Vera Lengsfeld / 21.04.2024 / 10:00 / Foto: Imago / 34 / Seite ausdrucken

„Der General muss weg!” Der Fall Siegfried Buback

Als ich noch in der DDR eingemauert war, hielt ich die Bundesrepublik für einen Rechtsstaat und bewunderte ihren entschlossenen Umgang mit den RAF-Terroristen. Bis herauskam, dass auch hier offenbar betrogen und vertuscht wurde. Was können wir daraus lernen?

Immer mehr Menschen fragen sich heutzutage, wann es eigentlich angefangen hat, dass die Arroganz der Macht die rechtsstaatlichen Prinzipien zersetzte. Die Antwort ist, dass dieser Prozess ein schleichender war und viel früher begann, als die meisten von uns annehmen würden. Als ich noch in der DDR eingemauert war, dachte ich tatsächlich, dass die Bundesrepublik Deutschland ein zuverlässig funktionierender Rechtsstaat wäre, mit einer unabhängigen Justiz und einer freien Presse. Ich war weit davon entfernt, die BRD zu idealisieren, denn mich hat immer irritiert, dass die Witwe des berüchtigten Nazi-Richters und Präsidenten des Volksgerichtshofes Roland Freisler trotz der vielen unrechtmäßigen Todesurteile, die ihr Gatte zu verantworten hatte, Witwenrente bezog (Freisler zeichnete für etwa 2.600 Todesurteile verantwortlich, Anm. d. Red.).

Eine Ironie der Geschichte ist, dass die SED, die dies vehement anprangerte, nach der Wiedervereinigung als PDS mit ihrem Vorsitzenden Gregor Gysi sich für die Stasitäter mit dem Schlachtruf stark machte, es dürfe kein Rentenstrafrecht geben. Dreißig Jahre später hat sich das Bundesverwaltungsgericht der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen, dass jemand bereits ein Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, wenn er den Staat „delegitimiert“ und seine Repräsentanten „verächtlich“ macht. Hans-Georg Maaßen hat das folgendermaßen kommentiert: „Diese Entscheidung ist gefährlich, denn sie kann so verstanden werden, dass schon überspitzte Kritik an der Bundesregierung bei Beamten, Richtern und Soldaten dazu führt, dass ihr Verhalten als verfassungsfeindlich angesehen wird und sie ihren Job, ihre Pensionsansprüche und ihren Krankversicherungsschutz durch die Beihilfe verlieren.“

Wie sah es in den 80er Jahren in der BRD aus? Die Republik hatte mit den Folgen des RAF-Terrors zu kämpfen. Ich fand es imponierend, wie ein entschlossener Rechtsstaat die Täter zur Strecke brachte und verurteilte. Ich teilte die Mehrheitsmeinung, dass diese Urteile Terroristen betrafen, die für die Morde verantwortlich waren. Aber war das immer so?

Die Akte ist in der Bundesanwaltschaft nicht auffindbar

Das erste Opfer der RAF-Mordserie war der damalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der mit seinen Begleitern am Gründonnerstag 1977 von RAF-Terroristen in Karlsruhe erschossen wurde. Bundeskanzler Helmut Schmidt verkündete auf der staatlichen Trauerfeier für die Ermordeten: Der Rechtsstaat „weiß sich Siegfried Buback und Wolfgang Göbel und Georg Wuster schuldig, ihre Mörder zu ergreifen und vor Gericht zu stellen“.

Schon am Abend des Tattages wurden RAF-Mitglieder als mögliche Täter namentlich benannt. Am Tag danach wurden Günter Sonnenberg, Christian Klar und Knut Folkerts zur Fahndung ausgeschrieben. Am 10. Mai 1977 gab es einen Haftbefehl gegen Verena Becker wegen Mittäterschaft am Karlsruher Attentat. Nach ihrer Verhaftung wurde das Verfahren gegen sie aber eingestellt, später auch das gegen Sonnenberg, der mit ihr verhaftet worden war. Schließlich wurden am 2. April 1985 Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar als Attentäter in Karlsruhe verurteilt, wie im Juli 1980 schon Knut Folkerts. Das Attentat auf Buback schien aufgeklärt und die Täter ihrer gerechten Strafe zugeführt worden zu sein.

Aber im März 2007 hatte der RAF-Aussteiger Peter-Jürgen Boock den Sohn des ermordeten Siegfried Buback, Michael Buback, davon unterrichtet, dass keiner der drei Verurteilten zu den Tätern von Karlsruhe gehörte. Für Michael Buback war das der Anlass, sich intensiv mit den Ermittlungen zu beschäftigen. Das Ergebnis seiner Recherchen veröffentlichte der Sohn in seinem Buch „Der zweite Tod meines Vaters“, indem er zahllose Ermittlungspannen, die mit Schlampereien nicht zu erklären waren, aufdeckte: Nicht berücksichtigte Zeugenaussagen, verschwundene Asservate, Hinweise, denen nicht nachgegangen wurde, warfen die Frage auf, ob die Ermittlungsbehörden vielleicht den wirklichen Tathergang kannten, ihn aber nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen wollten.

Mit seiner Frage, wie ein aufgeklärter Mord das Wohl des Staates gefährden könne und welches Interesse es geben konnte, die wahren Täter zu decken, trat Buback eine Lawine los, die sein und das Leben seiner Familie stark veränderte. Er musste fortan mit der systematischen Schädigung seines Rufes kämpfen. Die Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz könnten viele Fragen beantworten, sie wurden aber 2008 von Innenminister Schäuble mit einem Sperrvermerk versehen. Eine Veröffentlichung würde dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten. Den Angehörigen hatte Schäuble im Juli 2007 mitgeteilt, „dass sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch das Bundeskriminalamt seinerzeit über ihre jeweiligen Befragungen und Vernehmungen sowie die dabei gewonnenen Erkenntnisse umfassend und schriftlich in Kenntnis gesetzt hätten“. Die Akte ist in der Bundesanwaltschaft nicht auffindbar.

Keine Protokolle und keine Tonbandmitschnitte

Trotz des scharfen Gegenwinds, der ihm vor allem von Behörden und teils auch in den Medien entgegenschlug, recherchierte Buback weiter. Er wollte wissen, wer der Mörder seines Vaters war. Seine Ermittlungen konzentrierten sich auf Verena Becker, die zu Beginn öffentlich als mögliche Täterin genannt worden war. Dutzende Zeugen hatten ausgesagt, dass die zweite Person auf dem Attentats-Motorrad eine Frau war oder eine Frau gewesen sein könnte. Diese Person hatte die tödlichen Schüsse abgegeben. Buback bekam Hinweise, dass es sowohl im Verfassungsschutz als auch in der RAF Personen gab, die überzeugt waren, dass Becker die Attentäterin gewesen sei und dies gegenüber Dritten geäußert hatten.

Verena Becker wurde 1989 von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt, obwohl sie bis heute über das Karlsruher Attentat schweigt. Im Jahr 2007 berichtete der Spiegel, dass Becker geheime Informantin des Verfassungsschutzes gewesen sei. Am 6. April 2010 wurde Verena Becker wegen dreifachen Mordes in Karlsruhe angeklagt. Der zweijährige Prozess wurde hauptsächlich in Stammheim geführt. Die Bubacks waren Nebenkläger, Ehefrau Elisabeth in Vertretung ihrer Schwiegermutter. Von diesem Prozess handelt das zweite Buch von Michael Buback: „Der General muss weg!“.

Es ist sicher einer der seltsamsten Prozesse, die in der Geschichte der Bundesrepublik stattgefunden haben. Es wurden in diesem Prozess keine Protokolle und keine Tonbandmitschnitte angefertigt. Was wir vom Prozessverlauf nachlesen können, stammt von den Mitschriften Elisabeth Bubacks. Es dürfte nicht oft vorkommen, dass die Anklage und die Verteidigung am gleichen Strang ziehen und den Nebenkläger attackieren. Schon früh stellt sich für den Leser heraus, dass der Prozess anscheinend geführt wurde, um Becker im Ergebnis per Urteil zu bescheinigen, dass sie nicht die Todesschützin war.

Über weite Strecken war der Chefankläger Walter Hemberger damit beschäftigt, Michael Buback anzugreifen, in zum Teil beleidigender, sogar ehrabschneiderischer Weise. Sein Schlussplädoyer beschäftigte sich mehr mit Michael Buback als mit der Angeklagten. Die kam hauptsächlich in den Passagen seiner Rede vor, in denen es darum ging, dass sie auf keinen Fall die Schützin gewesen sei. Buback hielt in seinem Plädoyer ruhig und sachlich dagegen. Er fügte Beweis an Beweis und Indiz an Indiz an, die für Beckers Täterschaft sprachen. Er benannte noch einmal die schlimmsten Ermittlungsfehler, wie das Verschwinden des Fluchtautos, den Verkauf des Tatmotorrads, die Nichtweitergabe von wichtigen Informationen oder die Erstellung von Berichten, die von den Befragten nicht unterschrieben worden waren und im Prozess nicht als ihre Aussagen wiedererkannt wurden.

Die Merkwürdigkeiten begannen schon am Tattag. Das Attentat fand an einer Kreuzung in Karlsruhe statt. Aber anstatt die Autofahrer zu befragen, die das Attentat mit ansehen mussten, wurden sie ohne Registrierung vom Tatort weggeleitet. Georg Wuster, einer der Begleiter Bubacks, hatte überlebt, war ansprechbar und blieb es vier Tage lang im Krankenhaus, wo er vom Justizminister besucht wurde. Niemand von den Ermittlern hat ihn befragt, bevor er – nach ärztlicher Einschätzung auf dem Weg der Besserung – unerwartet verstarb.

Deutsche Staatsanwaltschaft unterliegt politischen Weisungen

Sofort nach dem Plädoyer von Buback meldete sich Chefankläger Hemberger noch einmal zu Wort. In einem scheinbar spontanen Wutausbruch warf Hemberger Buback vor, mit einer „durch nichts zu rechtfertigende Unverfrorenheit“ einem integren Behördenleiter und seinen Mitarbeitern Rechtsbeugung vorgeworfen zu haben und drohte sogar mit eventuellen rechtlichen Konsequenzen. Buback hatte nichts dergleichen getan, sondern nur auf die Tatsache hingewiesen, dass der Verfassungsschutz Generalbundesanwalt Kurt Rebmann darauf hingewiesen hatte, dass Stefan Wiesniewski ein Schütze von Karlsruhe sei, Rebmann aber kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte.

Das Framing für die Presse war damit gegeben. Die meisten Medien berichteten von dem „Eklat“, dass Buback den Behörden Rechtsbeugung vorgeworfen habe. In der Süddeutschen stand sogar, Buback hätte lediglich seine „Verschwörungstheorie“, dass Becker die Schützin gewesen sei, referiert und endete mit der Frage, ob Buback „ganz bei Trost“ sei. Damit war der Blick auf die sachliche und überzeugende Argumentation von Buback verstellt.

Was können wir aus diesem Prozess lernen? Die deutsche Staatsanwaltschaft unterliegt politischen Weisungen. Sie kann gar nicht unabhängig ermitteln. Das ist ein schwerer Makel, der beseitigt werden muss. Zeugen, zumal von Schwerverbrechen, sollten unabhängig von Aussagegenehmigungen aussagen können, denn anders ist die Wahrheitsfindung nicht möglich.

Wer war Siegfried Buback, an dessen Mordaufklärung so wenig staatliches Interesse herrschte? Er war ein korrekter Beamter, wie man ihn sich wünscht. Als junger Bundesanwalt musste er in der „Spiegelaffäre“ Rudolf Augstein verhaften und vernehmen. Augstein hatte Buback aus Anlass zur Ernennung zum Generalbundesanwalt gratuliert und sein neuestes Buch geschickt, mit einer Widmung „…zur Erinnerung an gemeinsame und schöne Tage“. Buback war sowohl mit dem Fall Julius Steiner, der während des Misstrauensvotums der Unions-Bundestagsfraktion für Willy Brandt gestimmt hatte, als auch mit dem Fall des Kanzlerberaters Günter Guillaume befasst. Im letzterem riet er Brandt, nicht zurückzutreten. Buback war alles andere als ein Parteisoldat. Er war parteilos und widersprach politischen Anweisungen, wenn er sie für falsch hielt. Das hat den politischen Anweisern kaum gefallen.

„Der General muss weg!" Siegfried Buback, die RAF und der Staat. Von Michael und Elisabeth Buback, 400 Seiten, € 26,00, Osburg Verlag 2019

 

Vera Lengsfeld, geboren 1952 in Thüringen ist eine Politikerin und Publizistin. Sie war Bürgerrechtlerin und Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR. Von 1990 bis 2005 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages zunächst bis 1996 für Bündnis 90/Die Grünen, ab 1996 für die CDU. Seitdem betätigt sie sich als freischaffende Autorin. 2008 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt.

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Karl-Heinz Böhnke / 21.04.2024

In unserer Schule fiel so manche Planstunde zugunsten einer Fernsehübertragung einer laufenden Bundestagsdebatte in der Aula aus. Da die befürwortenden Lehrer kriegserfahren als Kind oder Mann waren, schien uns das als Lehre oder vielleicht auch als Wiedergutmachung geboten zu werden, wobei mir Herr Wehner nicht geheuer vorkam. Danach folgte der Rücktritt Herrn Brandts mit seiner Aussage, daß jemand, der meine, einen Bundeskanzler erpressen zu können, nicht richtig liege, die ich nicht verstanden habe, die aber nie irgend wahrnehmbar aufgegriffen wurde. Es kam mir immer mal wieder die Tötung von Benno Ohnesorg durch einen Polizisten in den Sinn, dessen Tat und deren Beurteilung mir schleierhaft erschienen, weil es auch ziemlich abgebügelt aussah. Also habe ich überlegt, daß mir zufriedenstellende Erklärung der Vorgänge am nahesten kommt, wenn Harmony, Logik und Ausgeglichenheit gegeben sind. Der eine war schnell als Verräter kundgetan, des anderen Schwachpunkt als Spion wurde nach seinem Tod bekannt und meiner frühen Vermutung eines Stasiauftragskillers entsprach später die Aufdeckung als IM der DDR. Mit dem so eingeübten, sozusagen einem offenaugigen Bürger aufgezwungenen Verfahren bewerte ich z.B. die Verfolgung des NSU. Polizei schließt das Motiv Fremdenfeindlichkeit aus, wenn über Jahre an vielen Orten überall in Deutschland nur Kleinstunternehmer Opfer sind, selbst wenn es Ausländer waren, weil man dafür nicht warten und reisen muß. Denn von jemandem, der in möglichst vielen Baggerseen badet, würde keiner vermuten, daß er das nur aus Leidenschaft fürs Schwimmen tut. Die Geheimdienste der BRD und der DDR sind viel länger verknüpft als deren Staaten vereinigt. Der eine hat zuviel entdeckt, der andere muß Verdacht abschütteln etc. Politik und Justiz bleiben immer nur, gute Miene zum bösen Spiel zu machen, weil sie machtlos vor vollendeten Tatsachen stehen und mitmachen müssen.

Wolfgang Richter / 21.04.2024

@ Hans Walther Müller - “Sperrvermerke bei Akten” von Behörden mit Außenwirkung sollten eigentlich unmöglich sein, in einem Rechtsstaat. Bsph. sei erinnert an den sog. “NSU”, den Zschäpe - Prozeß und die unterschlagene Rolle diverser Verfassungsschützer, vor allem in Hessen. In einem Gerichtsverfahren sollte es selbstverständlich sein, daß  a l l e verfügbaren Unterlagen offengelegt werden, zum Beleg oder zur Abwehr der Schuld der Angeklagten. Das verstehe ich unter Rechtsstaat. Wenn Staatsanwälte der “Politik” weisungsgebunden unterstehen, gar Richter an Vorgaben zB zum Strafmaß “erinnert” werden, dann stimmt was nicht im System.

Wolfgang Richter / 21.04.2024

Ich will hier kein Buch schreiben, erinnere einfach mal an das “Celler Loch” oder auch europäisch an Italien und dort den Bombenanschlag auf den Bahnhof von Bologna. “Wir” werden schon länger böse verarscht, als quasi Fortsetzung nach 1945.

Hans Walter Müller / 21.04.2024

Sperrvermerke bei Akten dürften es m.E. nur mit einer zeitlichen Begrenzung von max. 5 Jahren (in besondern - staatswohl gefährdenten - Ausnahmefällen 10 Jahren als absolute Obergrenze). Und Schwärzungen wie bei den Corono-Papieren gehören verboten. Selbst Namen sind zu nennen, denn diese Leute, entscheiden und werden für ihre Machtfunktion (sehr) gut bezahlt; dann müssen sie halt auch zu ihren Fehlern persönlich stehen. Der Rechtsstaat insgesamt und jedes Mitglied der Bevölkerung hat ein Recht auf Information. Auch wenn Unterlagen verschwinden, muss es ja irgendeine Person geben, die dafür zuständig war. Wer seine Aufgaben (z. B. Kontrolle über Beweismittel) nicht erfüllt, muss die Konsequenzen tragen.  Natürlich trifft es zuerst die Kleinen, aber in gewissen Rechtsgebieten, wie m.W. z. B. im Zoll, ist in jeder Firma eine Person persönlich für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich und darf auch nicht durch den AG gedeckt bzw. finanziell abgesichert werden. Und schon funktionierts (meistens - hoffentlich). Man muss nur wollen und anfangen.

Hans Walter Müller / 21.04.2024

An alle die sich über die Kritik an der Rentenzahlung an Fr. Freisler aufregen: Ja, sie hatte einen Anspruch auf eine Altersversorgung - aber muss es eine Beamtenpension sein für einen Beamte, der nach aktuellem Recht keiner hätte sein dürfen? Wie ist es denn heute, wenn ein Beamter (als Rechtsradikaler oder sonstiger Staatsfeind seinen Beamtenstatus und damit seinen Pensionsanspruch verliert? Hat seine Frau deshalb auch weiterhin nach seinem Ableben einen Pensionsanspruch bzw. lebt der wieder auf? Oder muss sie sich ggf. mit einer normalen Witwenrente zufriedengeben. Über die wertmäßigen Unterschiede kann jeder nachdenken! Genau so hätte Fr. Freisler auch nur eine Witwenrente und eben keine Pension zugestanden - m. E.

Emil.Meins / 21.04.2024

@H. Driesel: Ihr letzter Satz “alle Staatsfeinde der DDR würden inzwischen mit dem Bundesverdienstkreuz herumlaufen, oder wenigstens mit einer Abgeordnetenpension”, erinnert mich fatal an die Zustände in Rumänien nach der sog. “Revolution” von 1989, wo sich die größten Verbrecher der Securitate umgehend selbst Orden verliehen und sich beachtliche Pensionen als “Opfer der Revolution” verordneten, und dafür sorgten, daß sie weiterhin oben auf der Jauche schwammen (So dürfen z.B. die allgegenwärtigen Sicherheitsdienste bis heute nur von ehem. Angehörigen der Sicherheitsorgane geführt werden). Die alten Seilschaften lenken immer noch die Geschicke des Landes. Ganz wie heute in der “BRD”, mit inflationärer Orden-und Pöstchenvergabe an “verdiente Genossen”, die treu dem sog. “Staat” dienen, in Wirklichkeit jedoch dem Machterhalt einer bezahlten Clique von zweitklassigen Darstellern, meist ohne Charakter oder fundierte (Aus-)Bildung, die wiederum ihren clandestinen Herren dienen und nebenbei ihre persönlichen Obsessionen ausleben dürfen. Weiland die Hlg. Angela als “Königin von Deutschland”, oder heute Figuren wie der irre Salzlose “Lachsfich”, oder die ganzen Annalenas, Roberts, Lisas, Ricardas, Klaras, und wie sie alle heißen mögen. Allesamt “Allmachtsdackel” vor dem Herrn, wie der Schwabe treffend sagt, zwischen Allmachtswahn und Minderbegabung einzuordnen, um den treuen Dackel nicht unnötig zu beleidigen. Leider herrscht beim Durchschnittsbürger immer noch blinder Glaube an das Phantom “Demokratie+Rechtsstaat” vor, was dann den Schäubles, Faesers oder Steinmeiers die Möglickeit gibt ungestraft Sätze abzusondern, wie “würde dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten”, ohne daß jemand mal fragt, worum es sich dabei denn handelt. Oder von “unserer” Demokratie zu faseln, ohne daß jemand merkt, der meint etwas völlig anderes, der einfältige Bürger aber glaubt, sein kindlich-naives Bild von Demokratie sei gemeint.

Ralf Pöhling / 21.04.2024

Und noch ein Nachsatz an den hier wahrscheinlich mitlesenden Herrn Buback persönlich: Welche Person genau ihren Vater umgebracht hat, kann ich ihnen leider nicht sagen. Ich war nicht dabei. Und wenn diese Person noch lebt und nicht oder zumindest nicht noch auf dem Sterbebett ihr Schweigen bricht, wird dies wohl leider auch für alle Zeiten ungeklärt bleiben. Aber warum ihr Vater sterben musste, sollte jetzt klar geworden sein. Und die Ursache ist noch akut. Deutschland ist nicht neutral und damit auch nicht in seinen Entscheidungen unabhängig. Auch nicht seit der Wiedervereinigung. Da läuft Geopolitik auf dem höchstem denkbaren Niveau. Und die daraus entstehenden Probleme plagen uns noch heute. Heute wahrscheinlich sogar mehr als jemals zuvor. Und so lange die Deutschen sich in der Mehrheit weigern, selbst die Waffe in die Hand zu nehmen und die Absicherung ihres eigenen Landes selbst zu übernehmen, wird sich daran nichts ändern. Pazifismus ist absolut tödlich. Für die eigenen Leute. Denn wer sich weigert sich selbst zu verteidigen, ist vollkommen schutzlos und wird deswegen von anderen nach deren Belieben fremdgesteuert und umgebracht. Und das mit der Fremdsteuerung gilt auch für unseren Sicherheitsapparat, so lang er Teil der NATO ist. Sie haben bestimmt mal vom “Deep State” gehört, von dem die amerikanische Rechte immer spricht. Einem Sicherheitsapparat, der nicht mehr den Interessen des eigenen Volkes, sondern internationalen Interessen dient, weil da das große Geld wartet. Geld bricht eben Recht. Das Problem ist real. Nicht nur in den USA, sondern auch bei uns.

Ralf Pöhling / 21.04.2024

Der dritte und letzte Streich: Während die Sowjets 1990 den Geist (vorerst) aufgegeben haben und die Russen faktisch abgezogen waren, gilt das für die US gesteuerte NATO bis heute nicht. Und da staatliche Apparate überaus träge sind, sitzen da bisweilen immer noch die selben Betonköpfe im Apparat, die immer noch Probleme über die selben Strukturen mit den selben Methoden von vorgestern lösen wollen. Probleme, die durch den ausländischen politischen Einfluss in Deutschland gar nicht existieren würden. Die Grenzöffnung 2015 war natürlich kein Zufall und auch kein Unfall. Das war von langer Hand geplant und keine souveräne deutsche Entscheidung, sondern eine Entscheidung der Amerikaner. Die dachten fälschlicherweise, sie hätten den Kalten Krieg gewonnen und alle wollten so sein wie sie, während die Europäer eigentlich nur so sein wollten wie sie eben sind. Darum haben die USA versucht, aus Europa die Vereinigten Staaten von Europa zu zimmern, indem man Europa einfach zum Einwanderungskontinent umdefiniert hat, wie damals das Land der Indianer. Und das hat ganz besonders Fahrt aufgenommen nachdem am 11. September, eine handvoll Saudis den Amerikanern ihren Platz in der Welt gezeigt und deren militärische Allmacht schwer erschüttert hatten. Da hat man umgeschaltet von militärischer Macht auf Propaganda. Blöderweise haben davon die Amerikaner schon wieder nicht profitiert, sondern wieder die radikalislamischen Interessen. die 2001 die Twin Towers zum Einsturz brachten. Die radikalislamischen Interessen, die sie selbst im Kalten Krieg herangezüchtet hatten, um die Sowjets in Afghanistan zu schlagen, die sich aber nun mangels sowjetischem Gegner an den USA selbst abarbeiten und uns hier in Europa knallhart mit hineinziehen, weil ein vereintes Europa ein potentieller Gamechanger in der Machtstruktur der Weltpolitik ist. Wie löst man das Problem? Mit einer souveränen(!) europäischen Politik, eigener(!) Verteidigung und Grenzschutz. Dann hört der Kalte Krieg auch endlich auf.

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