Helmut Ortner, Gastautor / 04.04.2024 / 12:00 / 73 / Seite ausdrucken

Todesstrafe:  Die Suche nach der „humanen Hinrichtung“

In den USA sind 2024 bereits drei Todesurteile vollstreckt worden. Neben der Giftspritze wurde erstmals auch mit Stickstoff getötet. Es ist die aktuelle „Innovation“, Exekutionen „humaner“ zu gestalten. Ist nicht jede Todesstrafe unmenschlich?

Vor wenigen Wochen, am 20. März 2024, wurde im US-Bundesstaat Georgia Willie Pye hingerichtet. Er hatte sich mehr als 25 Jahre lang im Todestrakt befunden. Der 58-Jährige war für einen 1992 im Alter von 27 Jahren begangenen Mord zum Tode verurteilt worden.  Im Jahr 2021 hob ein Bundesgericht das Todesurteil auf, weil Pyes Anwälte es versäumt hatten, Beweismaterial für dessen deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten und seine traumatische Kindheit zu recherchieren und vorzulegen. Seine Rechtsbeistände hatten zwar geltend gemacht, dass er geistig stark eingeschränkt sei, womit seine Hinrichtung verfassungswidrig wäre. Doch aufgrund der in Georgia geltenden Vorschrift, dies „zweifelsfrei" beweisen zu müssen, wurde sein Todesurteil aufrechterhalten. Dies, obwohl sich drei der Geschworenen für eine Begnadigung aussprachen. Am 19. März wurden die letzten Rechtsmittel zurückgewiesen – danach die Todesstrafe vollstreckt. Es war die dritte Hinrichtung in den USA im Jahr 2024.

Schon zu Beginn des Jahres, am 26. Januar, war im US-Bundesstaat Alabama der Auftragsmörder Kenneth Eugene Smith durch Gerichtsbeschluss vom Leben in den Tod befördert worden. Erstmals war dabei eine Stickstoff-Methode zum Sauerstoffentzug zur Anwendung gekommen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft dauerte es 29 lange Minuten, bis Smith tot war. Er war der erste Mensch, der mit Stickstoff hingerichtet wurde. Der anwesende Pfarrer sprach danach von einer Tortur.

Bereits 2022 hatten die Strafbehörden versucht, Smith durch eine tödliche Injektion hinzurichten, doch dieser Versuch schlug fehl. Nun also wurde die neue Stickstoff-Methode gewählt – oder deutlicher: die Exekution durch Ersticken. Stickstoff – das chemische Element mit dem Symbol N – war bisher nicht zur Vollstreckung eines Todesurteils verwendet worden. Die Methode sieht vor, dass der Kandidat puren Stickstoff einatmet, was zunächst zur Bewusstlosigkeit führt. Der Tod tritt schließlich durch eine Unterversorgung mit Sauerstoff ein. Der Delinquent erstickt.

Exekutionsmethoden aus der Vergangenheit

Befürwortern zufolge ist diese „Stickstoffhypoxie“ genannte Variante schmerzfrei. Alabama hatte wie die beiden US-Bundesstaaten Mississippi und Oklahoma bereits im Jahr 2018 entschieden, Stickstoff für Hinrichtungen zuzulassen. Nun hatte der dortige Oberste Gerichtshof dies endgültig bestätigt, auch mit dem Hinweis, dass die Hinrichtung durch Stickstoff nicht gegen den Verfassungsgrundsatz verstößt. Die Entscheidung hatte in den USA zu heftigen „ethischen Debatten“ geführt – nicht nur über die Stickstoff-Hinrichtung, sondern – wieder einmal – über die Todesstrafe generell. Wie „human“ muss es zugehen, wenn der Staat „im Namen der Gerechtigkeit” tötet?

Auf der Suche nach alternativen Hinrichtungs-Methoden wurde selbst auf Exekutions-Praktiken der Vergangenheit zurückgegriffen, wie den elektrischen Stuhl (2020 in Tennessee), ebenso wurde die mögliche Einsetzung der Gaskammer (zuletzt 1999 in Arizona), der Tod durch Erhängen (1996 in Delaware) oder das Erschießen (2010 in Utah) in Erwägung gezogen. Dies hatte zu juristischen Kontroversen geführt und geplante Vollstreckungen anfechtbar gemacht. Zuletzt wurde aufgrund der zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen landesweit de facto nur noch mit der Todesspritze getötet.

So auch am 28. Februar. An diesem Tag starb Ivan Cantu im US-Bundesstaat Texas – 21 Minuten nach Setzen der Giftspritze. Mehr als zwei Jahrzehnte lang befand sich der wegen Mordes verurteilte 50-jährige Latino im Todestrakt. Menschenrechtsgruppen kritisierten, weder im ursprünglichen Prozess noch im Berufungsverfahren sei er wirksam vertreten worden. Cantu hatte stets seine Unschuld beteuert, für die er zum Tode verurteilt worden war. Am 27. Februar 2024 wies das texanische Berufungsgericht schließlich eine letzte Eingabe der Rechtsbeistände von Cantu ab, mit der sie versuchten, die Hinrichtung zu verhindern und dem Gericht neue Beweise vorzulegen. In der Eingabe wurde geltend gemacht, dass die Staatsanwaltschaft vor Gericht „falsche und irreführende Aussagen gemacht habe und die Verteidigung ihren Mandanten im damaligen Gerichtsverfahren nicht wirksam vertreten habe.

Texas ist Hinrichtungs-Spitzenreiter

Das Gericht entschied nach Prüfung des Antrags, „dass der Antragsteller die Anforderungen des [texanischen Rechts] nicht erfüllt habe und es daher „den Antrag abweist, ohne die Begründetheit der Einwände zu prüfen". Auch der Begnadigungsausschuss sprach sich einstimmig gegen eine Begnadigungsempfehlung aus und lehnte auch die von den Rechtsbeiständen beantragte Aussetzung der Hinrichtung für 120 Tage ab. Zu denjenigen, die an den Gouverneur appellierten, einen Aufschub zu gewähren, gehörte auch der Sprecher der Geschworenen aus der Verhandlung im Jahr 2001, in der das Todesurteil gefällt wurde. In einer Stellungnahme ließ er verlauten, dass er sich ebenfalls „getäuschtfühle, da sich nun herausgestellt habe, dass wichtige Zeugenaussagen damals falsch oder irreführend waren. Er forderte den Gouverneur auf, „mir das von mir unterzeichnete Dokument zurückzugeben, mit dem ich damals die Entscheidung der Jury bestätigte, und die Hinrichtung auszusetzen, damit die Sachlage näher geprüft werden kann. Ivan Cantu wurde dennoch hingerichtet – mit einer Giftspritze..  

Texas ist Hinrichtungs-Spitzenreiter der USA. Seit 1976 wurden 586 Todestrafen vollstreckt. Der Tod durch eine Giftspritze gilt als „humane“, weil „sanfte“ Hinrichtungsart. Nicht allein in dem südlichen Bundesstaat. Doch es gibt ein Problem: viele Pharmakonzerne wollen nicht mehr, dass der Staat mit ihren Medikamente Menschen tötet. Die EU hatte bereits 2011 ein Exportverbot verhängt. Nach der Weigerung vieler europäischer und amerikanischer Pharmaunternehmen, Medikamente wie die Barbiturate Pentobarbital und Thiopental für Hinrichtungen herzustellen, suchen deshalb viele Bundesstaaten seit Jahren nach Alternativen.

Ob Giftspritze oder Stickstoff – die Suche nach der „humanen Hinrichtung“ ist paradox, denn immer geht es darum, Menschen das Leben zu nehmen. Sämtliche bekannten Argumente für die Todesstrafe sind durch die Praxis widerlegt: Weder wirkt die Drohung mit dem gewaltsamen Ende des eigenen Lebens besonders abschreckend, noch befriedigt sie die Hinterbliebenen der Opfer nachhaltig. Bislang sind im Jahr 2024 in den USA drei Menschen hingerichtet worden. Die Gesamtzahl der Hinrichtungen in den USA seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen im Jahr 1976 steigt damit auf 1.588.

Die Suche nach „humanen“ Hinrichtungs-Methoden geht weiter

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International wendet sich – nicht nur in den USA, sondern weltweit und ausnahmslos – gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderer Eigenschaften des Verurteilten oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und stellt die grausamste und unmenschlichste aller Strafen dar.

Deshalb gehört sie geächtet und abgeschafft, nicht nur in den USA, vor allem in den Ländern, die weltweit für die meisten Hinrichtungen verantwortlich sind: China, Iran, Saudi-Arabien, Nordkorea und Vietnam. Im Dezember 2022 unterstützte bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine noch nie dagewesene Anzahl von 125 UN-Mitgliedstaaten eine Resolution, die die Einführung eines weltweiten Hinrichtungsmoratoriums mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe fordert.

Und in den USA? Laut einer Umfrage im Oktober 2023 (Veröffentlicht von Statista Research Department, 12.01.2024) waren 53 Prozent der befragten US-Amerikaner für die Todesstrafe für verurteilte Mörder. Allerdings ist die Zustimmung in den letzten Jahren tendenziell gesunken. Im Jahr 2007 sprachen sich noch 69 Prozent der Befragten für die Todesstrafe aus. Die Suche nach „humanen“ Hinrichtungs-Methoden geht weiter.

Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Zuletzt erschienen: „Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand“ und „Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit“. Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.

Buch-Hinweis:

Helmut Ortner OHNE GNADE – Eine Geschichte der Todesstrafe, Mit einem Nachwort von Bundesrichter a. D., Prof. Dr. Thomas Fischer, Nomen Verlag, 240 Seiten, 22 Euro

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Leserpost

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Marc Greiner / 04.04.2024

Für bestimmte Fälle ist die Todesstrafe nötig und richtig. Diese Gefühls- und Humanitätsduselei geht mir auf den Wecker. Sollen die Attentäter aus Moskau wieder in die Gesellschaft integriert werden? Sollen die Hamas-Schlächter irgendwann wieder einmal frei kommen? Sollen gefühlskalte Serienmörder wieder unter uns leben dürfen während die Opfer und Hinterbliebenen leiden? Siehe Spanien, wo ein freigelassenere ETA-Terrorist gleich im Nebenhaus einer Frau wohnt, dessen man er ermordet hat. Hört doch auf mit diesem Blödsinn. Jeder ist für sein Tun verantwortlich. Die Todesstrafe ist moralisch richtig und nötig.

gerhard giesemann / 04.04.2024

Das Bewusstsein verlieren und sterben sind zwei Paar Stiefel.

W. Renner / 04.04.2024

Bei all den Argumenten wird leider vergessen, dass dem Todesurteil zunächst eine Inhumanität durch den Delinquinten voraus gegangen ist. Er selbst also aus niedrigen Beweggründen ein “Todesurteil” vollstreckt hat. Was Fehlurteile und Unumkehrbarkeit betrifft: Lebenslänglich + 100 Jahre ohne Aussicht auf Bewährung sind ebenso unumkehrbar und wer dies für humaner hält, mag sich mal für einen Schnupperaufenthalt in den entsprechenden Trakt von San Quentin begeben. Wurde vom Autor eigentlich mal recherchiert wie viele in Deutschland eventuell unschuldig lebenslänglich sitzen?

Michael KLein / 04.04.2024

Es gibt da noch einen bisher wenig beachteten Aspekt: gegen die Todesstrafe kann durchaus auch sprechen, dass sie, wenn man’s recht bedenkt, unangemessen mild sein kann. Da wäre z.B. der Fall Dylann Roof. Der war (und ist) ein übler fanatischer Rassist, der am 17. Juni 2015 im Alter von 21 Jahren in einer ausschließlich von Schwarzen frequentierten Kirche in Charleston/South Carolina eine wüste Schießerei begann und dabei neun Menschen tötete. Er wollte damit einen “Rassenkrieg” provozieren. Dafür wurde er von einem Bundesgericht zum Tod durch die Giftspritze und von einem Gericht des Staates South Carolina zu neun mal lebenslanger Haft ohne Entlassungsmöglichkeit verurteilt. Sollte das Todesurteil vollstreckt werden, bekommt er eine Injektion, die ihn binnen kürzester Zeit in einen tiefen, traumlosen, ewigen Schlaf versetzt. Unterbleibt die Hinrichtung, verbringt er den gesamten, womöglich ziemlich langen Rest seines Lebens in einer amerikanischen Haftanstalt - einem sehr unangenehmen Ort - und das mit der 100%igen Gewissheit, dass er dort bis zum letzten Atemzug bleiben muss. Die zweite Alternative könnte man durchaus als die härtere Strafe ansehen.

Michael Hinz / 04.04.2024

Meine amerikanische Großtante sagte immer #Das einzige Problem mit der Todesstrafe ist, daß sie zu selten angewendet wird.#

Michael Hinz / 04.04.2024

Todesstrafe na und? - #Der Staat macht keine Fehler.#

Michael Hinz / 04.04.2024

#Doch es gibt ein Problem: viele Pharmakonzerne wollen nicht mehr, dass der Staat mit ihren Medikamente Menschen tötet. # Echt jetzt? - Aber impfen bis der große Schnitter kommt ist okay….

Brnd Lauert / 04.04.2024

Ich bin für die Todesstrafe. Auch nicht nur für Ausnahmen, sondern für alles, was zukünftiges Zusammenleben mit einem Menschen unzumutbar macht, und im Gegenzug eine weitgehende Legalisierung von opferlosen Straftaten. Fakt ist doch, dass man die geraubte Lebenszeit eines Gefängnisaufenthalts genau so wenig zurücknehmen kann, wie eine Hinrichtung, während die Leichtfertigkeit, mit der Gesetze ausgesprochen werden, die zu dieser geschredderten Lebenszeit führen, zu mehr Verlust an Lebenszeit führt, als selbst leichtfertige Hinrichtungen es täten ist. Ich sehe auch nicht, weshalb es humaner sein soll, jemanden langfristig in einem noch kleineren Käfig zu halten, als es in der sogenannten “Freiheit” ohnehin schon der Fall ist. Daher sehe ich nicht, was dagegen spräche, Tätern bei relevanten Delikten ne Ladung C4 oder PETN an den Hinterkopf zu schnallen, und diesen dann zu atomisieren. Was übrigens garantiert schmerzfrei ist, da das Gehirn schneller zerstört würde, als die Übertragungsgeschwindigkeit von Nervenipulsen diesen Umstand weitergeben könnte. Nur ist hinterher halt kein Kopf mehr da. Man kann halt nicht alles haben. Tötungen mittels Gift sind weibisch, und deshalb abzulehnen, aber das sagt nichts gegen die Sache an sich.

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