@Herr Scharpf: Es soll da son Sprichwort geben das sinngemäß irgendwie so lautet: Wer den Wolf schont opfert die Schafe…...Im Judentum käme mir dazu noch eine Weisheit die ungefähr so lautet: “He who is merciful to the cruel will be cruel to the merciful”. Gnade, die in der jüd. christlichen Ethik eine große Rolle spielt käme hinzu , die Notwehr allerdings auch. Und, dass man z.B. (aus Liebe zum Leben an sich) seinen Mörder liebt wie sich selbst scheint mir allein aus Gründen der Logik nicht möglich. Daher halte ich die Todesurteile vollzogen durch die Alliierten nach den medizinischen u.sonstigen NS Verbrechen für richtig. Die Beweislage war klar und von einer Umkehr in diesem Personenkreis der an vorderster Front den NS u. seinen Tötungskult anführte nicht auszugehen. Die Zivilisation kann man leider nicht erhalten indem man der Barbarei das Wort redet…..
Räumt der Tatverdächtige seine Mordtat ein, steht meist ein Deal mit der Staatsanwaltschaft an. Gewünschtes Ergebnis: Kostensparender kurzer Prozeß vor einem Einzelrichter und langjährige bis lebenslange Haftstrafe. Leugnet der Verdächtige dagegen, dann wird es riskant, sowohl für den Angeklagten als auch für die Staatsanwaltschaft. Ein Geschworenengericht ist unberechenbar, Die Bandbreite der Prozeßausgänge reicht von fragwürdigen Freisprüchen bis unerwarteten Todesurteilen. Jeder Angeklagte weiß, worauf er sich einläßt. Vor dem Entscheid der Jury, schuldig oder nicht schuldig, müssen die Hinterbliebenen gehört werden. Ihren Wünschen zum Strafmaß können sich weder Geschworene noch Richter entziehen. Alles ist möglich. Wir wollen Auge um Auge….genauso wie, wir vergeben und wer ohne Sünde ist….. Ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe, angesichts fürchterlichster Verbrechen so manches Mal allerdings nicht mehr meiner Meinung. Todesstrafe ist primär psychische Folter, weil der Delinquent oft über Jahrzehnte um seinen vorzeitigen Tod weiß, der Vollzug lediglich Erlösung von seiner seelischen Qual.
Aus ethischer Sicht erscheinen mir zwei Kernargumente gegen die Todesstrafe zu sprechen: 1. die Unumkehrbarkeit und 2. die Unzumutbarkeit. Was wenn das Gericht sich irrt? Und wem kann man eine solche Aufgabe zumuten, ohne dass es ihn oder sie seelisch beschädigt? Denkbar wäre hingegen m.E. schon aus Gründen der Sicherheit die Hinrichtung von Terroristen, die auf frischer Tat ertappt wurden, vor ein Kriegsgericht gestellt und von Sicherheitskräften zeitnah exekutiert würden.
hi, man sollte keinem Menschen den Beruf des Henkers zumuten. Obwohl die Todesstrafe angemessen wäre für Personen, die auf kleine Kinder einstechen.
“Der Missbrauch als politisches Machtinstrument. “ Gilt übrigens potentiell auch für rechtsbeugende Freisprüche, die zu erneuten Gewalttaten und damit Opfern führen.
Es ist schon unmenschlich, jemanden zum Tode zu verurteilen und dann jahrelang in einer Zelle einer Hinrichtung entgegen schmoren zu lassen. Auch wenn es schwer fällt, Humanität macht keinen Unterschied zwischen unschuldig oder unschuldig inhuman behandelt. Ansonsten hinge der Akt der Menschlichkeit von der Deutungshoheit und der jeweiligen Partei ab, die sie gerade für sich beansprucht.
@Herr Janssen: “Da werden Vergewaltiger auf Bewährung freigelassen, während die Nichtzahlung der GEZ-Gebühren mit Beugehaft bestraft wird.” Vorsicht, Herr Janssen, die Meinungsfreiheit gehört zu unseren höchsten Gütern. Das könnte erklären warum jene die besonders frei sind in ihrer Meinung bereit sind diese nun bei andern im Knast zu beugen.
@ Frank Richter. Sie schreiben, dass in den USA bei der Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe “Justizirrtümer nahezu ausgeschlossen” seien. Da bin ich skeptisch. Ich verstehe zwar nichts vom amerikanischen Strafprozessrecht, aber ich erinnere mich, was der seinerzeit als Strafverteidiger in etlichen spektakulären Fällen recht bekannte Rechtsanwalt Rolf Bossi auf die Frage antwortete, was er vorziehe, den deutschen oder den amerikanischen Strafprozess: Wenn sein Mandant unschuldig sei, den deutschen, wenn sein Mandant schuldig sei, den amerikanischen.
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