Helmut Ortner, Gastautor / 04.04.2024 / 12:00 / 73 / Seite ausdrucken

Todesstrafe:  Die Suche nach der „humanen Hinrichtung“

In den USA sind 2024 bereits drei Todesurteile vollstreckt worden. Neben der Giftspritze wurde erstmals auch mit Stickstoff getötet. Es ist die aktuelle „Innovation“, Exekutionen „humaner“ zu gestalten. Ist nicht jede Todesstrafe unmenschlich?

Vor wenigen Wochen, am 20. März 2024, wurde im US-Bundesstaat Georgia Willie Pye hingerichtet. Er hatte sich mehr als 25 Jahre lang im Todestrakt befunden. Der 58-Jährige war für einen 1992 im Alter von 27 Jahren begangenen Mord zum Tode verurteilt worden.  Im Jahr 2021 hob ein Bundesgericht das Todesurteil auf, weil Pyes Anwälte es versäumt hatten, Beweismaterial für dessen deutlich unterdurchschnittliche intellektuelle Fähigkeiten und seine traumatische Kindheit zu recherchieren und vorzulegen. Seine Rechtsbeistände hatten zwar geltend gemacht, dass er geistig stark eingeschränkt sei, womit seine Hinrichtung verfassungswidrig wäre. Doch aufgrund der in Georgia geltenden Vorschrift, dies „zweifelsfrei" beweisen zu müssen, wurde sein Todesurteil aufrechterhalten. Dies, obwohl sich drei der Geschworenen für eine Begnadigung aussprachen. Am 19. März wurden die letzten Rechtsmittel zurückgewiesen – danach die Todesstrafe vollstreckt. Es war die dritte Hinrichtung in den USA im Jahr 2024.

Schon zu Beginn des Jahres, am 26. Januar, war im US-Bundesstaat Alabama der Auftragsmörder Kenneth Eugene Smith durch Gerichtsbeschluss vom Leben in den Tod befördert worden. Erstmals war dabei eine Stickstoff-Methode zum Sauerstoffentzug zur Anwendung gekommen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft dauerte es 29 lange Minuten, bis Smith tot war. Er war der erste Mensch, der mit Stickstoff hingerichtet wurde. Der anwesende Pfarrer sprach danach von einer Tortur.

Bereits 2022 hatten die Strafbehörden versucht, Smith durch eine tödliche Injektion hinzurichten, doch dieser Versuch schlug fehl. Nun also wurde die neue Stickstoff-Methode gewählt – oder deutlicher: die Exekution durch Ersticken. Stickstoff – das chemische Element mit dem Symbol N – war bisher nicht zur Vollstreckung eines Todesurteils verwendet worden. Die Methode sieht vor, dass der Kandidat puren Stickstoff einatmet, was zunächst zur Bewusstlosigkeit führt. Der Tod tritt schließlich durch eine Unterversorgung mit Sauerstoff ein. Der Delinquent erstickt.

Exekutionsmethoden aus der Vergangenheit

Befürwortern zufolge ist diese „Stickstoffhypoxie“ genannte Variante schmerzfrei. Alabama hatte wie die beiden US-Bundesstaaten Mississippi und Oklahoma bereits im Jahr 2018 entschieden, Stickstoff für Hinrichtungen zuzulassen. Nun hatte der dortige Oberste Gerichtshof dies endgültig bestätigt, auch mit dem Hinweis, dass die Hinrichtung durch Stickstoff nicht gegen den Verfassungsgrundsatz verstößt. Die Entscheidung hatte in den USA zu heftigen „ethischen Debatten“ geführt – nicht nur über die Stickstoff-Hinrichtung, sondern – wieder einmal – über die Todesstrafe generell. Wie „human“ muss es zugehen, wenn der Staat „im Namen der Gerechtigkeit” tötet?

Auf der Suche nach alternativen Hinrichtungs-Methoden wurde selbst auf Exekutions-Praktiken der Vergangenheit zurückgegriffen, wie den elektrischen Stuhl (2020 in Tennessee), ebenso wurde die mögliche Einsetzung der Gaskammer (zuletzt 1999 in Arizona), der Tod durch Erhängen (1996 in Delaware) oder das Erschießen (2010 in Utah) in Erwägung gezogen. Dies hatte zu juristischen Kontroversen geführt und geplante Vollstreckungen anfechtbar gemacht. Zuletzt wurde aufgrund der zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen landesweit de facto nur noch mit der Todesspritze getötet.

So auch am 28. Februar. An diesem Tag starb Ivan Cantu im US-Bundesstaat Texas – 21 Minuten nach Setzen der Giftspritze. Mehr als zwei Jahrzehnte lang befand sich der wegen Mordes verurteilte 50-jährige Latino im Todestrakt. Menschenrechtsgruppen kritisierten, weder im ursprünglichen Prozess noch im Berufungsverfahren sei er wirksam vertreten worden. Cantu hatte stets seine Unschuld beteuert, für die er zum Tode verurteilt worden war. Am 27. Februar 2024 wies das texanische Berufungsgericht schließlich eine letzte Eingabe der Rechtsbeistände von Cantu ab, mit der sie versuchten, die Hinrichtung zu verhindern und dem Gericht neue Beweise vorzulegen. In der Eingabe wurde geltend gemacht, dass die Staatsanwaltschaft vor Gericht „falsche und irreführende Aussagen gemacht habe und die Verteidigung ihren Mandanten im damaligen Gerichtsverfahren nicht wirksam vertreten habe.

Texas ist Hinrichtungs-Spitzenreiter

Das Gericht entschied nach Prüfung des Antrags, „dass der Antragsteller die Anforderungen des [texanischen Rechts] nicht erfüllt habe und es daher „den Antrag abweist, ohne die Begründetheit der Einwände zu prüfen". Auch der Begnadigungsausschuss sprach sich einstimmig gegen eine Begnadigungsempfehlung aus und lehnte auch die von den Rechtsbeiständen beantragte Aussetzung der Hinrichtung für 120 Tage ab. Zu denjenigen, die an den Gouverneur appellierten, einen Aufschub zu gewähren, gehörte auch der Sprecher der Geschworenen aus der Verhandlung im Jahr 2001, in der das Todesurteil gefällt wurde. In einer Stellungnahme ließ er verlauten, dass er sich ebenfalls „getäuschtfühle, da sich nun herausgestellt habe, dass wichtige Zeugenaussagen damals falsch oder irreführend waren. Er forderte den Gouverneur auf, „mir das von mir unterzeichnete Dokument zurückzugeben, mit dem ich damals die Entscheidung der Jury bestätigte, und die Hinrichtung auszusetzen, damit die Sachlage näher geprüft werden kann. Ivan Cantu wurde dennoch hingerichtet – mit einer Giftspritze..  

Texas ist Hinrichtungs-Spitzenreiter der USA. Seit 1976 wurden 586 Todestrafen vollstreckt. Der Tod durch eine Giftspritze gilt als „humane“, weil „sanfte“ Hinrichtungsart. Nicht allein in dem südlichen Bundesstaat. Doch es gibt ein Problem: viele Pharmakonzerne wollen nicht mehr, dass der Staat mit ihren Medikamente Menschen tötet. Die EU hatte bereits 2011 ein Exportverbot verhängt. Nach der Weigerung vieler europäischer und amerikanischer Pharmaunternehmen, Medikamente wie die Barbiturate Pentobarbital und Thiopental für Hinrichtungen herzustellen, suchen deshalb viele Bundesstaaten seit Jahren nach Alternativen.

Ob Giftspritze oder Stickstoff – die Suche nach der „humanen Hinrichtung“ ist paradox, denn immer geht es darum, Menschen das Leben zu nehmen. Sämtliche bekannten Argumente für die Todesstrafe sind durch die Praxis widerlegt: Weder wirkt die Drohung mit dem gewaltsamen Ende des eigenen Lebens besonders abschreckend, noch befriedigt sie die Hinterbliebenen der Opfer nachhaltig. Bislang sind im Jahr 2024 in den USA drei Menschen hingerichtet worden. Die Gesamtzahl der Hinrichtungen in den USA seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen im Jahr 1976 steigt damit auf 1.588.

Die Suche nach „humanen“ Hinrichtungs-Methoden geht weiter

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International wendet sich – nicht nur in den USA, sondern weltweit und ausnahmslos – gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderer Eigenschaften des Verurteilten oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und stellt die grausamste und unmenschlichste aller Strafen dar.

Deshalb gehört sie geächtet und abgeschafft, nicht nur in den USA, vor allem in den Ländern, die weltweit für die meisten Hinrichtungen verantwortlich sind: China, Iran, Saudi-Arabien, Nordkorea und Vietnam. Im Dezember 2022 unterstützte bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine noch nie dagewesene Anzahl von 125 UN-Mitgliedstaaten eine Resolution, die die Einführung eines weltweiten Hinrichtungsmoratoriums mit dem Ziel der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe fordert.

Und in den USA? Laut einer Umfrage im Oktober 2023 (Veröffentlicht von Statista Research Department, 12.01.2024) waren 53 Prozent der befragten US-Amerikaner für die Todesstrafe für verurteilte Mörder. Allerdings ist die Zustimmung in den letzten Jahren tendenziell gesunken. Im Jahr 2007 sprachen sich noch 69 Prozent der Befragten für die Todesstrafe aus. Die Suche nach „humanen“ Hinrichtungs-Methoden geht weiter.

Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Zuletzt erschienen: „Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand“ und „Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit“. Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.

Buch-Hinweis:

Helmut Ortner OHNE GNADE – Eine Geschichte der Todesstrafe, Mit einem Nachwort von Bundesrichter a. D., Prof. Dr. Thomas Fischer, Nomen Verlag, 240 Seiten, 22 Euro

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Leserpost

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Gabriele Klein / 04.04.2024

@Herr Scharpf: Es soll da son Sprichwort geben das sinngemäß irgendwie so lautet: Wer den Wolf schont opfert die Schafe…...Im Judentum käme mir dazu noch eine Weisheit die ungefähr so lautet: “He who is merciful to the cruel will be cruel to the merciful”. Gnade, die in der jüd. christlichen Ethik eine große Rolle spielt käme hinzu , die Notwehr allerdings auch. Und, dass man z.B.  (aus Liebe zum Leben an sich) seinen Mörder liebt wie sich selbst scheint mir allein aus Gründen der Logik nicht möglich. Daher halte ich die Todesurteile vollzogen durch die Alliierten nach den medizinischen u.sonstigen NS Verbrechen für richtig. Die Beweislage war klar und von einer Umkehr in diesem Personenkreis der an vorderster Front den NS u. seinen Tötungskult anführte nicht auszugehen. Die Zivilisation kann man leider nicht erhalten indem man der Barbarei das Wort redet…..

Detlef Rogge / 04.04.2024

Räumt der Tatverdächtige seine Mordtat ein, steht meist ein Deal mit der Staatsanwaltschaft an. Gewünschtes Ergebnis: Kostensparender kurzer Prozeß vor einem Einzelrichter und langjährige bis lebenslange Haftstrafe. Leugnet der Verdächtige dagegen, dann wird es riskant, sowohl für den Angeklagten als auch für die Staatsanwaltschaft. Ein Geschworenengericht ist unberechenbar, Die Bandbreite der Prozeßausgänge reicht von fragwürdigen Freisprüchen bis unerwarteten Todesurteilen. Jeder Angeklagte weiß, worauf er sich einläßt. Vor dem Entscheid der Jury, schuldig oder nicht schuldig, müssen die Hinterbliebenen gehört werden. Ihren Wünschen zum Strafmaß können sich weder Geschworene noch Richter entziehen. Alles ist möglich. Wir wollen Auge um Auge….genauso wie, wir vergeben und wer ohne Sünde ist….. Ich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe, angesichts fürchterlichster Verbrechen so manches Mal allerdings nicht mehr meiner Meinung. Todesstrafe ist primär psychische Folter, weil der Delinquent oft über Jahrzehnte um seinen vorzeitigen Tod weiß, der Vollzug lediglich Erlösung von seiner seelischen Qual.

Georg Meyer / 04.04.2024

Aus ethischer Sicht erscheinen mir zwei Kernargumente gegen die Todesstrafe zu sprechen: 1. die Unumkehrbarkeit und 2. die Unzumutbarkeit. Was wenn das Gericht sich irrt? Und wem kann man eine solche Aufgabe zumuten, ohne dass es ihn oder sie seelisch beschädigt? Denkbar wäre hingegen m.E. schon aus Gründen der Sicherheit die Hinrichtung von Terroristen, die auf frischer Tat ertappt wurden, vor ein Kriegsgericht gestellt und von Sicherheitskräften zeitnah exekutiert würden.

Wilfried Cremer / 04.04.2024

hi, man sollte keinem Menschen den Beruf des Henkers zumuten. Obwohl die Todesstrafe angemessen wäre für Personen, die auf kleine Kinder einstechen.

Dr. Markus Hahn / 04.04.2024

“Der Missbrauch als politisches Machtinstrument. “ Gilt übrigens potentiell auch für rechtsbeugende Freisprüche, die zu erneuten Gewalttaten und damit Opfern führen.

Gabriele Kremmel / 04.04.2024

Es ist schon unmenschlich, jemanden zum Tode zu verurteilen und dann jahrelang in einer Zelle einer Hinrichtung entgegen schmoren zu lassen. Auch wenn es schwer fällt, Humanität macht keinen Unterschied zwischen unschuldig oder unschuldig inhuman behandelt. Ansonsten hinge der Akt der Menschlichkeit von der Deutungshoheit und der jeweiligen Partei ab, die sie gerade für sich beansprucht.

Gabriele Klein / 04.04.2024

@Herr Janssen: “Da werden Vergewaltiger auf Bewährung freigelassen, während die Nichtzahlung der GEZ-Gebühren mit Beugehaft bestraft wird.” Vorsicht, Herr Janssen, die Meinungsfreiheit gehört zu unseren höchsten Gütern.  Das könnte erklären warum jene die besonders frei sind in ihrer Meinung bereit sind diese nun bei andern im Knast zu beugen.

T. Schmidt-Eichhorn / 04.04.2024

@ Frank Richter. Sie schreiben, dass in den USA bei der Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe “Justizirrtümer nahezu ausgeschlossen” seien. Da bin ich skeptisch. Ich verstehe zwar nichts vom amerikanischen Strafprozessrecht, aber ich erinnere mich, was der seinerzeit als Strafverteidiger in etlichen spektakulären Fällen recht bekannte Rechtsanwalt Rolf Bossi auf die Frage antwortete, was er vorziehe, den deutschen oder den amerikanischen Strafprozess: Wenn sein Mandant unschuldig sei, den deutschen, wenn sein Mandant schuldig sei, den amerikanischen.

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