehrstrafgesetz anwendbar. Schließlich ist ein Antrag auf KDV nach Artikel 4, Abs. 3 GG auch keine Fahnenflucht und auch keine Pflichtwidrigkeit, wie auch. Wenn die UA junge, wehrpflichtige Männer überhaupt hat ausreisen lassen, so ist das deren Fehler, nicht unserer. Dass die Russen völkerrechtswidrig handeln, dürfte klar sein, sodass russische Wehrpflichtige bei uns Schutz genießen sollten. Im ukr. Recht gibt es wohl keine Regelung entsprechend Artikel 4, Abs. 3 GG - wie überhaupt auch sonst nirgends auf der Welt. Wenn sich alle daran halten, dann ist das GG unschlagbär. Dann gingen auch “Kinderehen” nicht, wegen Verletzung der Artikel 1 und 2 GG, mindestens. Für die betroffenen Mädchen mit 13/14/15. Aber sooo genau wollen wir das gar nicht wissen, oder?

Hans Bendix / 03.01.2024

Nun, die Briten kämpften von 1792 bis 1815 in wechselnden Koalitionen gegen die französische Aggression, nur unterbrochen vom kurzen Frieden von Amiens. Die ganzen Siege zur See waren so lange beinahe nutzlos, bis die britische Infanterie in Spanien einmarschiert ist. - Die Verteidigung gegen einen Aggressor setzt natürlich auch den Willen zur Verteidigung voraus. - Hier haben wir es mit einem Land zu tun, das sich gegen die Aggression eines langfristig wohl überlegenen Gegners zur Wehr setzt und mit Wehrfähigen, die sich ihrer Pflicht durch Flucht entziehen. - Um gegen einen Gegner wie Napoleon bestehen zu können, waren wohl zwei Dinge entscheidend: Die Identifikation auch der einfachen Leute mit ihrem Land und der Wille, sich seine Lebensweise nicht von Ausländern vorschreiben oder aufzwingen zu lassen. - Angesichts der ganzen Wehrflüchtlinge aus der Ukraine scheint es entweder mit dem einen oder dem anderen nicht zu stimmen; entweder sie identifizieren sich nicht mit ihrem Lande (warum auch immer), oder sie weichen der Zumutung der Verteidgung ihrer Lebensweise aus, weil sie entweder das eine oder das andere nicht für verteidigenswert erachten.

Michael Schweitzer / 03.01.2024

Frau Heinisch,wenn ich als Zeitsoldat davor wehrpflichtig in den 80ern (Kalter Krieg) desertiert wäre, wären am nächsten Tag die Feldjäger vor der Haustür gewesen. Wollte der Söder nicht eine Wehrpflicht von 7 Monaten einführen? Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz:“Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden”. Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin.

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