Peter Grimm / 14.05.2024 / 11:00 / Foto: Olaf Kosinsky / 132 / Seite ausdrucken

Demokratie gefährdendes Irrlicht nach dem AfD-Urteil

Was bedeutet es, wenn ein CDU-Politiker wie Marco Wanderwitz (Foto) erklärt, eine „bedrohliche“ Partei nicht mehr „auf politischem Weg kleinbekommen“ zu können und deshalb nach einem Verbot ruft?

Das gestrige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster darüber, ob es zulässig ist, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall behandeln darf, war so erwartbar wie die anschließenden Kommentare. Die Richter hatten im Prinzip eine Wahl, die keine war. Hätten sie für die AfD entschieden, wäre ihnen aus Politik und den meisten Redaktionen vorgeworfen worden, sie würden der AfD damit ausgerechnet vor wichtigen Wahlen eine Art Unbedenklichkeitserklärung ausfertigen. Die jetzige Entscheidung hingegen erlaubt dem Verfassungsschutz den hinreichenden Verdacht, um die AfD zu überwachen. Es ging aber nicht um eine bereits erfolgte Erklärung, die Partei wäre „gesichert rechtsextrem". Darum geht es in Sachsen und Thüringen, wo die Landesverfassungsschutzämter die jeweiligen AfD-Landesverbände als solche klassifiziert haben, was die Partei dort auch nicht hinnehmen will. Die Begründungen für diesen Schritt, die die Landesämter der Öffentlichkeit verrieten, waren allerdings – zurückhaltend formuliert – eher faktenarm. 

Im letzten Jahr schrieb Felix Perrefort hier zu dieser Verfassungsschutzeinstufung in Thüringen:

„Je schwerwiegender die Vorwürfe, desto schwerer wiegt auch die Beweislast. Auf elf Seiten (ca. 4.500 Wörter) sucht der Verfassungsschutz sie zu stemmen. Es mag durchaus sein, dass es solche Beweise gibt, der Verfassungsschutz ist aber offenbar nicht in der Lage, sie zu präsentieren."

Und Stephan Kloss wollte im Januar wissen, wie die sächsischen Verfassungsschützer ihre Einstufung begründen: 

Die Pressemitteilung ist auf der Seite des sächsischen LfV abrufbar. Darin wird im ersten Absatz, Zeile 7, darauf hingewiesen, dass ein 134-seitiges Gutachten existieren soll. Auf dessen Grundlage sei die Einstufung des AfD-Landesverbandes Sachsen als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ erfolgt. Der Autor bat beim LfV um eine Kopie des Gutachtens. Die Behörde teilte mit:

‚Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Gutachten nicht öffentlich zugänglich ist ... Das Gutachten ist ein als Verschlusssache eingestuftes Dokument, das ausschließlich intern verwendet wird.‘“

„Brand oder Rauch um nichts?“

Dafür, dass die jeweils umfragestärksten Parteien in diesen Ländern amtlicherseits zu Verfassungsfeinden erklärt wurden, erscheint die öffentliche Beweisführung einigermaßen unzureichend. Aber darum ging es in Münster noch nicht, sondern darum, ob der Verfassungsschutz den Verdacht erklären und ermitteln darf, wie u.a. die taz berichtet:

„Richter Gerald Buck brachte es am Ende auf ein praktisches Bild: ‚Die Polizei darf eine Wohnung betreten, in der ein Rauchmelder vernehmbar Alarm gibt, man also einen Brand vermuten muss, und niemand öffnet‘, sagte er. Stelle sich dann heraus, dass es sich nur um einen Fehl­alarm handele, ändere das am Verdachtsmoment nichts – ‚die Polizei hat dann aber die Wohnung wieder zu verlassen‘, so Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats am Oberverwaltungsgericht Münster.

In dem riesigen Verfahren mit Tausenden Aktenseiten und Hunderten Schriftsätzen ging es darum, ob der tatsächliche Verdacht besteht, dass die AfD die Demokratie anzünden will. Und dafür sieht das Oberverwaltungsgericht wie bereits schon das Verwaltungsgericht Köln 2022 ausreichende Anhaltspunkte: Der Senat hat am Montag die Klage der AfD gegen ihre Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zurückgewiesen.

Heißt: Der Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. (…)

Denn das Gericht betonte ausdrücklich, dass es lediglich über die Einstufung als Verdachtsfall entschieden habe. Daraus leite sich kein Automatismus für eine Einordnung als ‚erwiesen extremistische Bestrebung‘ ab – dafür bedürfe es mehr. Näheres wolle man im schriftlichen Urteil darlegen.

Richter Buck gab dem Bundesamt aber gewissermaßen Hausaufgaben mit auf den Weg: Das Bundesamt müsse nun weiter prüfen. Um im Bild zu bleiben, sagte er: ‚Der Rauchmelder des Verfassungsschutzes schrillt, ist das ein Brand oder nur Rauch um nichts? Das zu erhellen, ist Aufgabe des Verfassungsschutzes.‘“

Jetzt kann man dies zum Anlass nehmen, wie oben geschehen, auf die diesbezüglich offenen Fragen an die Landesverfassungsschutzämter in Sachsen und Thüringen hinzuweisen und ansonsten gelassen auf das schriftliche Urteil warten, um sich dessen Begründung genauer anzuschauen. Doch dann gab es da doch eine Politiker-Reaktion auf dieses Urteil, die man nicht umkommentiert lassen sollte. 

„Keine Illusionen“

Eigentlich waren auch alle Reaktionen im Prinzip erwartbar, beispielsweise, dass all jene, die schon länger ein AfD-Verbot forderten, das Urteil nun zum Anlass nehmen, diese Forderung erneut medienwirksam zu präsentieren. Doch dann gab es in diesem Reigen einen bezeichnenden Satz des sächsischen CDU-Bundestagsabgeordneten und früheren Ost-Beauftragten der Bundesregierung Marco Wanderwitz in Zeit-Online: Die AfD ist eine große Bedrohung. Man muss sich keine Illusionen machen. Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein“.

Was macht der Herr Wanderwitz doch gleich beruflich? Er ist Politiker. Wenn er meint, eine Partei, die er für eine „große Bedrohung“ hält, auf „politischem Weg nicht mehr klein“ bekommen zu können, dann stellt er sich damit selbst ein vernichtendes Zeugnis aus und sollte vielleicht über eine berufliche Neuorientierung nachdenken. Bedeutend weniger witzig ist, dass hier ein Politiker, der sich selbst wohl für einen Demokraten hält, tatsächlich glaubt, er würde die Demokratie verteidigen, indem er die in manchen Ost-Ländern nach Umfragen stärkste Partei verbieten lässt. Man könnte die AfD auf politischem Wege sehr wohl schwächen, man hätte auch in den Jahren zuvor ihr Entstehen und Wachsen verhindern können, wenn man sich dafür interessiert hätte, was die meisten AfD-Wähler mit ihrer Stimme sagen wollen. 

Sie wollen – vor allem in den Bereichen Massenmigration, Wirtschafts-, „Klima“- und Energiepolitik – ein Umsteuern, weg von einem irrationalen und ideologiegetriebenen Kurs und weniger Bevormundung. Und das geht nicht nur den AfD-Wählern so. Das hört man auch von etlichen Bürgern, die die AfD trotz der eigenen Unzufriedenheit für unwählbar halten. Oder müsste man sagen: noch für unwählbar halten? Sie alle erleben regierende Politiker, die lieber die Bürger zu ihrem Kurs umerziehen wollen, als den eigenen zu korrigieren. Und wenn es jetzt heißt, man müsse die Partei verbieten, die die Proteststimmen der Unzufriedenen am erfolgreichsten einsammelt, weil man sie im demokratischen Wettbewerb um Wählerstimmen nicht mehr schlagen könne, dann ist das keine Rettung der Demokratie, sondern ein lebensgefährlicher Anschlag auf die Demokratie. 

 

Peter Grimm ist Journalist, Autor von Texten, TV-Dokumentationen und Dokumentarfilmen und Redakteur bei Achgut.com.

Foto: Olaf Kosinsky CC BY-SA 3.0 de, Link

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Thomin Weller / 14.05.2024

@R.Camper Das GG und sämtliche Rechtsrahmen wurden schon lange zertrümmert. Siehe Sueddeutsche 19.5.2010 “Vom Umbau des Rechtsstaats in einen Präventionsstaat. Der große Rüssel. Innenminister Schäuble hat geschafft, was seinen Vorgängern nie gelungen war: Eine Grundsatzdiskussion über die Veränderungen des Rechtssystems in Deutschland. Werden seine Pläne umgesetzt, wird jeder Bürger zum Ausländer im eigenen Land…Banalisierung der Grundrechte. .. Politik hat sich von Karlsruhe abgekoppelt.” Siehe auch VAULT 7, der große Rüssel und nun ist jedes Fahrzeug eine Wanze mit Raumüberwachung. Der totale Ausverkauf aller personenbezogenen Daten auch extrem hochsensible, aller Bürger, auch Kinder. Die Mozilla Stiftung hat über 25 Autohesteller untersucht welche Daten ihr KfZ über Sie sammelt und sofort weiter gibt. PNI-Programmdirektorin Jen Caltrider fasst es zusammen “In puncto Schutz der Privatsphäre sind alle neuen Autos wahre Albträume auf Rädern, die riesige Mengen an persönlichen Daten sammeln.” Klar dass das BSI nun ein Bettvorleger der CIA etc. ist. Terroranschlag auf die NS1 und der Generalbundesanwalt im Tiefschlaf. Und diese Staats-Verfassungsfeinde wollen nun über andere Richten? Ein schlechter Witz.

A. Ostrovsky / 14.05.2024

DIE MAUER MUSS WEG. Und alle, die die MAUER aufgebaut haben, müssen entmachtet werden und wegen vorsätzlicher Zerstörung der FDGO angeklagt werden.

Norbert Brausse / 14.05.2024

Wo wir hingekommen sind, das beweist allein dieser eine Satz, den er als Politiker geäußert hat: Wenn ich den politischen Gegner nicht klein bekomme, dann muss ich ihn verbieten. In einer normalen Demokratie eigentlich ein Witz, mit dem man sich nur lächerlich macht. In unserer Demokratie offenbar nicht mehr?

Michael Anton / 14.05.2024

Der Verfassungsschutz wird seine Konstruktion des “ethnischen Volksbegriffes” nicht freiwillig aus dem Verkehr ziehen, eher verteidigt er eine mutmaßlich falsche Argumentation ,um sich als Sprachpolizei in nicht zu rechtfertigender Anmaßung in die Meinungsfreiheit einzugreifen und damit sich als Gedankenpolizei zu betätigen . ( hierzu M. Brodkorb S. 136-38) “Gesinnungspolizei im Rechtsstaat?” Gleichwohl er sich eine gerichtliche Rüge einhandelte, müßte er eingestehen, über Jahre hinweg das Recht gebeugt zu haben. Auch mit der Kriminalisierung von Parolen, etwa im Falle Höcke läuft man in den Fußstapfen Winston Smiths. Welche Intentionen Höcke auch treiben mögen, es ist nach wie vor ein Problem, theologische Begriffe wie die des Leugners oder den juristischen Besteckkasten von Feinden und Ausnahmezuständen zu benützen. Herr Haldenwang und Herr Wanderwitz müssen sich selbst fragen, ob sie unter Bezugnahme §5 Sicherheitsüberprüfungsgesetz nicht als “Sicherheitsrisiko” gelten dürften, da sie weite Teile des Meinungspektrums mit mannigfachen Methoden hintertreiben und Dinge für unlauter oder gar kriminell erklären, die vor einigen Jahren noch in Schulfibeln geschrieben standen. Ethnos und Demos sind in einer Glaubensgemeinschaft verschmolzen: “Jetzt ist es nicht mehr wichtig, ob ihr Juden oder Griechen, Sklaven oder Freie, Männer oder Frauen seid. In Jesus Christus seid ihr alle eins!” Galater 3,28 Ist das nicht eine verfassungsfeindliche Vereinigung? Christus hat die AfD Wähler nicht ausgeklammert! Seit Adenauer haben sich auch die Kirchen nicht derart penetrant in den Wahlkampf eingemischt. Mit Schuldgefühlen operieren diese Mammutbehörden reichlich. Haldenwangs Laden ist so unverzichtbar wie die mecklenburgische Seilbahnverordnung, beschäftigt dafür aber nur 5x so viele Mitarbeiter wie der Vatikan.

Harald Hotz / 14.05.2024

Der Herr mit dem vielsagenden Namen wünscht sich offensichtlich die DDR zurück, es ist ja nicht nur die AFD unter Beobachtung, sondern im grunde ca. 30% der Wähler in den östlichen Bundesländern. Die Älteren sollten das zwar noch gewohnt sein, aber was glaubt denn der Mann mit dem lustigen Namen, was diese Wähler dann wählen werden, sollte die AFD verboten werden? Vielleicht aus Dankbarkeit etwa die CDU? Das kann selbst er nicht ernsthaft glauben, es geht ihm und den anderen also nur um Einschüchterung! Ihm dürfte auch klar sein, daß sich ein Verbotsverfahren über Jahre hinziehen kann und somit bei den anstehenden Wahlen garnicht helfen kann.- Die Ursache für das Wahlverhalten liegt auch nicht an den Menschen, sondern ist eine bloße Reaktion auf die Politik, und da keine Anstalten gemacht werden, diesen Wahnsinn zu beenden, kann sich die Einstellung der Wähler garnicht ändern, auch nicht bei einem Verbot der AFD. Dann gründet sich eben sofort wieder eine neue Partei.- Das sollte endlich auch mal der Dümmste einfach begreifen: Den normalen Menschen geht der Klimawandel inzwischen so was von am A. vorbei, die wollen, daß D aus dem Klimaabkommen aussteigt, die wollen wieder in einem Land leben, das als Deutschland auch in den Großstädten noch erkennbar ist, die wollen keinen UN-induzierten Globalkommunismus unterstützen, die wollen auch nicht anderer Leute Kriege führen, die wollen das meiste, von dem, was der WEF, die USA, die UN und Brüssel unseren Machhabern zur Ausführung auftragen überhaupt nicht! - Macht endlich Politik für die Menschen, von denen ihr gewählt werden wollt!

Dr. Robert Lederer / 14.05.2024

Aus dem Interview mit Prof. Boehme-Nessler bei nzz: “Das Oberverwaltungsgericht in Münster jedenfalls ist sich seiner Sache sehr sicher. Ob zu Recht, kann man derzeit noch nicht sagen. Denn bislang hat das Gericht die ausführliche Begründung des Urteils noch nicht veröffentlicht. Das finde ich unglücklich. Die Begründung von Urteilen ist im Rechtsstaat aber genauso wichtig wie das Urteil selbst, gerade bei einem so heiklen Verfahren. Eine Pressemitteilung allein genügt für eine Bewertung nicht.” Das heißt, das Gericht hat nicht nur 470 Beweisanträge abgelehnt, ein Skandal erster Güte , ich kann mich an einen solchen Fall nicht erinnern, wo einem Prozeßführer es abgelehnt wird, zu argumentieren, als wenn er noch unmündig und im Kindergarten wäre. Es wurde auch nicht bisher wohl die Urteilsbegründung veröffentlicht. Was ist das für eine Justiz?

Stefan Riedel / 14.05.2024

Joe Biden, äh? Barack Hussein Obama lassen schön grüßen? Ganz soweit sind wir in good old Dumm-D noch nicht. Aber es wird: Stichwort: Reichsbürger, AfD hier ?Poltische Opposition ? Donald Trump etwa? Das geht überhaupt nicht! Wahlkampfzeit? Politische Schauprozesszeit im stalinistischen New York! Und, und, und…? Also Folgerung, wo finden im Jahre 2024 Landtagswahlen in D statt? Thüringen, Sachsen, Brandenburg, richtig? Poltische Schauprozesse gegen die AfD in Thüringen,...? Vorerst?

Patzina Helmut / 14.05.2024

Was diese sogenannten “Demokraten” absondern, ruft bei mir Ekel hervor. Was für eine Verlogenheit und Verkommenheit.

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