Annette Heinisch / 03.01.2024 / 14:00 / Foto: achgut.com / 40 / Seite ausdrucken

Gibt es ein Recht auf Fahnenflucht?

Die Ukraine will auch im Ausland lebende wehrfähige Männer einziehen. Während Justizminister Buschmann sich gegen die Ausweisung solcher Personen ausgesprochen hat, finden andere, sie hätten Kriegsdienst zu leisten. Wie sieht es rechtlich aus?

Aktuell plant die Ukraine, bis zu 400.000 Männer zu rekrutieren, entsprechende Gesetzentwürfe liegen dem Parlament zur Entscheidung vor. Der Beginn des Reservistenalters soll von 27 auf 25 Jahre herabgesetzt werden, so dass zwei weitere Jahrgänge eingezogen werden können. Bereits ausgestellte Wehrdienstuntauglichkeitsbescheinigungen sollen überprüft werden. Männer im wehrpflichtigen Alter wären zukünftig verpflichtet, sich in einem Wehrregister eintragen zu lassen und diese Daten regelmäßig zu erneuern. Musterungs- und Einberufungsbescheide sollen elektronisch zugestellt werden, so dass im Ausland lebende Ukrainer eingezogen werden können.

Diese Nachricht hat in Deutschland zu einer Kontroverse geführt. Justizminister Buschmann hat sich gegen eine Ausweisung von wehrfähigen Ukrainern ausgesprochen, wofür er durchaus Verständnis erntete. Der Herausgeber der Welt, Stefan Aust, meinte dazu:

Das heißt de facto: Während die Bundesrepublik der Ukraine Waffenlieferungen in Milliardenhöhe finanziert, subventioniert sie gleichzeitig die ukrainischen Kriegsdienstverweigerer. Eine Ausweisung ins Kriegsgebiet kommt verständlicherweise nicht infrage. „Dass wir nun Menschen gegen ihren Willen zu einer Wehrpflicht oder zu einem Kriegsdienst zwingen, das wird nicht der Fall sein“, erklärte dazu Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), was böse Zungen auch als heimliche Unterstützung Putins anprangern könnten.“ 

Demgegenüber wies Reinhard Müller, Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung darauf hin, dass es „kein Recht auf Fahnenflucht“ gebe.

Rechtliche Situation

Männlichen ukrainischen Staatsbürgern im Alter von 18 bis 60 Jahren ist seit der Generalmobilmachung die Ausreise aus der Ukraine verboten. Weitere Staatsangehörigkeiten der Betreffenden werden von den ukrainischen Behörden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt.“ So schildert das Auswärtige Amt zutreffend die Rechtslage.

Bei Vorliegen von Ausnahmetatbestände, wenn beispielsweise jemand im Ausland noch die Schule oder Universität besucht oder sich in einer Ausbildung befindet, ist eine Ausreise zulässig. Eine Wehruntauglichkeitsbescheinigung allein erlaubt hingegen nicht die Ausreise aus dem Land. Es gibt zahlreiche notwendige Tätigkeiten, die nicht unmittelbarer Kriegsdienst sind und keine besondere körperliche Tüchtigkeit erfordern, die aber sowohl zur Aufrechterhaltung des normalen Lebens wie auch zur logistischen Unterstützung der Verteidigung notwendig sind und von als untauglich Gemusterten erledigt werden können. 

Hinzu kommt, dass die Wehruntauglichkeit auch durch korrupte Mitarbeiter der Rekrutierungsbehörden rechtswidrig bescheinigt wurde, weshalb Präsident Selenskyi im Sommer 2023 sämtliche regionalen Leiter der Rekrutierungsbüros entlassen hat. Da nicht nur Bestechlichkeit, sondern auch Bestechung strafbar ist (sowohl hier wie in der Ukraine), liegen insoweit kriminelle Delikte vor.

Bereits an diesem Punkt dürfte deutlich sein, dass sich männliche Ukrainer in dem fraglichen Alter häufig rechtswidrig in Deutschland aufhalten und auszuweisen wären. Es dürfte sich in der Regel auch nicht um Kriegsdienstverweigerer handeln, wie Aust sie bezeichnet. Eine Verweigerung aus Gewissensgründen setzt einen entsprechenden Antrag in der Ukraine und Anerkennung voraus. Andernfalls handelt es sich um Fahnenflucht.

Bewertung Ukrainer vs. Russen

Dem wird entgegengehalten, dass man sie nicht zum Kriegsdienst zwingen dürfe und ihnen Schutz gewähren müsse. Diese Aussage stimmt in dieser Form nicht mit der Rechtslage überein. Diese wird bei Wikipedia zutreffend dargestellt :

„Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) legte im März 1995 die Auffassung dar, dass Wehrdienstverweigerern und Deserteuren zwar nicht generell Flüchtlingsschutz zukommt, dass sie aber sehr wohl unter bestimmten Umständen Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sein können. Dies treffe zu, wenn ihnen aus dem Grunde Strafe droht, dass sie sich weigern, an militärischen Aktionen teilzunehmen, die von der internationalen Gemeinschaft verurteilt werden oder durch schwere oder systematische Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht gekennzeichnet sind. Ähnliches legt auch das Handbuch des UNHCR für eine Weigerung der Teilnahme an einer militärischen Aktion fest, die von der internationalen Gemeinschaft als gegen die Grundregeln menschlichen Verhaltens verstoßend verurteilt wird.

In der Europäischen Union sagt Artikel 9e der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) denjenigen Schutz zu, die sich völkerrechtswidrigen Handlungen oder Kriegen entziehen und deshalb Bestrafung fürchten müssen.

In einzelnen Mitgliedstaaten, so auch in Deutschland, wird dies streng ausgelegt. Wer den Kriegsdienst verweigert und in Deutschland Asyl beantragt, muss sehr restriktiven Auflagen genügen (Nachweise der Einberufung sowie der Einsatzbefehle mit Aufforderungen zu völkerrechtswidrigen Handlungen; außerdem müssen Asylsuchende bereits im eigenen Land einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt haben).“

Diese völkerrechtliche Bewertung besagt also, dass Ukrainer, die sich dem Kriegsdienst entziehen, keinen Schutz genießen. Die Ukraine befindet sich vielmehr in der Verteidigung gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff. Anders könnte sich die Rechtslage für russische Soldaten darstellen:

„Angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine 2022 verwies Deutschland zunächst auf Einzelfallprüfungen für russische Deserteure und Kriegsdienstverweigerer. Nach der russischen Teilmobilisierung im September 2022 drängten einige EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Linie für den Umgang mit russischen Kriegsdienstverweigerern; die politischen Positionen hierzu liegen jedoch weit auseinander. Die EU-Kommission wurde aufgefordert, die Leitlinien zur Visavergabe „unter Berücksichtigung der Sicherheitsbedenken der Mitgliedstaaten zu überprüfen, zu bewerten und gegebenenfalls zu aktualisieren“.

Von Kriegsbeginn bis Herbst 2023 haben etwa 3.500 russische Männer im wehrfähigen Alter in Deutschland Asyl beantragt, und über mehr als die Hälfte dieser Anträge wurde entschieden. Nur in 92 Fällen wurde Schutz bewilligt.“

Zur Vervollständigung sei darauf hingewiesen, dass auch in Deutschland Fahnenflucht gem. § 16 Wehrstrafgesetz (WStG) strafbar ist. Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verlässt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Selbst das unerlaubte Entfernen von der Truppe ist gem. § 15 WStG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bedroht. Dieses umfasst die (auch fahrlässige) Abwesenheit von der Truppe von mehr als drei Tagen selbst dann, wenn keine Absicht der Fahnenflucht vorliegt.

 

Annette Heinisch hat Rechtswissenschaften in Hamburg studiert, Schwerpunkt Internationales Bank- und Währungsrecht und Finanzverfassungsrecht. Sie ist seit 1991 als Rechtsanwältin sowie als Beraterin von Entscheidungsträgern vornehmlich im Bereich der KMU tätig.

Foto: achgut.com

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Gabriele Klein / 03.01.2024

“In der Europäischen Union sagt Artikel 9e der Richtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) denjenigen Schutz zu, die sich völkerrechtswidrigen Handlungen oder Kriegen entziehen und deshalb Bestrafung fürchten müssen.”  Die Ausführung und Analyse dahingehend warum der Ukraine Krieg nicht Völkerrechtswidrig sei vermisse ich schmerzlich.  Hier ein paar Fragen: Auf BBC las ich zur Ethik in Sachen Kriegsführung, (ich mein die Abhandlung war sehr alt) dass es unmenschlich sei einen von Anfang an hoffnungslosen Krieg bis auf den letzten Mann zu führen.  Auch sollte hinreichend klar sein worum es überhaupt geht. Der anscheinend erwünschte Regierungswechsel in Russland genauso wie in Israel u. anderswo scheint mir völkerrechtlich kein legitimer Kriegsgrund, sondern eine Sache der freien Wahl eines Landes dessen Hoheit man diesbezüglich anerkennen u. nicht unterwandern sollte,(siehe abgehörte Gespräche Nuland Pyatt die mich auf einen v. außen inszenierten coup i.d. Ukraine schließen lassen)  Aber zurück z. Kräfteverhältnis: Den Suizid sollte man jedem selbst überlassen. Dass man mit konventionellen Waffen eine der am besten ausgestatteten Nuklearmacht besiegen kann scheint mir irgendwie so verwegen wie die Idee, sich mit Wasserpistolen einen Wasserwerfer der Polizei zu erobern. Zum Suizid:  Der sichere Tod auf dem Schlachtfeld scheint mir nur im Falle einer Hamas oder bei sonstigen Dystopien einer Kriegsgefangenschaft vorzuziehen, die Meisten dürften diesen Weg im Zweifel freiwillig wählen.  Zwischen einer Hamas und Russland würde ich allerdings schon unterscheiden. Falls dies Probleme macht empfehle ich einen Vergleich der jeweiligen Verfassung. Bzw. ein Studium der Zahlen der Gläubigen,der 3 Hauptreligionen im Gazastreifen, China und Russland zum Vergleich. Das Studium lohnt!

Jörg Themlitz / 03.01.2024

Die UKRAINE ist Mitglied im Europarat. Die ukrainischen Menschen dürfen im wahrsten Sinne des Wortes hautnah erleben, wie sich die ausschließlich für friedliche und fette Zeiten geltenden westlichen Werte der Wertetraumchloßbauer in Nichts auflösen. Die Zeiten “Kein Land auf das ich schwöre, wir sind Deserteure” sind vorbei. Und so mancher Kriegsgeile wird sich ungern darin erinnern, daß er diesen Song von Wolf Maahn in den 1980ern mitgegrölt hat. “Vaterlandsliebe und Bilder vom Feind Was verlangt ihr von mir? Loyalität für Junkies der Macht kriegt ihr nicht von mir Besser im Schoß von meinem süßen Schatz als ein Narr an der Front Besser den Mut zur Feigheit als ein Fähnrich im Sand”

Thomas Taterka / 03.01.2024

Viele wissen nicht , daß Russland und die USA Nachbarländer sind . Es ist äußerst unwahrscheinlich , daß beide direkt gegeneinander antreten . Fahnenflucht von Ukrainern, aber auch Russen,  kann also ein Zeichen von Verstand, Voraussicht und Lebenswillen sein .

Dieter Grimm / 03.01.2024

Da verschulden sich die Hampel um die UA mit Kriegsgerät jedweder Art zu beliefern. Da werfen Grüne Deppen ihre Jahrzehnte alten Friedens-Überzeugungen in eine stinkende Klärgrube um jetzt nach Raketenwerfern, Uranmunition, Kampfjets, Panzern und Haubitzen geifernd zu schreien. Und jetzt verweigert man der selben UA die fahnenflüchtigen Egoisten,denen ihre Heimat ganz offensichtlich schei…..egal ist. Im eigenen Land bei,hoffentlich nie ein tretender Lage, Gesetze festlegen wie hoch man solche unpatriotischen Gestalten mit Gefängnisstrafen belegen kann. Sind diese Hampel nicht lächerlich ????? Ich denke ja.

Egon Schieler / 03.01.2024

Da wird ein Krieg vom Westen auf Teufel komm raus am Leben erhalten, Unmengen an Waffen und sonstigen monetären Mittel eingesetzt, aber man weigert sich standhaft das entsprechende Bedienpersonal zurück in die Ukraine zu entsenden. Watt denn Nu ? Dann doch lieber Nato Söldner die Suppe auslöffeln lassen?

Rudolf Dietze / 03.01.2024

Also braucht es wieder Kettenhunde. Bei den Grünen wird es genug Potential geben, die sagen, Herr Lehrer ich weis was. Mein Vater stand in der Endphase des WKII vor so einem Offiziersgericht der SS. Mit knapper Not unter Preisgabe von amerikanischen Stellungen kam er mit dem Leben davon. Fünf Tage später war er in amerikanischer Gefangenschaft. Zwanzig Tage später war der Krieg aus. Hier wird theoretisiert, an der Front wird gestorben. Ist Putins Forderung nach einer neutralen, wenig bewaffneten Ukraine so viel zu viel, daß man nicht in Verhandlungen eintreten kann? Hier geht es ums rechthaben, egal wie hoch der Blutzoll ist. Es wurden mal Instrumente geschaffen wie die UNO, die OSZE usw. , die solche sinnlosen Kriege verhindern sollten, aber nach ein paar Jahren dreht man durch. Die Grünen haben solche Gewächse wie den Atombombenfuzzi Fischer, die Kriegstreiber Hofreiter und Füchs hervorgebracht. Vor dreißig und mehr Jahren standen die Grünen für etwas ganz anderes. Heinrich Böll würde der Stiftung den Namen entziehen.

Manfred Hildebrandt / 03.01.2024

Der Islam gehört nicht zu Deutschland. ______ Der Fahnenfluechtige Ukrainer als der neue Held, der bessere und intelligentere Ukrainer. Kein Wort über wahrscheinlich über einhunderttausend Gefallene, kein Wort über die kämpfenden Soldaten, wo jeden Tag hunderte von Ihnen sterben oder verkrüppelt werden. Ah, Entschuldigung, das sind ja nur die Dummen, die tatsächlich glauben, ihr Land gegen Invasoren verteidigen zu müssen. Die guten Ukrainer kann man jeden Tag in den Supermärkten bewundern, wo sie bestens gelaunt, mit Frau und kleinen Kindern ordentlich einkaufen, und die Waren dann in ihrem SUV verstauen. Und wenn man liest, wie viel Ukrainer hier arbeiten, kann man wohl nur sagen: Hier sind nicht nur die Feiglinge, nein, auch die Faulen. Aber von der dümmsten Regierung ever, wird das denen auch sehr leichtgemacht.

rolf schwarz / 03.01.2024

Es gruselt einem immer wieder, wenn man sieht, wie entspannt manche Frauen mit dem Krieg umgehen. Wäre sehr interessant zu sehen, ob die Strack-Zimmermanns, Heinischs, Bärbocks, etc., ihre Ansichten und ihr Engagement genauso hoch hielten, wenn sich die Gleichberechtigung der Geschlechter auch bis zur blutigen Front gelten würde.

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