Helmut Ortner, Gastautor / 04.04.2024 / 12:00 / 73 / Seite ausdrucken

Todesstrafe:  Die Suche nach der „humanen Hinrichtung“

In den USA sind 2024 bereits drei Todesurteile vollstreckt worden. Neben der Giftspritze wurde erstmals auch mit Stickstoff getötet. Es ist die aktuelle „Innovation“, Exekutionen „humaner“ zu gestalten. Ist nicht jede Todesstrafe unmenschlich?

Vor wenigen Wochen, am 20. März 2024, wurde im US-Bundesstaat Georgia Willie Pye hingerichtet. Er hatte sich mehr als 25 Jahre lang im Todestrakt befunden. Der 58-Jährige war für einen 1992 im Alter von 27 Jahren begangenen Mord zum Tode verurteilt worden.  Im Jahr 2021 hob ein Bundesgericht das Todesurteil auf, weil Pyes Anwälte es versäumt hatten, Beweismaterial für dessen deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten und seine traumatische Kindheit zu recherchieren und vorzulegen. Seine Rechtsbeistände hatten zwar geltend gemacht, dass er geistig stark eingeschränkt sei, womit seine Hinrichtung verfassungswidrig wäre. Doch aufgrund der in Georgia geltenden Vorschrift, dies „zweifelsfrei" beweisen zu müssen, wurde sein Todesurteil aufrechterhalten. Dies, obwohl sich drei der Geschworenen für eine Begnadigung aussprachen. Am 19. März wurden die letzten Rechtsmittel zurückgewiesen – danach die Todesstrafe vollstreckt. Es war die dritte Hinrichtung in den USA im Jahr 2024.

Schon zu Beginn des Jahres, am 26. Januar, war im US-Bundesstaat Alabama der Auftragsmörder Kenneth Eugene Smith durch Gerichtsbeschluss vom Leben in den Tod befördert worden. Erstmals war dabei eine Stickstoff-Methode zum Sauerstoffentzug zur Anwendung gekommen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft dauerte es 29 lange Minuten, bis Smith tot war. Er war der erste Mensch, der mit Stickstoff hingerichtet wurde. Der anwesende Pfarrer sprach danach von einer Tortur.

Bereits 2022 hatten die Strafbehörden versucht, Smith durch eine tödliche Injektion hinzurichten, doch dieser Versuch schlug fehl. Nun also wurde die neue Stickstoff-Methode gewählt – oder deutlicher: die Exekution durch Ersticken. Stickstoff – das chemische Element mit dem Symbol N – war bisher nicht zur Vollstreckung eines Todesurteils verwendet worden. Die Methode sieht vor, dass der Kandidat puren Stickstoff einatmet, was zunächst zur Bewusstlosigkeit führt. Der Tod tritt schließlich durch eine Unterversorgung mit Sauerstoff ein. Der Delinquent erstickt.

Exekutionsmethoden aus der Vergangenheit

Befürwortern zufolge ist diese „Stickstoffhypoxie“ genannte Variante schmerzfrei. Alabama hatte wie die beiden US-Bundesstaaten Mississippi und Oklahoma bereits im Jahr 2018 entschieden, Stickstoff für Hinrichtungen zuzulassen. Nun hatte der dortige Oberste Gerichtshof dies endgültig bestätigt, auch mit dem Hinweis, dass die Hinrichtung durch Stickstoff nicht gegen den Verfassungsgrundsatz verstößt. Die Entscheidung hatte in den USA zu heftigen „ethischen Debatten“ geführt – nicht nur über die Stickstoff-Hinrichtung, sondern – wieder einmal – über die Todesstrafe generell. Wie „human“ muss es zugehen, wenn der Staat „im Namen der Gerechtigkeit” tötet?

Auf der Suche nach alternativen Hinrichtungs-Methoden wurde selbst auf Exekutions-Praktiken der Vergangenheit zurückgegriffen, wie den elektrischen Stuhl (2020 in Tennessee), ebenso wurde die mögliche Einsetzung der Gaskammer (zuletzt 1999 in Arizona), der Tod durch Erhängen (1996 in Delaware) oder das Erschießen (2010 in Utah) in Erwägung gezogen. Dies hatte zu juristischen Kontroversen geführt und geplante Vollstreckungen anfechtbar gemacht. Zuletzt wurde aufgrund der zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen landesweit de facto nur noch mit der Todesspritze getötet.

So auch am 28. Februar. An diesem Tag starb Ivan Cantu im US-Bundesstaat Texas – 21 Minuten nach Setzen der Giftspritze. Mehr als zwei Jahrzehnte lang befand sich der wegen Mordes verurteilte 50-jährige Latino im Todestrakt. Menschenrechtsgruppen kritisierten, weder im ursprünglichen Prozess noch im Berufungsverfahren sei er wirksam vertreten worden. Cantu hatte stets seine Unschuld beteuert, für die er zum Tode verurteilt worden war. Am 27. Februar 2024 wies das texanische Berufungsgericht schließlich eine letzte Eingabe der Rechtsbeistände von Cantu ab, mit der sie versuchten, die Hinrichtung zu verhindern und dem Gericht neue Beweise vorzulegen. In der Eingabe wurde geltend gemacht, dass die Staatsanwaltschaft vor Gericht „falsche und irreführende Aussagen gemacht habe und die Verteidigung ihren Mandanten im damaligen Gerichtsverfahren nicht wirksam vertreten habe.

Texas ist Hinrichtungs-Spitzenreiter

Das Gericht entschied nach Prüfung des Antrags, „dass der Antragsteller die Anforderungen des [texanischen Rechts] nicht erfüllt habe und es daher „den Antrag abweist, ohne die Begründetheit der Einwände zu prüfen". Auch der Begnadigungsausschuss sprach sich einstimmig gegen eine Begnadigungsempfehlung aus und lehnte auch die von den Rechtsbeiständen beantragte Aussetzung der Hinrichtung für 120 Tage ab. Zu denjenigen, die an den Gouverneur appellierten, einen Aufschub zu gewähren, gehörte auch der Sprecher der Geschworenen aus der Verhandlung im Jahr 2001, in der das Todesurteil gefällt wurde. In einer Stellungnahme ließ er verlauten, dass er sich ebenfalls „getäuschtfühle, da sich nun herausgestellt habe, dass wichtige Zeugenaussagen damals falsch oder irreführend waren. Er forderte den Gouverneur auf, „mir das von mir unterzeichnete Dokument zurückzugeben, mit dem ich damals die Entscheidung der Jury bestätigte, und die Hinrichtung auszusetzen, damit die Sachlage näher geprüft werden kann. Ivan Cantu wurde dennoch hingerichtet – mit einer Giftspritze..  

Texas ist Hinrichtungs-Spitzenreiter der USA. Seit 1976 wurden 586 Todestrafen vollstreckt. Der Tod durch eine Giftspritze gilt als „humane“, weil „sanfte“ Hinrichtungsart. Nicht allein in dem südlichen Bundesstaat. Doch es gibt ein Problem: viele Pharmakonzerne wollen nicht mehr, dass der Staat mit ihren Medikamente Menschen tötet. Die EU hatte bereits 2011 ein Exportverbot verhängt. Nach der Weigerung vieler europäischer und amerikanischer Pharmaunternehmen, Medikamente wie die Barbiturate Pentobarbital und Thiopental für Hinrichtungen herzustellen, suchen deshalb viele Bundesstaaten seit Jahren nach Alternativen.

Ob Giftspritze oder Stickstoff – die Suche nach der „humanen Hinrichtung“ ist paradox, denn immer geht es darum, Menschen das Leben zu nehmen. Sämtliche bekannten Argumente für die Todesstrafe sind durch die Praxis widerlegt: Weder wirkt die Drohung mit dem gewaltsamen Ende des eigenen Lebens besonders abschreckend, noch befriedigt sie die Hinterbliebenen der Opfer nachhaltig. Bislang sind im Jahr 2024 in den USA drei Menschen hingerichtet worden. Die Gesamtzahl der Hinrichtungen in den USA seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen im Jahr 1976 steigt damit auf 1.588.

Die Suche nach „humanen“ Hinrichtungs-Methoden geht weiter

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International wendet sich – nicht nur in den USA, sondern weltweit und ausnahmslos – gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderer Eigenschaften des Verurteilten oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und stellt die grausamste und unmenschlichste aller Strafen dar.

Deshalb gehört sie geächtet und abgeschafft, nicht nur in den USA, vor allem in den Ländern, die weltweit für die meisten Hinrichtungen verantwortlich sind: China, Iran, Saudi-Arabien, Nordkorea und Vietnam. Im Dezember 2022 unterstützte bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine noch nie dagewesene Anzahl von 125 UN-Mitgliedstaaten eine Resolution, die die Einführung eines weltweiten Hinrichtungsmoratoriums mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe fordert.

Und in den USA? Laut einer Umfrage im Oktober 2023 (Veröffentlicht von Statista Research Department, 12.01.2024) waren 53 Prozent der befragten US-Amerikaner für die Todesstrafe für verurteilte Mörder. Allerdings ist die Zustimmung in den letzten Jahren tendenziell gesunken. Im Jahr 2007 sprachen sich noch 69 Prozent der Befragten für die Todesstrafe aus. Die Suche nach „humanen“ Hinrichtungs-Methoden geht weiter.

Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Zuletzt erschienen: „Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand“ und „Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit“. Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.

Buch-Hinweis:

Helmut Ortner OHNE GNADE – Eine Geschichte der Todesstrafe, Mit einem Nachwort von Bundesrichter a. D., Prof. Dr. Thomas Fischer, Nomen Verlag, 240 Seiten, 22 Euro

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Wolfgang Richter / 04.04.2024

@ D. Schmidt - “Welchen Effekt soll eine Todesstrafe haben? Also abschreckend auf andere Täter wirkt sie nicht.”—Das könnte daran liegen, daß “Täter” sich im allgemeinen für so schlau und auf der Gegenseite die Ermittler für so dämlich halten, daß sie ein “Erwischtwerden” schlicht nicht in ihre Überlegungen einbeziehen, egal in welchem Deliktsfeld sie sich “tummeln”. Bei der “Verurteilung zum Tode” dürfte es einfach nur darum gehen, die Gesellschaft zukünftig vor entsprechenden Individuen zu schützen. Und “Lebenslang” wie zB in einigen Staaten der USA mit der Bedeutung anders als hier “bis zum Ableben” kostet die Gesellschaft a) Unmengen an Ressourchen, b) birgt das Risiko, daß es so jemandem gelingt, aus der Strafhaft zu flüchten, er erstmal in Freiheit auch nichts mehr zu verlieren hat. Wenn man auf der anderen Seite sieht, wie nachsichtig “man hier” zB mit den Mehrfachmördern der RAF umgegangen ist und weiterhin umgeht, ist eine Diskussion zum “Strafrecht” an sich hier durchaus angesagt, wird aber in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Stimmung -außer bei den von Straftaten betroffenen- eher zu noch mehr “Humanduselei” führen als wir sie ohnehin schon erleben dürfen. Und migrantische “Täter” sind ja ohnehin ausgenommen, da von vornherein als “traumatisiert” und damit als ein Fall für die Psychiatrie anzusehen, weiß schon direkt nach der Tat der Polizeisprecher vor Ort zu berichten (gilt sicher auch aktuell für den “Syrer”, der auf 2 ca. 4jährige Mädchen eingestochen “haben soll”).

Holger Kammel / 04.04.2024

In Ergänzung zu meinem vorher Geschriebenen: 1947 oder 48 wurde der Haupttäter von Auschwitz, der KZ-Kommandant Rudolf Höß, am Ort seiner Verbrechen gehängt. Wer will behaupten, daß wäre inhuman oder Unrecht oder Rache gewesen? Wenn man Hitler, Goebbels, Himmler lebend erwischt und anschließend hingerichtet hätte, wäre das Unrecht oder inhuman gewesen? Um es zynisch zu beschreben: “Sitzt ein nicht attraktiver Mann in einem Ferienort am Frühstückstisch mit einer fremden attraktiven Blondine und fragt sie, ob sie für eine Million Dollar mit ihm schlafen würde. Nach einigem Geziere sagt die Bondine zu. Fragt der Mann, ob sie es auch für 50 Dollar täte. Empört sich die die Blondine; ” Was fällt Ihnen ein, halten Sie mich für eine Hure?” Antwortet der Mann: “Das Thema ist geklärt. Wir verhandeln hier über den Preis.”

Dirk Jungnickel / 04.04.2024

Für mich eindeutig :  Länder, die die Todesstrafe (noch) haben, sind für mich im Mittelalter stehen geblieben. Nicht , weil die ekelhafte Zeremonie davor besonders verlogen ist, nein, weil weder ein Gericht noch die Vollstrecker befugt sind, zu töten. Das 5. Gebot verbietet das Töten, und es heißt wohl besser übersetzt: DU SOLLST NICHT MORDEN. Es gilt absolut, und auch der Mörder wird damit quasi verschont. Hess wurde in Auschwitz von den Polen gehenkt - ein nachvollziehbarer Racheakt, aber trotzdem nicht legitim.

Helmut Bachmann / 04.04.2024

Ob es nach manchen Taten noch ein „Recht auf Leben“ gibt, halte ich für keineswegs ausgemacht, zumindest ist es ein schwaches Argument. Ich bin unzweideutig gegen die Todesstrafe, weil es zum einen Fehlurteile gibt und zum anderen Henker zum Töten von Menschen benutzt werden, die sich nicht mehr wehren können. Das Motiv der Rache halte ich für emotional legitim. Aber die ritualisierte Rache für ein grausiges Schauspiel. Perverserweise würde wohl jemand, der sich spontan am Mörder eines geliebten Menschen rächt, dann selber staatlicherweise ins Jenseits befördert.

Holger Kammel / 04.04.2024

Eine absolut interessante Diskussion. Man merkt den meisten Beiträgen an, daß sich die Foristen mit der Materie auseinandergesetzt haben, ehe sie zu einer Entscheidung gekommen sind.  Es gibt viele Argumente für beide Standpunkte, die absolut erscheinen, es aber eben nicht sind. Eine klassische Diskussion der beiden Seiten einer Medaille. Emotionen sollte man heraushalten, auch wenn es praktisch nicht möglich erscheint. Überlegen wir (Pluralis maiestatis, das klingt einfach wuchtiger) einmal rational. Nach Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Menschenwürde absolut - “unantastbar”. Versehen mit “Ewigkeitsgarantie”, allein diese Hybris reizt zum Lachen. In Kombination mit der Schwammigkeit des Begriffes Menschenwürde noch mehr Das Recht auf Leben und Gesundheit ist dagegen durch Gesetz einschränkbar. In logischer Deduktion erfordert die Massenvergewaltigung einer Minderjährigen (viel mehr Verletzung der Menschenwürde kann ich mir nicht vorstellen) zwingend die Todesstrafe. Man kann auch behaupten, daß das Verbot der Todesstrafe unvereinbar mit Artikel 1 ist. Wenn man mal einen Begriff wie Menschenwürde hinreichend genau definieren könnte. Eine Menschenwürde ohne Leben kann ich mir schwer vorstellen. Ich weiß, “Antigone” behauptet das Gegenteil. Die Behauptung, daß staatliche Tötung in der BRD verboten ist, ist erst einmal falsch. “Notwehr, Nothilfe”, “Finaler Rettungsschuß”.  Es gibt die Behauptung, daß das Verbot der Todesstrafe in das Grundgesetz gekommen ist, weil einige “Alte Kameraden” ihre Kumpane vor dem finalen Urteil bewahren wollten. Es gibt auch die Behauptung, daß der Notwehrparagraph, Artikel 218, aufgenommen wurde, um dem Attentat Stauffenbergs auf Hitler eine juristische Grundlage zu geben. Ich weiß nicht ob das stimmt,

W. Renner / 04.04.2024

Für Individuen welche ihre Opfer mit Axt und Kettensäge bearbeitet haben, halte ich Stickstoff für sehr human. Im Iran werden werden Jugendliche, welche vom obersten islamischen Dorfdackel eines „Verbrechens“ des Händchen haltens für schuldig befunden werden, nach einer entsprechenden Fatwa von der Dorfmeute gesteinigt. Aber humane Europäer, sieht sich genötigt, erst mal die USA erziehen zu wollen.

Josef Gärtner / 04.04.2024

“Weder wirkt die Drohung mit dem gewaltsamen Ende des eigenen Lebens besonders abschreckend, noch befriedigt sie die Hinterbliebenen der Opfer nachhaltig.”. Ach ja? Ist das wirklich so? Also wenn ich mir vorstelle, meine kleine Tochter wäre da gerade in einem Moskauer Konzertsaal von einem irren Terroristen mit einer Maschinenpistole erschossen worden, - einfach so als beliebiges Opfer eines menschenverachtenden Massenmordes, da würde es mir persönlich schon eine erhebliche Genugtuung verschaffen, wenn der Täter eine Todesstrafe bekommt. Da bin ich ehrlich.  Ja, und sogar ein 29-minütiger Todeskampf mit dieser Stickstoff-Methode würde mir dabei durchaus als angemessen, wenn nicht sogar als zu kurz, erscheinen. Das ist so ! Im Übrigen eine Axt oder die altbewärte Guillotine wäre in diesem Fall auch OK. Zack, fertig, und danach durchkärchern. Hört sich jetzt sicherlich brutal an, - ist auch so gemeint.

Roland Völlmer / 04.04.2024

In den USA als Land mit über 200 Millionen Schusswaffen ist doch die Frage, inwieweit Selbstjustiz stattfinden würde, wenn der Staat nicht hart bestraft.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Helmut Ortner, Gastautor / 23.05.2024 / 16:00 / 41

Halleluja! –  Der Vatikan verkündet weiterhin Wunder

Der Vatikan hat erstmals seit 1978 seine Richtlinien zur Beurteilung von Wundern aktualisiert. Künftig wird angeblich Übernatürliches in sechs Kategorien eingeteilt. Wer fromm betet und…/ mehr

Helmut Ortner, Gastautor / 10.05.2024 / 16:00 / 0

Eric Schwinge: Vom NS-Hinrichter zum Rechts-Professor

Vor rund dreißig Jahren, am 30. April 1994, starb in Marburg an der Lahn ein allseits geschätzter Bürger, der in der Nazizeit als Kriegsgerichtsrat Todesurteile…/ mehr

Helmut Ortner, Gastautor / 31.03.2024 / 14:00 / 6

Islamkolleg Deutschland: Der Bock als steuerfinanzierter Gärtner

Von Helmut Ortner und Moritz Pieczewski-Freimuth. Islamverbände sollen nach Anspruch der Bundesregierung zu Integration von Muslimen in Deutschland beitragen – das Gegenteil ist jedoch der…/ mehr

Helmut Ortner, Gastautor / 29.03.2024 / 16:00 / 46

Kein Tanz am Karfreitag

An Karfreitag wird der Tod Jesu Christi betrauert. Kirchlichem Einfluss auf die Politik ist es zu verdanken, dass Zwangstrauer verordnet wird. Selbst viele Christen fallen…/ mehr

Helmut Ortner, Gastautor / 12.03.2024 / 10:00 / 25

Die Grausamkeit des Mullah-Regimes

Im Iran sind 2023 laut einem Bericht 834 Menschen hingerichtet worden. Das ist ein Anstieg von rund 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Menschenrechtsorganisationen kritisieren…/ mehr

Helmut Ortner, Gastautor / 06.03.2024 / 16:00 / 12

Das linke Toleranzdelirium und der unkritisierbare Islam

Islamverbände, die offen das Märtyrertum glorifizieren, sind durchaus salonfähig in Deutschland. Währenddessen schweigen linke Politiker angesichts offener Aufrufe zum Selbstmord. Während die Kritik an den…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com