Helmut Ortner, Gastautor / 04.04.2024 / 12:00 / 73 / Seite ausdrucken

Todesstrafe:  Die Suche nach der „humanen Hinrichtung“

In den USA sind 2024 bereits drei Todesurteile vollstreckt worden. Neben der Giftspritze wurde erstmals auch mit Stickstoff getötet. Es ist die aktuelle „Innovation“, Exekutionen „humaner“ zu gestalten. Ist nicht jede Todesstrafe unmenschlich?

Vor wenigen Wochen, am 20. März 2024, wurde im US-Bundesstaat Georgia Willie Pye hingerichtet. Er hatte sich mehr als 25 Jahre lang im Todestrakt befunden. Der 58-Jährige war für einen 1992 im Alter von 27 Jahren begangenen Mord zum Tode verurteilt worden.  Im Jahr 2021 hob ein Bundesgericht das Todesurteil auf, weil Pyes Anwälte es versäumt hatten, Beweismaterial für dessen deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten und seine traumatische Kindheit zu recherchieren und vorzulegen. Seine Rechtsbeistände hatten zwar geltend gemacht, dass er geistig stark eingeschränkt sei, womit seine Hinrichtung verfassungswidrig wäre. Doch aufgrund der in Georgia geltenden Vorschrift, dies „zweifelsfrei" beweisen zu müssen, wurde sein Todesurteil aufrechterhalten. Dies, obwohl sich drei der Geschworenen für eine Begnadigung aussprachen. Am 19. März wurden die letzten Rechtsmittel zurückgewiesen – danach die Todesstrafe vollstreckt. Es war die dritte Hinrichtung in den USA im Jahr 2024.

Schon zu Beginn des Jahres, am 26. Januar, war im US-Bundesstaat Alabama der Auftragsmörder Kenneth Eugene Smith durch Gerichtsbeschluss vom Leben in den Tod befördert worden. Erstmals war dabei eine Stickstoff-Methode zum Sauerstoffentzug zur Anwendung gekommen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft dauerte es 29 lange Minuten, bis Smith tot war. Er war der erste Mensch, der mit Stickstoff hingerichtet wurde. Der anwesende Pfarrer sprach danach von einer Tortur.

Bereits 2022 hatten die Strafbehörden versucht, Smith durch eine tödliche Injektion hinzurichten, doch dieser Versuch schlug fehl. Nun also wurde die neue Stickstoff-Methode gewählt – oder deutlicher: die Exekution durch Ersticken. Stickstoff – das chemische Element mit dem Symbol N – war bisher nicht zur Vollstreckung eines Todesurteils verwendet worden. Die Methode sieht vor, dass der Kandidat puren Stickstoff einatmet, was zunächst zur Bewusstlosigkeit führt. Der Tod tritt schließlich durch eine Unterversorgung mit Sauerstoff ein. Der Delinquent erstickt.

Exekutionsmethoden aus der Vergangenheit

Befürwortern zufolge ist diese „Stickstoffhypoxie“ genannte Variante schmerzfrei. Alabama hatte wie die beiden US-Bundesstaaten Mississippi und Oklahoma bereits im Jahr 2018 entschieden, Stickstoff für Hinrichtungen zuzulassen. Nun hatte der dortige Oberste Gerichtshof dies endgültig bestätigt, auch mit dem Hinweis, dass die Hinrichtung durch Stickstoff nicht gegen den Verfassungsgrundsatz verstößt. Die Entscheidung hatte in den USA zu heftigen „ethischen Debatten“ geführt – nicht nur über die Stickstoff-Hinrichtung, sondern – wieder einmal – über die Todesstrafe generell. Wie „human“ muss es zugehen, wenn der Staat „im Namen der Gerechtigkeit” tötet?

Auf der Suche nach alternativen Hinrichtungs-Methoden wurde selbst auf Exekutions-Praktiken der Vergangenheit zurückgegriffen, wie den elektrischen Stuhl (2020 in Tennessee), ebenso wurde die mögliche Einsetzung der Gaskammer (zuletzt 1999 in Arizona), der Tod durch Erhängen (1996 in Delaware) oder das Erschießen (2010 in Utah) in Erwägung gezogen. Dies hatte zu juristischen Kontroversen geführt und geplante Vollstreckungen anfechtbar gemacht. Zuletzt wurde aufgrund der zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen landesweit de facto nur noch mit der Todesspritze getötet.

So auch am 28. Februar. An diesem Tag starb Ivan Cantu im US-Bundesstaat Texas – 21 Minuten nach Setzen der Giftspritze. Mehr als zwei Jahrzehnte lang befand sich der wegen Mordes verurteilte 50-jährige Latino im Todestrakt. Menschenrechtsgruppen kritisierten, weder im ursprünglichen Prozess noch im Berufungsverfahren sei er wirksam vertreten worden. Cantu hatte stets seine Unschuld beteuert, für die er zum Tode verurteilt worden war. Am 27. Februar 2024 wies das texanische Berufungsgericht schließlich eine letzte Eingabe der Rechtsbeistände von Cantu ab, mit der sie versuchten, die Hinrichtung zu verhindern und dem Gericht neue Beweise vorzulegen. In der Eingabe wurde geltend gemacht, dass die Staatsanwaltschaft vor Gericht „falsche und irreführende Aussagen gemacht habe und die Verteidigung ihren Mandanten im damaligen Gerichtsverfahren nicht wirksam vertreten habe.

Texas ist Hinrichtungs-Spitzenreiter

Das Gericht entschied nach Prüfung des Antrags, „dass der Antragsteller die Anforderungen des [texanischen Rechts] nicht erfüllt habe und es daher „den Antrag abweist, ohne die Begründetheit der Einwände zu prüfen". Auch der Begnadigungsausschuss sprach sich einstimmig gegen eine Begnadigungsempfehlung aus und lehnte auch die von den Rechtsbeiständen beantragte Aussetzung der Hinrichtung für 120 Tage ab. Zu denjenigen, die an den Gouverneur appellierten, einen Aufschub zu gewähren, gehörte auch der Sprecher der Geschworenen aus der Verhandlung im Jahr 2001, in der das Todesurteil gefällt wurde. In einer Stellungnahme ließ er verlauten, dass er sich ebenfalls „getäuschtfühle, da sich nun herausgestellt habe, dass wichtige Zeugenaussagen damals falsch oder irreführend waren. Er forderte den Gouverneur auf, „mir das von mir unterzeichnete Dokument zurückzugeben, mit dem ich damals die Entscheidung der Jury bestätigte, und die Hinrichtung auszusetzen, damit die Sachlage näher geprüft werden kann. Ivan Cantu wurde dennoch hingerichtet – mit einer Giftspritze..  

Texas ist Hinrichtungs-Spitzenreiter der USA. Seit 1976 wurden 586 Todestrafen vollstreckt. Der Tod durch eine Giftspritze gilt als „humane“, weil „sanfte“ Hinrichtungsart. Nicht allein in dem südlichen Bundesstaat. Doch es gibt ein Problem: viele Pharmakonzerne wollen nicht mehr, dass der Staat mit ihren Medikamente Menschen tötet. Die EU hatte bereits 2011 ein Exportverbot verhängt. Nach der Weigerung vieler europäischer und amerikanischer Pharmaunternehmen, Medikamente wie die Barbiturate Pentobarbital und Thiopental für Hinrichtungen herzustellen, suchen deshalb viele Bundesstaaten seit Jahren nach Alternativen.

Ob Giftspritze oder Stickstoff – die Suche nach der „humanen Hinrichtung“ ist paradox, denn immer geht es darum, Menschen das Leben zu nehmen. Sämtliche bekannten Argumente für die Todesstrafe sind durch die Praxis widerlegt: Weder wirkt die Drohung mit dem gewaltsamen Ende des eigenen Lebens besonders abschreckend, noch befriedigt sie die Hinterbliebenen der Opfer nachhaltig. Bislang sind im Jahr 2024 in den USA drei Menschen hingerichtet worden. Die Gesamtzahl der Hinrichtungen in den USA seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen im Jahr 1976 steigt damit auf 1.588.

Die Suche nach „humanen“ Hinrichtungs-Methoden geht weiter

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International wendet sich – nicht nur in den USA, sondern weltweit und ausnahmslos – gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderer Eigenschaften des Verurteilten oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und stellt die grausamste und unmenschlichste aller Strafen dar.

Deshalb gehört sie geächtet und abgeschafft, nicht nur in den USA, vor allem in den Ländern, die weltweit für die meisten Hinrichtungen verantwortlich sind: China, Iran, Saudi-Arabien, Nordkorea und Vietnam. Im Dezember 2022 unterstützte bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine noch nie dagewesene Anzahl von 125 UN-Mitgliedstaaten eine Resolution, die die Einführung eines weltweiten Hinrichtungsmoratoriums mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe fordert.

Und in den USA? Laut einer Umfrage im Oktober 2023 (Veröffentlicht von Statista Research Department, 12.01.2024) waren 53 Prozent der befragten US-Amerikaner für die Todesstrafe für verurteilte Mörder. Allerdings ist die Zustimmung in den letzten Jahren tendenziell gesunken. Im Jahr 2007 sprachen sich noch 69 Prozent der Befragten für die Todesstrafe aus. Die Suche nach „humanen“ Hinrichtungs-Methoden geht weiter.

Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Zuletzt erschienen: „Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand“ und „Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit“. Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.

Buch-Hinweis:

Helmut Ortner OHNE GNADE – Eine Geschichte der Todesstrafe, Mit einem Nachwort von Bundesrichter a. D., Prof. Dr. Thomas Fischer, Nomen Verlag, 240 Seiten, 22 Euro

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Matthias Ditsche / 04.04.2024

Die Gegner der Todesstrafe auch hier auf Achse, sollten einfach ein paar Fälle aus den letzten 40 Jahren aus den USA hernehmen. Man lese die Details der Taten.  Zum Tode verurteilte Verbrecher, deren Vergehen zweifelsfrei bewiesen wurde, haben zeilweise dermaßen bestialische Tötungsdelikte begangen, daß das Lesen der Details für jeden halbwegs normalen Menschen schier unzumutbar ist. Und das ist keine Fernsehphantasie a la Kabel 1.  Und dann noch für die Begnadigung solcher Bestien zu demonstrieren- völlig absurd. Das oder die Opfer und ihr qualvolles Sterben werden von diesen Menschenrechtsaktivisten komplett ausgeblendet, wenn man deren Parolen hört. Einen Mengele oder Pol Pot Büttel - hätten die auch noch Gnade verdient? Jemand der kleine Kinder aufs Gleis stößt oder mit dem Messer tötet? Was, wenn die israelischen Ermittler einen der Täter vom 7. Oktober dingfest machen, die Videos dazu im Gerichtssaal abspielen? Dann sollten solche Heuchler wie AI sich das Geschehen ganz genau ansgucken! Vielleicht würde dem einen oder anderen doch etwas blümerant. Und diese Ausreden, daß Taten damit auch hinfort nicht vermieden werden ist einfach nur wohlfeil. Solche Subjekte, die dergleichen Taten fähig sind, gehören nicht zu der menschlichen Spezies.

Ralf Siegers / 04.04.2024

Ich bin ein klarer Gegner der Todesstrafe durch staatliche Vollstreckung. Allein der Gedanke, dass der Staat offiziell die Macht hat Menschen zum Tode zu verurteilen, treibt mit Angstschweiß auf die Stirn. Wir haben ja in den Jahren des Coronaterrors gesehen, wie der Staat mit Macht umgeht. So etwas darf nie legal sein. Noch schlimmer wird das, wenn man sich das Justizsystem generell anschaut. Einem Rechtssystem welches zu derart krassen Fehlurteilen kommt, wie in Deutschland in den letzten Jahren immer wieder geschehen, sollte es eigentlich nicht gestattet sein irgendwelche Urteile zu fällen, welche Konsequenzen für Menschen haben.

Helmut W. Hoffmann / 04.04.2024

Eine wirklich humane Methode: In den Folgejahren der französischen Revolution von 1789 wurde ein Gerät zur Exekution eingesetzt, das effektiv, schnell und damit vermutlich weitgehend schmerzfrei den Delinquenten zum Tode befördert: die Guillotine - einfach in der Anwendung, sicher in der Ausführung.

Sonja Dengler / 04.04.2024

Es gibt gute Gründe gegen die Todesstrafe: 1. Fehlurteile, schon ein einziger falscher Todeskandidat ist entsetzlich und 2. braucht man Menschen, um staatlichen Tod herbeizuführen - der Staat produziert also Mörder 3. Dass es KEINE humane Tötungsart gibt, wird ebenso verschwiegen, wie verschwiegen wird, dass bei Abtreibung - ebenso staatlich organisiert und finanziert - unschuldige Kinder getötet werden, dass es sich also um Menschen handelt und das menschliche Gehirn zuerst gebildet wird - dort aber sitzt das Schmerzzentrum. Der Mensch ist zur Bestie geworden - oder ist eine geblieben, je nach Blickwinkel.

Emil.Meins / 04.04.2024

Der Artikel vermischt mindestens 3 Aspekte in irreführender Weise, hinsichtlich der Überschrift. 1. Die technische Methode, einen Menschen vom Leben zum Tode zu befördern, mit einfachen Mitteln, ohne ihn unnötig zu quälen oder ihm Schmerzen zuzufügen. das wird nicht richtig ausgeführt   2. Juristische Fragen, wie Todesurteile zustande kommen, zur Durchführung von Gerichtsverfahren, inkl. Verfahrensfehlern und der Frage von Fehlurteilen, das kann in der vorliegenden Kürze nicht ausdiskutiert werden 3. Die Diskussion, ob die Todesstrafe überhaupt zulässig sein soll, ob sie “unmenschlich” sei, inkl. diverser politischer Fallstricke, und irreführender, gutmenschlicher Attituden. Auch das geht in die Hose. Warum sollte jemand, der sich die Macht herausgenommen hat, anderen Menschen aus niedrigen Beweggründen das Leben zu nehmen, und damit deren “Recht auf Leben” zunichte machte, selbst Anspruch auf Inanspruchnahme dieses Rechtes haben? Warum sollte man eindeutig überführte Täter (wie z.B. die religiös verblendeten Kopfabschneider) entweder aus Feigheit vor den Glaubensbrüdern in die Psychiatrie verlegen, oder jahrzehntelang durchfüttern? Auch hat sich die Seuche des “mutmaßlichen” Täters durchgesetzt, wenn es politisch opportun erscheint, genau wie andererseits jahrelange Prozesse bei dubioser Beweislage und fragwürdiger Schuld aus dem selben Grund möglich sind, nur eben (glücklicherweise) ohne Todesstrafe als Ergebnis (NSU). Aber trotzdem ist das eindeutig Politische Justiz (Tucholsky läßt grüßen). Wie starb Michael Bartsch, der bei seiner Kastration auf dem OP-Tisch blieb? Hatte damals jemand so entschieden? Man denke an die Bande von Charles Manson und andere irre Menschenschlächter. Warum solche Irren jahrzehntelang am Leben erhalten? Und bitte auch Vorsicht vor Volkes Stimme: wohin das, wie schnell, bei genügend guter Propaganda führt, wissen wir jetzt: geführte Demos gegen Räächz.

Heike Puper / 04.04.2024

OT Gestern haben sie im Fernsehen einen kleinen Jungen aus Gaza in einer Klinik gezeigt, der muss jetzt kriegsbedingt ohne Beine weiterleben. Vielleicht hat er es ja nicht anders verdient? Er hofft aber derzeit noch darauf, dass seine Beine wieder nachwachsen werden, so sein Onkel.

Thomin Weller / 04.04.2024

Die USA ist doch mit seinen Methoden harmlos. “2022 Saudi-Arabien 81 Menschen wegen Terrorismusvorwürfen hingerichtet worden. Beobachter sprechen von der größten Massenhinrichtung in der jüngeren Geschichte des Königreichs.” Es gibt in Saudi Arabien Hinrichtungsmethode über die selten berichtet wird. //Enthauptungen, Erschießung, Steinigung, gekreuzigt und öffentlich auf einem Pfahl zur Schau gestellt.// “Fotos vom Hinrichtungsort sind streng verboten – sie könnten den Ruf des Landes schädigen” so ein Artikel im Stern. Und nun unsere Reichspolitiker, ich hoffe die LGBTxxx Homosexuelle nehmen sich folgendes schwer zu Herzen. //“Am 22. Oktober 2019 fand im feinen Berliner “Hotel Adlon” eine Veranstaltung der islamischen Gemeinde Ahmadiyya Muslim Jamaat statt. Nach Grußworten von Bundestagsabgeordneten und einem Staatsminister bezeichnete deren “Papst” den Atheismus als größte Bedrohung für die westliche Kultur. Das ließ das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) aufhorchen. Es stellte eine Anfrage ans Auswärtige Amt, die Antwort wurde nun veröffentlicht.”// Artikel 19.02.2020 HPD “Islamischer “Papst” findet: Atheismus: eine größere Bedrohung als der Islam.” Das passt, die Deutschen Chisten alias EKD Protestanten mit den Evangelikalen und Katholen Hand in Hand…. Siehe auch MSD ICD Z26

L. Luhmann / 04.04.2024

@“Bertram Scharpf / 04.04.2024 Jeder Junge kann einen Käfer zertreten, aber alle Ingenieure der Welt zusammen können keinen bauen. Wie will man den Moslems oder den Sozialisten die Verlogenheit und die Bösartigkeit ihrer Ideologie vorhalten, wenn man selber das Leben nicht achtet?”—- Bitte vergessen Sie nicht die Mädchen*innen und Jungen*innen. Denn die können auch alle Käfer zertreten!

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