Broder zwingt Baden-Württemberg zur Antisemitismus-Bekämpfung

Henryk M. Broder verklagt Baden-Württemberg und zwingt das Bundesland zur Antisemitismusbekämpfung. Das Land hat sich verpflichtet, eine Spende von 5.000 Euro an den Verein Keren Hayesod Deutschland Vereinigte Israel Aktion zu zahlen.

Im August 2022 war nicht nur Achgut.com, sondern auch vielen anderen Medien, u.a. der Welt und der Zeit, zu entnehmen, dass die Landesvertretung Baden-Württembergs in Berlin gegenüber dem Verfasser dieses Beitrages und Henryk M. Broder Unterlassungserklärungen abgegeben hat. Auf Twitter hat das Bundesland behauptet, Broder und ich würden eine „starke Nähe zur AfD“ aufweisen, eine dort geplante Veranstaltung mit dem CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz (zu dessen Absage vergl. hierhierhierhierhier und hier), dem US-Senator Lindsey Graham und uns sei wegen Teilnahme von Broder und mir geeignet, das „Ansehen der Landesvertretung“ zu beschädigen. Das war selbst für das Land Baden-Württemberg so persönlichkeitsrechtsverletzend und verfassungswidrig, dass man ohne jede Gegenwehr eine Unterlassungserklärung abgab.

Das Bundesland Baden-Württemberg unterwarf sich nicht nur strafbewehrt, es zahlte auch mehrere tausend Euro an Abmahnkosten. Dankeschön! Oder auch nicht, denn letztlich zahlt der Steuerzahler die Zeche für diese Fehlleistungen.

Wegen dieser schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen klagte Broder vor dem Landgericht Köln auf Geldentschädigung gegen Baden-Württemberg. Der Fall wurde dort im Frühjahr 2023 verhandelt, die Klage wurde abgewiesen. Die Urteilsgründe hielt ich nicht nur für falsch, sie haben mich in hohem Maße enttäuscht und verärgert. Wir haben Rechtsmittel eingelegt.

„Schuldhafte Pflichtverletzung“

Ende 2023 fand die Berufungsverhandlung statt, die beinahe gescheitert wäre, weil die Bahn meine Zugverbindung Hamburg-Köln erst am frühen Morgen des Verhandlungstages strich, sodass die Verhandlung nur durch das professionelle und schnelle Agieren des Pressesenats durch Videozuschaltung gerettet werden konnte.

Die Vorsitzende Richterin Richter (kein Schreibfehler) macht in einer juristisch herausragend-luziden Exegese der Rechtsfragen die Position des Senates klar. Wesentlich für Broder und mich waren die eindeutigen Feststellungen des Senats, dass seitens des Bundeslandes eine „schuldhafte Pflichtverletzung“ vorgelegen habe, die zu einer „Persönlichkeitsrechtsverletzung [Broders] von erheblichem Gewicht“ geführt habe.

Schließlich wurde ein Vergleich geschlossen. Auf Anregung von Baden-Württemberg bin ich dem Rechtsstreit beigetreten, um meine ebenfalls geltend gemachten Geldentschädigungsansprüche mitzuerledigen. Das Land Baden-Württemberg, das ganz gewiss die Feststellungen des Senats nicht auch noch in einem Urteil lesen wollte, hat sich verpflichtet, eine Spende von 5.000 Euro an den „Verein Keren Hayesod Deutschland Vereinigte Israel Aktion" zu zahlen. Wir haben insbesondere auf diesem Empfänger bestanden und hätten den Vergleich auch scheitern lassen, wenn die Zahlung nicht dorthin gelangt wäre. Anfang der Woche hat das Bundesland das Geld überwiesen. Der Betrag komme dort der Aktion der jüdischen Aktivistin Malca Goldstein-Wolf zugunsten verletzter oder der Familien getöteter israelischer Soldaten zugute.

Wenn man die israelischen Soldaten, die im Gaza-Streifen auch den Antisemitismus bekämpfen, so unterstützt, hat man vermutlich mehr für die Bekämpfung des Antisemitismus getan als der umstrittene Beauftragte des Bundeslandes. Den darf man jetzt übrigens mit gerichtlicher Billigung „Sugar-Daddy“ nennen, aber das ist eine andere Geschichte…

„Meinungsfreiheit im Netz“ hat das Verfahren unterstützt.

Foto: Imago/Montage Achgut.com

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Holger Chavez / 07.03.2024

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K. Wagner / 07.03.2024

Sehr gut! Nur hätte es mehr als 5000 € sein dürfen. Der Betrag ist lächerlich klein für diesen Anlass. Ansonsten: Herzlichen Glückwunsch! Schlimm finde ich, dass es erst zu solchen Urteilen kommen muss. Die Unterstützung Israels sollte selbstverständlich sein.

Gabriele Klein / 07.03.2024

@H. Inzinger: stimme voll zu,  Auch finde ich es unsäglich wenn jemand auf Wiesenthals Antisemiten Liste Antisemitismusbeauftragter sein kann Aber dieses Land kommt, betrachtet man seine Geschichte, immer erst dann zur Besinnung wenn es, wie in den beiden Weltkriegen von außen eine,  übergebraten bekommt , vorher nicht.

Gerhard Schweickhardt / 07.03.2024

Ich gratuliere recht herzlich. Es gibt doch noch Hoffnung. Wird dieser Vorgang in der Stuttgarter Zeitung oder im Südwestfunk publiziert?

Hans-Peter Dollhopf / 07.03.2024

Machen Sie sich wegen fünftausend Euro mal keinen Kopf, der Steuerzahler hat es doch schließlich genau so gewählt.

Stefan Riedel / 07.03.2024

Lieb Öko /Kultur Marxistist magst ruhig sein, sie steht die Wacht in Berlin? Verfassung, Rechtsstaat? Fragen wir Don, Olfaf, Robert, Nancy (Verfassungsexpertin)?    

Ilona Grimm / 07.03.2024

@Irene Luh: Da ich mir wohl nicht leisten kann, gegen die Regierung eine Klage wegen systemischen Christenhasses zu führen, unterstütze ich die „Initiative Christenschutz“ von Sven von Storch.

gerhard giesemann / 07.03.2024

Wo die doch so gerne mit Moslem ... . Schwierig, beides zu kriegen. Vielleicht sollte der Russe die Kehrwoche übernehmen?

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