News-Redaktion / 18.06.2024 / 11:17 / 0 / Seite ausdrucken

EU-Defizitverfahren gegen Frankreich

Die Europäische Kommission wird Defizitverfahren gegen mindestens zehn EU-Länder einleiten, deren Neuverschuldung in diesem Jahr die erlaubte Grenze überschreitet und deren Konsolidierungskurs als unzureichend angesehen wird.

Es wird erwartet, dass Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni auch Frankreich und Italien, die großen Staaten, unter verschärfte Aufsicht stellt. Diese Defizitverfahren sollen sicherstellen, dass überschuldete Regierungen in der Euro-Zone eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik verfolgen. Die EU-Schuldenregeln sind dieses Jahr erstmals seit vier Jahren wieder in Kraft, nachdem sie aufgrund der Coronapandemie ausgesetzt worden waren.

Diese Regeln besagen, dass Staaten eine Staatsverschuldung von höchstens 60 Prozent und eine jährliche Neuverschuldung von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts haben dürfen. Frankreichs Staatsverschuldung beträgt 111 Prozent, die von Italien 137 Prozent. Nur Griechenland liegt mit 167 Prozent innerhalb der EU noch höher. Der Durchschnitt für alle EU-Länder ist 83 Prozent, Deutschland liegt bei 64 Prozent.

Für die französische Regierung von Präsident Emmanuel Macron kommt diese Warnung aus Brüssel zur Unzeit. Am 30. Juni findet die erste Runde der Parlamentswahlen statt. Die Ankündigung gibt den Wahlkämpfern von rechtsgerichteten Parteien und dem Linksbündnis "Neue Volksfront" einen weiteren Anlass, gegen die Sparpolitik aus Brüssel zu protestieren und den pro-europäischen Macron wegen seiner unpopulären Reformen, die keinen merkbaren Effekt haben, anzugreifen. Die Staatsquote in Frankreich ist mit einem Anteil von 56 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP) auch besonders hoch. An dem Versuch, die französische Wirtschaft zu reformieren, sind schon etliche Präsidenten und Premierminister gescheitert.

Die Europäische Kommissionn kann keine Ausnahme für Macron machen, wenn sie noch ein wenig Glaubwürdigkeit behalten will, schließlich sind mehrere Länder betroffen, für die auch keine mildernden Umstände gelten.

(Quellen: Handelsblatt, Statista)

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