@ D. Schmidt - “Welchen Effekt soll eine Todesstrafe haben? Also abschreckend auf andere Täter wirkt sie nicht.”—Das könnte daran liegen, daß “Täter” sich im allgemeinen für so schlau und auf der Gegenseite die Ermittler für so dämlich halten, daß sie ein “Erwischtwerden” schlicht nicht in ihre Überlegungen einbeziehen, egal in welchem Deliktsfeld sie sich “tummeln”. Bei der “Verurteilung zum Tode” dürfte es einfach nur darum gehen, die Gesellschaft zukünftig vor entsprechenden Individuen zu schützen. Und “Lebenslang” wie zB in einigen Staaten der USA mit der Bedeutung anders als hier “bis zum Ableben” kostet die Gesellschaft a) Unmengen an Ressourchen, b) birgt das Risiko, daß es so jemandem gelingt, aus der Strafhaft zu flüchten, er erstmal in Freiheit auch nichts mehr zu verlieren hat. Wenn man auf der anderen Seite sieht, wie nachsichtig “man hier” zB mit den Mehrfachmördern der RAF umgegangen ist und weiterhin umgeht, ist eine Diskussion zum “Strafrecht” an sich hier durchaus angesagt, wird aber in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Stimmung -außer bei den von Straftaten betroffenen- eher zu noch mehr “Humanduselei” führen als wir sie ohnehin schon erleben dürfen. Und migrantische “Täter” sind ja ohnehin ausgenommen, da von vornherein als “traumatisiert” und damit als ein Fall für die Psychiatrie anzusehen, weiß schon direkt nach der Tat der Polizeisprecher vor Ort zu berichten (gilt sicher auch aktuell für den “Syrer”, der auf 2 ca. 4jährige Mädchen eingestochen “haben soll”).
In Ergänzung zu meinem vorher Geschriebenen: 1947 oder 48 wurde der Haupttäter von Auschwitz, der KZ-Kommandant Rudolf Höß, am Ort seiner Verbrechen gehängt. Wer will behaupten, daß wäre inhuman oder Unrecht oder Rache gewesen? Wenn man Hitler, Goebbels, Himmler lebend erwischt und anschließend hingerichtet hätte, wäre das Unrecht oder inhuman gewesen? Um es zynisch zu beschreben: “Sitzt ein nicht attraktiver Mann in einem Ferienort am Frühstückstisch mit einer fremden attraktiven Blondine und fragt sie, ob sie für eine Million Dollar mit ihm schlafen würde. Nach einigem Geziere sagt die Bondine zu. Fragt der Mann, ob sie es auch für 50 Dollar täte. Empört sich die die Blondine; ” Was fällt Ihnen ein, halten Sie mich für eine Hure?” Antwortet der Mann: “Das Thema ist geklärt. Wir verhandeln hier über den Preis.”
Für mich eindeutig : Länder, die die Todesstrafe (noch) haben, sind für mich im Mittelalter stehen geblieben. Nicht , weil die ekelhafte Zeremonie davor besonders verlogen ist, nein, weil weder ein Gericht noch die Vollstrecker befugt sind, zu töten. Das 5. Gebot verbietet das Töten, und es heißt wohl besser übersetzt: DU SOLLST NICHT MORDEN. Es gilt absolut, und auch der Mörder wird damit quasi verschont. Hess wurde in Auschwitz von den Polen gehenkt - ein nachvollziehbarer Racheakt, aber trotzdem nicht legitim.
Ob es nach manchen Taten noch ein „Recht auf Leben“ gibt, halte ich für keineswegs ausgemacht, zumindest ist es ein schwaches Argument. Ich bin unzweideutig gegen die Todesstrafe, weil es zum einen Fehlurteile gibt und zum anderen Henker zum Töten von Menschen benutzt werden, die sich nicht mehr wehren können. Das Motiv der Rache halte ich für emotional legitim. Aber die ritualisierte Rache für ein grausiges Schauspiel. Perverserweise würde wohl jemand, der sich spontan am Mörder eines geliebten Menschen rächt, dann selber staatlicherweise ins Jenseits befördert.
Eine absolut interessante Diskussion. Man merkt den meisten Beiträgen an, daß sich die Foristen mit der Materie auseinandergesetzt haben, ehe sie zu einer Entscheidung gekommen sind. Es gibt viele Argumente für beide Standpunkte, die absolut erscheinen, es aber eben nicht sind. Eine klassische Diskussion der beiden Seiten einer Medaille. Emotionen sollte man heraushalten, auch wenn es praktisch nicht möglich erscheint. Überlegen wir (Pluralis maiestatis, das klingt einfach wuchtiger) einmal rational. Nach Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Menschenwürde absolut - “unantastbar”. Versehen mit “Ewigkeitsgarantie”, allein diese Hybris reizt zum Lachen. In Kombination mit der Schwammigkeit des Begriffes Menschenwürde noch mehr Das Recht auf Leben und Gesundheit ist dagegen durch Gesetz einschränkbar. In logischer Deduktion erfordert die Massenvergewaltigung einer Minderjährigen (viel mehr Verletzung der Menschenwürde kann ich mir nicht vorstellen) zwingend die Todesstrafe. Man kann auch behaupten, daß das Verbot der Todesstrafe unvereinbar mit Artikel 1 ist. Wenn man mal einen Begriff wie Menschenwürde hinreichend genau definieren könnte. Eine Menschenwürde ohne Leben kann ich mir schwer vorstellen. Ich weiß, “Antigone” behauptet das Gegenteil. Die Behauptung, daß staatliche Tötung in der BRD verboten ist, ist erst einmal falsch. “Notwehr, Nothilfe”, “Finaler Rettungsschuß”. Es gibt die Behauptung, daß das Verbot der Todesstrafe in das Grundgesetz gekommen ist, weil einige “Alte Kameraden” ihre Kumpane vor dem finalen Urteil bewahren wollten. Es gibt auch die Behauptung, daß der Notwehrparagraph, Artikel 218, aufgenommen wurde, um dem Attentat Stauffenbergs auf Hitler eine juristische Grundlage zu geben. Ich weiß nicht ob das stimmt,
Für Individuen welche ihre Opfer mit Axt und Kettensäge bearbeitet haben, halte ich Stickstoff für sehr human. Im Iran werden werden Jugendliche, welche vom obersten islamischen Dorfdackel eines „Verbrechens“ des Händchen haltens für schuldig befunden werden, nach einer entsprechenden Fatwa von der Dorfmeute gesteinigt. Aber humane Europäer, sieht sich genötigt, erst mal die USA erziehen zu wollen.
“Weder wirkt die Drohung mit dem gewaltsamen Ende des eigenen Lebens besonders abschreckend, noch befriedigt sie die Hinterbliebenen der Opfer nachhaltig.”. Ach ja? Ist das wirklich so? Also wenn ich mir vorstelle, meine kleine Tochter wäre da gerade in einem Moskauer Konzertsaal von einem irren Terroristen mit einer Maschinenpistole erschossen worden, - einfach so als beliebiges Opfer eines menschenverachtenden Massenmordes, da würde es mir persönlich schon eine erhebliche Genugtuung verschaffen, wenn der Täter eine Todesstrafe bekommt. Da bin ich ehrlich. Ja, und sogar ein 29-minütiger Todeskampf mit dieser Stickstoff-Methode würde mir dabei durchaus als angemessen, wenn nicht sogar als zu kurz, erscheinen. Das ist so ! Im Übrigen eine Axt oder die altbewärte Guillotine wäre in diesem Fall auch OK. Zack, fertig, und danach durchkärchern. Hört sich jetzt sicherlich brutal an, - ist auch so gemeint.
In den USA als Land mit über 200 Millionen Schusswaffen ist doch die Frage, inwieweit Selbstjustiz stattfinden würde, wenn der Staat nicht hart bestraft.
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