Herbert Ammon, Gastautor / 21.02.2024 / 14:00 / Foto: Mateussf / 18 / Seite ausdrucken

Auf dem Weg zu einer autoritären Verfassung?

Die Garantie der Freiheitsrechte der Bürger und der Schutz vor staatlicher Willkür sind Markenkerne des Westens. Doch sie geraten immer mehr in Bedrängnis.

Es gehört zu den Machtinstrumenten autoritärer und diktatorischer Regimes, die Unterdrückung bürgerlicher Freiheiten durch Dekrete, Verordnungen oder Erlasse, meist deklariert als „Gesetze“, einzuschränken oder zu beseitigen. Geheimdienste, der Polizeipparat, Schlägertupps sowie die regimefromme Justiz sichern das unterdrückerische System gegen Nonkonformisten oder Dissidenten ab, gegen alle, die sich der Rolle gläubiger, gehorsamer oder angsterfüllter Untertanen verweigern. 

Als abschreckendes Beispiel haben wir seit langem – nicht erst seit dem Krieg gegen die Ukraine – das Regime Putin vor Augen. Als weitere Beispiele kommen auch Staaten wie Belarus oder Aserbaidschan sowie andere aus der Konkursmasse des Sowjetimperiums hervorgegangene Republiken in den Sinn. Mit der Ukraine, die sich nach westlicher Einschätzung auf einem guten Weg zur Demokratie – von Korruption abgesehen – befindet, hat es seine eigene Bewandtnis.

Während wir noch entsetzt sind über den Tod des unbeugsamen russischen  Regimekritikers Nawalnyi, erfahren wir nichts oder wenig wie im Deutschlandfunk oder der Weltwoche über die Ursachen und Umstände, unter denen der amerikanisch-chilenische Doppelstaatsbürger Gonzalo Lira, ein pro-russischer Blogger,  in einem Gefängnis in Charkiw zu Tode gekommen ist. Bereits zuvor einmal verhaftet und wieder freigelassen, war dieser im Begriff, aus der Ukraine über die ungarische Grenze zu flüchten, als er von Staatsorganen geschnappt und eingesperrt wurde. Rechtlich zulässig wäre es seitens der Ukraine gewesen, den ausländischen Putin-Freund des Landes zu verweisen. Normalerweise hätte sich auch die amerikanische Regierung um ihren Staatsbürger kümmern müssen...

Derlei Vorkommnis ist nach unser aller Vorstellung in der freiheitlichen Demokratie auszuschließen, auch wenn derzeit einige – naturgemäß als Putin-Versteher verdächtigte – Kritiker auf das ungewisse Schicksal des seit 2018 in einem Londoner Gefängnis einsitzenden australischen Whistleblowers Julian Assange verweisen. Nach unserer demokratischen Überzeugung gehören zu den Markenzeichen der Demokratie – oder liberalen Demokratie – die Freiheitsrechte des Bürgers, verankert in der Verfassung. Der Staat als Zweckverband dient der Sicherung der Grundrechte. Zu ihnen zählen die Meinungs- und Pressefreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft,  Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit usw. 

Laut Präambel unserer – 1990 nach Beitritt der DDR und Wiedervereinigung etwas modifizierten – Verfassung hat sich „das Deutsche Volk“, in Großbuchstaben und „völkisch“ klingend, „dieses Grundgesetz gegeben“. Hier soll es nicht um die Grundproblematik einer aus der „Volkssouveränität“ hervorgegangenen „modernen“ demokratischen Verfassung gehen. Wohl aber ist auf einen – in der „politischen Bildung“ meist vermiedenen – Aspekt der auf eine Verfassung gegründeten res publica zu verweisen: auf die Diskrepanz zwischen Verfassungstext (und zugrundeliegendem Verfassungsideal) und realer Verfassungspraxis, in welche wiederum die – jede Art von Verfassung fundierende – politisch-soziale Wirklichkeit hineinwirkt. Das lebenswichtige Substrat einer Verfassung besteht zum einen aus der einigermaßen gesicherten materiellen Basis, zum anderen aus dem ideellen Minimalkonsens des Volkes (nota bene: wiederum als Basis, nicht als Überbau). Wenn die Basis ins Wanken gerät, droht eine Staatskrise, folglich auch eine Verfassungskrise.

Als „Verfassungsfeind“ die Verfassung retten?

Laut demokratischer Lehre entspringt die gesetzgeberische Praxis des Parlaments der in der Verfassung fixierten Volkssouveränität und der Bindung der Volksvertretung an die Verfassung. Im Ausnahmefall – falls irgendwer es „unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen“ –, ist laut Art. 20 (4) ein Widerstandsrecht des/der verfassungstreuen Staatsbürger vorgesehen. Wer den Ernstfall feststellt, und wer sodann das Recht auf Widerstand wahrzunehmen gedenkt, ist im betreffenden Artikel nicht definiert. 

Es ist kein Geheimnis, dass sich die Bundesrepublik Deutschland in einem unguten Zustand befindet. Bei niedrigstem Wirtschaftswachstum in Europa und ungedeckten Staatsausgaben schrumpft die Umverteilungsmasse, bei wachsenden Versorgungsansprüchen und höheren Belastungen fast aller Bevölkerungsgruppen wachsen Zukunftsängste in Teilen des Volkes. Unmut erregt nicht zuletzt die Transformation (lateinisch Umformung) der Gesellschaft dank ungesteuerter Einwanderung (= Immigration, nicht Migration). In Reaktion auf die genannten Phänomene kommt es zu einer Polarisierung des Staatsvolkes: auf der Rechten vor allem die AfD samt „Flügel“ – und neuerdings auch eine „Werteunion“ –, auf der Linken, mit Ausnahme der jungen Wagenknecht-Partei, alles, was grün oder rot ist, mit gewalttätiger Antifa-Putztruppe als mehr oder weniger willkommenem Anhang.  

Von außen betrachtet, handelt es sich um Symptome einer fortschreitenden Krise. Die Ampel-Regierung ist offensichtlich nicht in der Lage, womöglich auch gar nicht willens, den durch ihre Politik verstärkten, in Richtung Krise tendierenden Problemstau zu bewältigen. Statt verantwortungsvolle Politik zu betreiben, konfrontiert sie die Bürger mit immer neuen materiellen und ideologischen Zumutungen, von der Wärmepumpe über die Berge, Wald, Wiesen zerstörenden, Naturkreisläufe und Getier bedrohenden Windkrafträder bis hin zur Familie neuen Typs. 

In dem Maße, wie sich – nicht nur seitens der fortschreitend als „gesichert rechtsextremistisch“ klassifizierten AfD – politischer Widerspruch gegen derlei Praxis formiert, reagiert die Ampel-Regierung mit Gesetzentwürfen, deren Fragwürdigkeit bereits in ihrer Nomenklatur ins Auge sticht: Ein „Demokratieförderungsgesetz“ soll „zivilgesellschaftlichen“, realiter regierungsfrommen Nichtregierungsorgansisationen (NGOs) zu noch mehr Geld und Einfluss verhelfen. Umgekehrt geht es darum, „verfassungsschutzrelevanten“ Bestrebungen zur „Delegitimation des Staates“ mit neuen Gesetzen entgegenzuarbeiten. Das kann den Entzug von Beamtenpensionen oder die Kündigung von Bankkonten für unbotsame Meinungsträger oder Organisationen bedeuten. Kurz: Die Regierung – unter Federführung von Innenministerin Nancy Faeser – ist dabei, die bürgerlichen Freiheitsrechte einzuschränken. Sie bastelt an der Verfassung herum. 

Vor dem Hintergrund ihrer DDR-Erfahrung schreibt die Schriftstellerin Monika Maron in der Welt: „Der Rechtsstaat ist die Garantie für die Demokratie. Man kann die Demokratie nicht verteidigen, indem man am Rechtsstaat rüttelt.“ (zitiert auf Facebook). Matthias Brodkorb, ehedem SPD-Kultusminister in Mecklenburg-Vorpommern, zuvor engagiert im Kampf gegen real existierende Neonazis im Lande, jetzt Publizist beim Cicero, nennt das, was die Ampel-Regierung betreibt, ohne Umschweife „eine Schande für die Demokratie“:

„Was macht man eigentlich, wenn die Regierung Programme zur Rettung der Demokratie verkündet, dabei aber selbst die Axt an deren Fundament legt? Man steckt dann in einer Zwickmühle: Begehrt man dagegen nicht auf, verrät man die Idee des demokratischen Rechtsstaates. Tut man es doch, muss man damit rechnen, künftig selbst als Verfassungsfeind zu gelten, weil man die Regierung kritisiert.“

 

Herbert Ammon, geb. 1943 in Brieg (Schlesien), ist ein deutscher Publizist, Historiker, Studienrat a.D. Er engagierte sich in den 1980er in der damaligen Friedensbewegung, u.a. als Repräsentant des „Offenen Briefes“ des DDR-Regimekritikers Robert Havemann an den sowjetischen Staats- und Parteichef Leonid Breschnew. 1981 zusammen mit Peter Brandt Herausgeber des Buches „Die Linke und die nationale Frage“. Mitgründer und Mitglied im Kuratorium der Deutschen Gesellschaft e.V. zur Förderung politischer, kultureller und sozialer Beziehungen in Europa.

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Wolfgang Richter / 21.02.2024

Dabei heißt es soch immer Grund- und Menschenrechte seien nicht verhandelbar. Und dazu zählt nicht nur die Menschenwürde ganz oben an, sondern zB auch die Freiheit von Wissenschaft, Information und Meinung. Von zB Meinungskontrolle und “Schutz der den Staat lenkenden Politdarsteller vor als Delegitimierung empfundener Kritik” steht da nichts. Da kann man Art 19 UN-Menschenrechts-Charta drehen und schütteln wie man will. Und daran ändern auch noch so viele Nancys, Haldenwangs und FrankWalthers nichts.

Gerd Kistner / 21.02.2024

Eindrücklich hat Charles S. Maier in seinem Beitrag: „Auf dem Wege zum Leviathan 3.0“ ? (in: Iriye,A.; Osterhammel,J.: Geschichte der Welt. Weltmärkte und Weltkriege, München 2012) vor Governance gewarnt. Der Staat wird immer mehr zur Fassade, ausgehöhlt von einer Ziwühlgesellschaft, deren Akteure nicht Bürger, sondern unter dem Deckmantel von Wissenschaftlichkeit fanatisch gläubige Ideologen sind. Zu dieser Fassade gehören auch Rechtsstaatlichkeit und alle Werte, die wie eine Monstranz vor dem Rattenfängerzug hergetragen werden. 1933 wurde mit dem Ermächtigungsgesetz der Sack zugemacht, was kommt morgen? Die Demokratie muß halt geschützt werden.

L. Luhmann / 21.02.2024

Beim Klonovsky habe ich sieben wieder das Zitat gefunden, das ich vorhin suchte:„Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftliche Feedbacksystem ersetzen.” - Das Zitat gehōrt zur “Smart City Charta” des Bundesministeriums für Umwelt und was-auch-immer. Jedenfalls ist klar, dass hier lupenreine Demokratiefeinde herumschwurbeln. Und selbstverständlich hat das WEF zusammen mit UNO, WHO und EU seine Finger mit im Spiel! Bin mal gespannt, wann solche Kommentare von der KI herausgefiltert werden.

ralph bader / 21.02.2024

Der Autor schreibt: “Der Staat als Zweckverband dient der Sicherung der Grundrechte.” Das ist falsch. Vielmehr dienen die Grundrechte der Sicherung vor möglichen Übergriffigkeiten des Staates. Dieser ist grundrechtsverpflichtet, nicht die Bürger. Das kann Bürger Hinz ganz konkret erfahren, wenn er versucht, vor Gericht Schadenersatz einzuklagen von Bürger Kunz, weil der die Grundrechte des Hinz verletzt habe. Das Gericht ist als Teil des Staates bei der Urteilsfindung an die Grundrechte gebunden, und daraus ergibt sich eine indirekte Wirkung auf die Bürger, aber mehr auch nicht. Einer der Gründe der gegenwärtigen Krise sind Bestrebungen, diese Verhältnisse im Sinne des zitierten Satzes des Autors umzukehren. Generell ist es übrigens in dem Sinne ziemlich gleichgültig, was in einer Verfassung textuell geschrieben steht, daß mit einem entsprechenden Maß an Dummheit oder auch Böswilligkeit und Perfidie alles in sein Gegenteil pervertiert werden kann. Andersherum: Eine Verfassung ist für ihr Funktionieren auf die Gutwilligkeit und ein gewisses Maß an Intelligenz der an entsprechender Stelle stehenden Personen angewiesen. Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) wurde übrigens bis 1945 nie formal außer Kraft gesetzt, und das Ermächtigungsgesetz wurde von einem zu diesem Zweck alle 2 Jahre zusammentretenden Operettenreichstag regelmäßig verlängert (bis zum Wendepunkt des 2. Weltkriegs, in der Endphase kam es auf solche Formalien nicht mehr an). Und wenn in der WRV etwas dem weitgehend sinnfreien Art. 20 (4) Entsprechendes dringestanden hätte, dann wäre der 20. Juli 1944 und sein Nachspiel kein Deut anders ausgefallen. Die jeweilige Staatsautorität wird es trivialerweise nie akzeptieren, daß aufgrund dieses Artikels legitimer Widerstand gegen sie ausgeübt wird. Eine Wirkung hat dieser Artikel allenfalls dann, wenn die grundgesetzliche Ordnung erfolgreich wiederhergestellt wird, und dann das Ansinnen auftaucht, die Widerstandskämpfer, denen das zu verdanken ist, zuverurteilen

Emil.Meins / 21.02.2024

Man hätte zu der Überschrift viel Sinnvolles schreiben können, aber der Text ist ein Konglomerat widersprüchlicher einzelner Fakten, die letztlich nur Verwirrung stiften, statt Klarheit. Natürlich müssen wieder Putin und Konsorten als abschreckende Beispiele herhalten, und die Ukraine als Hort der Demokratie, sowie der “unbeugsame russische Regimekritikers Nawalnyi”, über dessen Persönlichkeit, Beweggründe und Hintermänner großteils auch nur die idealisierten Rolotiaden westlicher Medien schöne Geschichten erzählen. Allein schon die mehrfach wechselnden Geschichten von vergiftetem Tee, dann Mineralwasser und schließlich die vergiftetet Unterhose machten die “Giftaffäre” zur unglaubwürdigen “Lachplatte”. Auf Rumänisch nennt man so etwas “diversiune”, was in etwa “Umleitung” bedeutet, aber auch Ablenkungsmanöver (im militärischen Sinne) oder eine Art verwirrungstiftender Aktion. Auch die Bemerkungen zur “1990 nach Beitritt der DDR und Wiedervereinigung etwas modifizierten”-dt. Verfassung (war das wirklich so?) gehen etwas an der Realität vorbei, wie @Volker Kleinophorst auch treffend bemerkt: 1. Wir haben keine Verfassung 2. Wir sind nicht souverän 3. Der Zensurkuchen wurde in den USA gebacken.  Wenn man in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts die “Illuminatus”-Trilogie der US-amerikanischen Autoren Robert Shea und Robert Anton Wilson gelesen hat, fallen einem die dort beschriebenen Methoden ein, mithilfe einer Mixtur aus echten Fakten, Halbwahrheiten und Falschinformationen den Rezipienten dermaßen die Sinne zu verwirren, daß sie am Ende nicht mehr in der Lage sind, sich ein klares Bild zu machen, und alles glauben, was ihnen erzählt wird. Letzlich kann man @ Thomas Kurts Kommentar nur zustimmen.

Roland Stolla-Besta / 21.02.2024

Ein großartiger Text, der klar und deutlich zusammenfaßt und auf den Punkt bringt, was jedem kritischen Bürger schon als Befürchtung vor Augen steht: diese Ampel-Parteien-Regierung ist nicht DER Staat, sie sind die Herrschenden, die uns wenn auch unausgesprochen als Untertanen sehen, die man mittels Verordnungen, Medien und NGOs zu erziehen, umzuerziehen, hat. In der Verfassung jedoch steht nirgends etwas von einer solchen Aufgabe der vom Volk gewählten Regierenden! Daher ist schon die Überschrift dieses Textes eine berechtigte Frage.

L. Luhmann / 21.02.2024

Vor einigen Jahren hatte ein Bundesministerium bereits in Aussicht gestellt, dass der demokratische Wahlprozess zukünftig von der KI übernommen wird, wobei darauf geachtet werden würde, dass die persōnlichen Daten aller Bürger so ausgewertet werden, dass alle mit dem Wahlergebnis zufrieden sein werden. Ein besonderer Vorteil liege darin, dass die Leute Zeit sparen und sich keine Sorgen mehr machen müssen. Und Klaus Schwab hatte erwähnt, dass die KI zukünftig sowieso immer wissen wird, wie jede Wahl ausfallen würde, weswegen man erst gar nicht wählen müsse, da die KI das Wahlergebnis schon kenne. - Anders ausgedrückt: Die Demokratie soll abgeschafft werden!—-> Unsere Politiker sind stark überwiegend keinesfalls unsere Freunde!

L. Luhmann / 21.02.2024

Nur noch die Dodos glauben an das Bestehen von Freiheits- und Grundrechten. Denn Hirnnutzende haben ab 2020 sehr schnell erkannt, dass wir ohne das Gewaltmonopol immer nur Massenversuchsuntermenschen sind und das schon immer waren!

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