Wilhelm Stock, Gastautor / 14.02.2024 / 14:00 / Foto: Pixabay / 16 / Seite ausdrucken

Stromsozialismus durch Smart Meter?

Nach dem Willen von EU und Bundesregierung sollen wir bald alle ein Smart Meter im Haus haben.  Mit dem Wort „smart“ soll meist nur eine Mogelpackung hip verkauft werden. So wie hier.

Was sind Smart Meter? Ein Smart Meter besteht aus einem digitalen Stromzähler und später einem zusätzlichen Kommunikationsmodul, auch Smart-Meter-Gateway genannt. Der Smart-Meter-Gateway trennt das hausinterne Netz mit den intelligenten Verbrauchern, die vorhandenen Zähler und das Netz der Messstellenbetreiber und Stromlieferanten logisch und sicher voneinander. Das intelligente Messsystem soll dann den Stromverbrauch vorerst alle 15 Minuten erfassen und die Daten über eine gesicherte Internetschnittstelle täglich an den Betreiber des Stromnetzes und den Energielieferanten senden. Über eine App kann dann der Kunde irgendwann auch auf den Verbrauch zugreifen.

Später soll daraus ein Smart Grid, ein intelligentes Netz, entstehen, über das dem Stromkunden preiswerte Energie geliefert wird, wenn die Sonne scheint; über das er seine Geräte abhängig vom Preis betreiben und Netzstabilisierungsleistung über seine Batterie in Haus oder Auto gewinnbringend vermarkten kann. Da dies aber physikalisch bedingt nur in einem bestimmten Schwankungsbereich der Netzlast erfolgen kann, ist der Effekt des Smart Grids als Energiespeicher und -senke für Regelenergie entgegen den vollmundigen Ankündigungen der Energieexperten aus der Politik eher begrenzt. Das ist so wie die Ankündigung, dass bald die Akkus der E-Autos als Energiespeicher genutzt werden können. Weder ist diese Technik derzeit im Markt verfügbar, noch ergeben sich nennenswerte Effekte als Energiespeicher.

Bis Ende des Jahres 2025 muss der Austausch der alten Zähler gegen intelligente bei mindestens 20 Prozent der Stromkunden erfolgt sein, bis 2032 sollen alle Stromkunden intelligente Zähler erhalten haben.

Die Sicht der Politik

Sylvia Kotting-Uhl (Grüne, Geisteswissenschaftlerin und atompolitische Sprecherin der Grünen) im April 2021 an die AfD-Fraktion im Bundestag: „Allein Ihre Unfähigkeit, sich unter Energieversorgung etwas anderes als Grundlast vorzustellen, das ist so von gestern wie Sie selbst. Die Zukunft wird flexibler sein, spannender, ja, auch anspruchsvoller: nicht mehr nachfrage-, sondern angebotsorientiert…"

Das lag in Deckung mit dem Bundesumweltministerium, das schon am 1. April 2019 bei Twitter verkündete„Grundlast wird es im klassischen Sinne nicht mehr geben. Wir werden ein System von Erneuerbaren, Speichern, intelligenten Netzen und Lastmanagement haben.“

Im Mai 2023 wurde mit großem Getöse das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ verabschiedet. Es löste Teile des Messtellenbetriebsgesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes ab. Basis ist eine EU-Vorgabe von 2006, die ab 2011 schon in mehreren EU-Ländern umgesetzt wurde. In Deutschland begann der erste Einbau digitaler Zähler ab 2017. Allerdings scheiterten weitere Digitalisierungsbemühungen, weil die bereits verbauten intelligenten Zähler die Anforderungen an eine gesicherte Kommunikation nicht erfüllen konnten. Da war der Gesetzgeber mal wieder schneller als die Technik. 

Mit der Technischen Richtlinie TR-03109 „Smart Meter Gateway“ von Juli 2023 vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) lagen nun auch Vorgaben für die Smart Meter Gateways vor, mit denen die Hersteller dieser Gateways eine Zertifizierung erlangen können. Die ersten Gateways sind seit Ende 2023 lieferbar. Jedes Gateway verfügt über genug Schnittstellen, um später auch Gas, Wasser oder weitere Zähler wie z.B. Wärmezähler bei Heizungen anzuschließen.

Natürlich bestehen auf internationaler Ebene ebenfalls Normungen, die diese Anforderungen erfüllen können. Warum das BSI hier einen nationalen Alleingang macht, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf internationaler Ebene sind z.B. mit der DIN EN IEC 62872 solche Vorgaben weit fortgeschritten. Interessant zu wissen, dass sich solche Normungsgremien mit weit größeren Themenbereichen beschäftigen. So kann über einmal vorhandene Kommunikationswege der Lifecycle aller Produkte erfasst werden und als ökologischer Fußabdruck (Rohstoffe, Energieverbrauch, Schadstoffe…) jedem Produkt mit einer digitalen ID über den gesamten Lifecycle mitgegeben werden. Solche Profile können nun dem Nutzer oder Verbraucher dieser Produkte zugerechnet werden. Macht sich gut für Systeme zur Reglementierung und Kontrolle zulässiger oder überschrittener Emissionen des Verbrauchers, noch dazu völlig automatisiert…  

Aktueller Stand der Smart Meter

Aktuell ist also der Stand so, dass bis 2032 jeder Stromkunde einen intelligenten Zähler eingebaut haben wird, mit dem dann der Stromverbrauch jedes Kunden im Minutentakt dem Kunden, dem Messstellenbetreiber und dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt wird.

Verglichen mit der Digitalisierung im Schulwesen könnte man sagen, dass bis dahin jeder Schüler ein iPad hat, das auch sicher ins WLAN und ein deutschlandweites Schulnetz eingebunden ist. Anwendungen, Internet? Kann kommen, muss aber noch nicht. Den Akkustand kann man aber ablesen.

Was der Netzbetreiber aber hat, sind Lastprofile seiner Kunden. Im Bereich der Verteilnetze, also dem, was bei uns im Haus an Strom ankommt, besteht nun die Möglichkeit, das Lastverhalten von einzelnen Kunden, Straßenzügen, Ortsteilen, Gemeinden, Städten mit einer hohen statistischen Wahrscheinlichkeit zu analysieren und zu modellieren, um darauf virtuelle Regel- und Steuerungsmechanismen anzuwenden. Da dies nur in einem bestimmten Schwankungsbereich der Netzlast erfolgen kann, liefert das Smart Grid einen – verglichen mit dem Bedarf eines voll auf Strom als Energieträger umgestellten Energiesystem – recht geringen Beitrag. Hier muss berücksichtigt werden, dass ja viele Industriebetriebe heute schon in maximalem Umfang Regelenergie zur Verfügung stellen. Diese wird in den nächsten Jahren aber abnehmen, da energieintensive Betriebe das Land sukzessive verlassen.

Die Kaskade als Rückversicherung im Netzbetrieb

Seit dem 1. Februar 2017 ist die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4140 für die Zusammenarbeit der Netzbetreiber in der Kaskade in kritischen Netzsituationen gültig. Diese definiert, wie das diskriminierungsfreie Abschalten von Netzsegmenten bei Netzengpässen in der Stromversorgung zu gestalten ist. Ohne die genaue Kenntnis des Lastverhaltens von Netzsegmenten kann es hier trotz Abschaltung zu einem Netzausfall kommen, weil das genaue Lastverhalten des Netzsegmentes nur grob bekannt ist. Eine detailliertere Kenntnis des Lastverhaltens bietet hier eine größere Sicherheit.

Vereinfacht gesagt: Wenn künftig also die Grundlastkraftwerke von heute nur noch teilweise ersetzt werden sollen und können (Kraftwerksstrategie der Ampel), kommt es immer öfter zu Stromversorgungsengpässen, die nicht mehr durch die Regelreserven des bisherigen Lastmanagements abgedeckt werden können. Dann zieht die Kaskade: 2h Abschaltung von Köln-Kalk, danach ist Köln-Deutz dran, dann der Erftkreis… Das kann aufgrund der Wettervorhersage so geplant werden, dass Sie wissen, wann es denn Sie trifft. Ganz schön komfortabel…

Hierzu passt auch das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“. Es ermächtigt das BMWK von Herrn Habeck, Messstellen- und Netzbetreiber zu Zusatzleistungen zur Netzsicherung und zur Ermöglichung des Netzaufbaus nach einem Blackout zu verpflichten. Zudem kann aus dem Lastverhalten auch auf deutlich differenziertes Verbrauchsverhalten des Bürgers geschlossen werden. Betreibt er eine illegale Wallbox? Benutzt er einen zusätzlichen elektrischen Heizlüfter? Duscht er zweimal am Tag mit dem Durchlauferhitzer? Kocht er etwa dreimal am Tag warm? Ist sein Nachtverbrauch höher als der des Nachbarn? Ist sein Kühlschrank noch nicht A++++?

Das klingt nach Orwells 1984, ist aber im Sinne einer Verpflichtung des Bürgers zur Förderung der Demokratie mittels Unterstützung des Kampfes gegen den Klimawandel gut vorstellbar.

Die goldene Zukunft des "Smart Grid"

Schauen wir uns mal die Welt jenseits der 2030er Jahre an, die uns von Frau Kotting-Uhl versprochen wird:

Mit einem Aufwand von zig Milliarden € durch den Staat wurde die entsprechende Software-Infrastruktur zum Betrieb der Smart Grids von Netz- und Messstellenbetreibern geschaffen. Umfangreiche Gesetzgebungsverfahren begleiteten die Einführung, zusätzliche staatliche Stellen kontrollieren und maßregeln die Umsetzung. Die laufenden Kosten dieser aufwändigen Infrastruktur werden auf den Netzbetrieb umgelegt. Energie ist nicht preiswerter geworden.

Jeder Haushalt, jeder Betrieb ist in das Smart Grid eingebunden, die wesentlichen Verbraucher wie Wärmepumpen, Wallboxen, E-Autos, Waschmaschinen, Trockner, Durchlauferhitzer, Maschinen etc. sind ebenfalls intelligent. Für ältere Geräte gab es Betriebsverbote und Entsorgungsvorgaben. Speicher wie Elektrolysatoren, H2-Speicher mit nachgeschalteten H2-fähigen Kraftwerken oder diverse Batterien existieren, sind aber leider noch viel zu wenig, weil der Staat keine ausreichenden Marktanreize setzen konnte – sprich zu wenig Subventionen auf Steuerkosten für potenzielle Betreiber ausloben konnte.

Die Sonne scheint, der Wind weht, Strom ist billig. Nun geht es ab: Die volle Waschmaschine legt los, der seit drei Tagen gefüllte Trockner läuft an, Ihre Dusch-App sagt Ihnen: „Nun aber fein sauber werden“. Ihr Auto beginnt zu laden, die Tiefkühltruhe kühlt runter auf -23°. Schöne neue Welt. Der Strompreis orientiert sich natürlich nur rudimentär am Spotmarkt – Netzentgelte, Steuern, Umlagen, Abgaben werden auch hier fällig. Die Abgabe für das Smart Grid hat auch einen wachsenden Anteil an den Stromkosten. Am nächsten Tag Dunkelflaute – Sie ahnen es schon. Die Tiefkühltruhe sollten Sie geschlossen lassen, sie geht hoch auf -16°. Am Herd können Sie nur eine Platte nutzen, den Durchlauferhitzer nur in Stufe 1, das Auto wird gerade bis auf 20 kWh Restkapazität entladen. 

Wenn Sie nun doch heiß duschen oder das Auto trotzdem vollladen wollen, bitte sehr. Dann zieht eben der Komforttarif.

Viele Stolperstellen

Der Weg in das goldene Smart Grid ist aber noch mit vielen Stolperstellen versehen: In einem Land, wo die Digitalisierung von Verwaltungen und Regierungsstellen seit Jahrzehnten trotz ganz vieler Digital-Staatssekretäre, Superminister und ambitionierter teurer und sinnloser Programme scheitert, wage ich folgende Prognose:

Das Smart Grid ist immer noch in der Umsetzung, zu hoch waren die bisherigen Entwicklungskosten, mehrere Anläufe sind schon gescheitert. Der intelligente Zähler hat ja schließlich auch 17 Jahre gebraucht. Immerhin ist es gelungen, mit primitiven Gateways die Zählerwerte extern verfügbar zu machen und externe Zugriffe auf intelligente Geräte zu ermöglichen. Die Kosten trägt der… raten Sie mal.

Es gibt intelligente Geräte für den Haushalt, die sind aber recht teuer. Für Wallboxen, Wärmepumpen oder andere stromintensive Verbraucher existieren gesetzlich vorgegebene primitive Steuerverfahren (wie für Nachtspeicherheizungen aus den alten Tagen), um Leistungsreduzierung oder Abschaltung steuern zu können – diskriminierungsfrei natürlich. 

Schöne neue Energiewelt

Die Kaskadierung ist zum Standardinstrument im Netzbetrieb geworden. Es trifft uns aber normal nur ein- oder zweimal die Woche, in Zeiten von Dunkelflauten schon öfter. Die wenigen Betriebe, die es noch im Land gibt, haben diese Zeiten in flexible Arbeitszeitmodelle eingebettet; die steigende Subventionierung der Industriestrompreise soll die Firmen noch bei Laune halten. Das Lastverhalten des Stromkunden aus den Daten des intelligenten Zählers wird zu verschiedenen Tarifmodellen genutzt, um energiesicherheitsfeindliches Verhalten durch Preisanreize zu vermeiden. Es bilden sich Energiegemeinschaften, die z.B. gemeinsam kochen, waschen oder ein Auto nutzen. Hierzu gibt es verschiedenste Regelungen des Gesetzgebers, um die Menschen im Land vor den hohen Kosten eines individuellen Lebens zu schützen. 

Insbesondere in Städten werden öffentliche Angebote von Energiegemeinschaften analog zu den Tafeln geschaffen, die als NGOs vom Staat finanziert werden. Basis ist dazu immer noch der „intelligente“ Zähler, auf dessen minutenscharfer Auswertung des Verbrauchs auch die verschiedenen Tarife zugewiesen werden, auf Verbrauchsfehler hingewiesen wird und die Abrechnungen erfolgen. 

Nein, Sie werden nicht erzogen, es werden nur Kostenanreize gesetzt, wie das durchaus auch in anderer Form in anderen Bereichen ihres Lebens stattfindet. Welche Variante sehen Sie als die wahrscheinlichere an?
 

Wilhelm Stock ist Diplomingenieur im Fach Automatisierungstechnik, Bergmann und trotz Ruhestand in verschiedenen Projekten unterwegs.

Foto: Pixabay

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A. Ostrovsky / 14.02.2024

OK, ich sehe das so: Der “Messtellenbetreiber” ist der, der die Stromzähler in die Endanschlüsse einbaut. Früher waren das die schwarzen Kästen mit der drehenden Scheibe. Wenn man alle Zähler durch neue austauscht, weil z.B. nach 50 Jahren die Eichung nicht mehr garantiert ist, kann man also wieder so einen schwarzen Kasten einbauen, oder einen elektronischen Zähler. Beim heutigen Stand der Technologie ist der elektronische günstiger herstellbar und vermutlich genauer. Ein elektronischer Zähler hat heute, neben dem Display, das den Verbrauch und eventuell andere Kenndaten zeigt, eine digitale Schnittstelle. Das ist z.B. eine Infrarot-LED, die mit 9600 Bit pro Sekunde gepulst wird und ein Datenpaket sendet, was man als Mäxchen Pfiffig auch auslesen kann. Darin sind Daten, wie Spannung, Strom, aktuelle Leistung für jede der drei Phasen L1, L2 und L3 und eventuell noch mal die Summe. Das ist großartig, weil das für mich die einzige Möglichkeit ist, den Solarstrom konsequent selbst zu verbrauchen und garantiert nichts ins Netz einzuspeisen, weil das Einspeisen defizitär ist. Das liegt daran, dass man pro eingespeister kWh nur etwa 8 Cent bekommt, aber eine verbrauchte kWh kostet das Sechsfache. Das kann ich nicht tolerieren. Wenn der Energieanbieter diese Daten dann auch noch im Minutentakt haben will, wird er feststellen, dass ich fast immer nur maximal 5Watt aus dem Netz beziehe, außer, wenn der Herd mal mehr Strom verbraucht, als ich aus der Batterie bereitstellen kann, oder ein Fön, oder der Wasserkocher. Das ist ein sehr untypischer Verlauf. Keine Idee, ob der damit etwas anfangen kann. Er sieht ja nicht die Leistung, die ich wirklich verbrauche, weil ich die - solange meine Batterie und der Wechselrichter mitmachen - ja selbst bereitstelle. Ich muss es nur eben genau so regeln, dass ein minimaler Energiebezug (5-10Watt) herauskommt. Das ist die Sicherheitsgrenze, damit ich auch garantiert gar nichts ins öffentliche Netz einspeise. :-)

Thomin Weller / 14.02.2024

@Willi Stock Wirkleistung, wie nett und verkehrt. Schon der korrupte Verheugen hat die Messgeräte Toleranz von 2 auf 3% erhöht. Nicht umsonst hatte der ein Hausverbot in der EU. Mit den neuen SmartMeter wird die Leistung wie aktuell bei jedem Gewerbekunde, vektoriell Wirk-Blind-Scheinleistung berechnet. Teilweise wie öffentlich bekannt, verkehrt. Und wenn jetzt noch die takatuka Idee auf jedem Balkon eine PV mit Einspeisung ins öffentliche Netz kommt, gute Nacht. Vor ca. 15 Jahren habe ich ein Hausbrand in Hamburgs grün verseuchten Gebiet Osterstraße verhindert. Die Wand war warm. Heraus gestellt hat sich das immer noch Aluminium Leitungen aus Vorkriegszeiten im schicken Altbau verbaut waren. Errechnen sie einmal den Leistungsunterschied zwischen 220-230 Volt wenn alte Geräte/Wirkleistung verbaut sind. SmartMeter erzeugen Geld aus dem Nichts, aus der Schein-Blindleistung. Nicht nur aufgrund der Verluste im z.B. Hochhaus. Ohne gesamt Energiezähler in der TAB und Abgleich mit jeder Wohnung ist es Betrug. England hat es erkannt und ist ausgestiegen. Wie immer sucht Deutschland, VDMA die Eierlegendewollmilchsau.

T. Schmidt-Eichhorn / 14.02.2024

In einigen Jahren wird die Achse diesen Beitrag bestimmt erneut veröffentlichen, dann in der Serie “Wir haben es gesagt”.

marc greiner / 14.02.2024

“...nicht mehr nachfrage- sondern angebotsorientiert.” treffende definition für kommunismus. bravo. und keinem fällts auf. na dann gibts wieder winterstiefel im sommer und umgekehrt.

Willi Stock / 14.02.2024

@Thomin Weller Wir sprechen hier von Wirkleistungszählern… Das weitere regelt das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.

Thomin Weller / 14.02.2024

Wilhelm Stock als Diplomingenieur im Fach Automatisierungstechnik sollte ihnen ein Cosinus Phi Regler bekannt sein. Mit der TAB wird eine Zentralanschluss in einem Hochhaus erstellt. Der eine Nachbar zieht induktiven- der andere kapazitiven Energie. Was wird wohl berechnet, welche Phasenlage ist in der TAB? (Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz) Berechnen sie das einmal für ein 10stöckiges Hochhaus.

Paul Ehrlich / 14.02.2024

Schöne neue Welt, so kann man minutengenau überwachen wann, wo und wieviel verbraucht wird. Ob jemand zuhause ist oder nicht. Es kann auch Energie zugeteilt oder abgeschaltet werden. Der Nazi bekommt dann halt keinen Strom. Und die Strahlung im Haus steigt auch extrem, Leben in der Mikrowelle wird wahr. Überwachung immer und überall, als Nächstes kommt die Smart City und immer so weiter. Und die dummen uninformierten Bürger merken es nicht, wie die Schlinge immer enger wird. Darum soll ja auch die Information nur noch von den Öffentlich unrechtlichen Medien konsumiert werden. Damit die verbrecher nicht erwischt werden. Es ist nur noch zum ....

Dr.Jäger / 14.02.2024

Das Individuum ist der Feind des Überwachungsstaats. Ferngesteuert in die Zukunft,China macht es vor, der Traum jeder Diktatur. Einfacher wäre der implantierte Chip für die Untertanen, aber dann könnten zu viele aufwachen, die Zeit ist noch! nicht reif.  Die Verblödung ist noch nicht genügend fortgeschritten. 

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