Stephan Kloss, Gastautor / 18.06.2024 / 12:00 / Foto: Pixabay / 101 / Seite ausdrucken

Unerklärbares Urteil: 32 Monate Haft wegen Impf-Attesten

Ein langer Corona-Prozess endet vorerst: Die sächsische Ärztin Dr. Bianca Witzschel wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt und anschließend aus der Haft entlassen.

Gestern Mittag kam die 67-jährige Ärztin nun auf freien Fuß. Das Gericht hatte sie u.a. wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem verliert sie ihre Approbation für drei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate gefordert. Der Vollzug der Strafe wurde überraschend – vorerst – ausgesetzt. 15 Monate lang saß die Ärztin in Untersuchungshaft. Achgut.com hatte mehrfach über den Prozess in einem Hochsicherheits-Gerichtssaal gegen die Moritzburger Ärztin Dr. Bianca Witzschel berichtet. Nachzulesen sind die Berichte hier und hier.

Gut gelaunt schritt Dr. Bianca Witzschel gestern um die Mittagszeit durch den Hintereingang der JVA Dresden (am Hammerweg) in die Freiheit. Im Gebäude befindet sich der Hochsicherheits-Saal, in dem gegen sie seit November 2023 an insgesamt 27 Tagen verhandelt wurde, und in dem sonst nur Schwerkriminelle und Terroristen angeklagt bzw. verurteilt werden. Augenzeugen berichteten, dass es im Gerichtssaal während der Verlesung des Urteils zu tumultartigen Szenen gekommen sein soll, so dass der Vorsitzende Richter durch Polizeikräfte zeitweise räumen ließ.

Dass dieser Prozess nicht mit einem Freispruch enden würde, wundert den Autor nicht. Wer sich mit rechtspsychologischer Brille im Gerichtssaal umsah, konnte sie sehen (aber auch hören und spüren), die Verurteilungsbereitschaft des Vorsitzenden Richters Jürgen Scheuring. Zu suggestiv waren nach meinem Geschmack die Zeugenbefragungen, zu einseitig die Beweisaufnahme.

Die RKI-Files beispielsweise, die im Verlaufe des Prozesses erst geschwärzt und dann ungeschwärzt veröffentlicht wurden, spielten so gut wie gar keine Rolle. Spätestens dann hätte der Prozess abgebrochen und die Angeklagte freigesprochen werden müssen.

Parallelwelten in der sächsischen Justiz?

Vor Gericht vernommene Zeugen gaben an, dass die Moritzburger Ärztin sich bei ihnen Zeit für Anamnese-Gespräche genommen hatte, bevor sie Masken- bzw. Impfunfähigkeits-Bescheinigungen ausstellte. Die Staatsanwaltschaft dagegen behauptete, Dr. Witzschel hätte alle Bescheinigungen blanko ausgestellt. Der Vernehmung mehrerer Zeugen hat der Autor beigewohnt. Siehe Bericht.

Kurisoserweise bestätigte auch ein Personenschützer des Landeskriminalamtes Sachsen die Version der Ärztin. Auch er hatte sich von ihr ein Maskenattest ausstellen lassen und war in einem anderen Verfahren vor dem Amtsgericht Dresden angeklagt worden. Nur: Er wurde freigesprochen. Zur Begründung hieß es in diesem Fall von der  Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte ja 20 Minuten untersucht worden wäre und es dem Angeklagten nicht nachzuweisen wäre, ein Attest eingereicht zu haben, das nicht seinem Zustand entspreche. 

Das ist nun wirklich komisch. Der Personenschützer kommt frei, die Zeugen im Witzschel-Prozess sagen inhaltlich in etwa das Gleiche und der Prozess gegen die Ärztin wird aber nicht eingestellt. Wie nennt man so etwas? Zweierlei juristisches Maß?

Stand das Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel bereits fest? Diese rhetorische Frage darf erlaubt sein. Denn in dem Mammutprozess, der die sächsischen Steuerzahler zweifellos noch teuer zu stehen kommt, gab es einige, ich nenne es mal, Merkwürdigkeiten. Zum Beispiel die Haftbeschwerde der Verteidigung, die ihre Mandantin aus der – nach ihrer Meinung – unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft (sie begann am 28. Februar 2023) herausbekommen wollte. Der Antrag wurde vom Landgericht Dresden per Beschluss vom 6. März 2024 abgelehnt. Die vier Seiten lange Begründung liegt dem Autor vor. Obwohl das Verfahren noch lief, machte das Gericht keinen Hehl daraus, wie es urteilen würde. 

Die gerichtliche Begründung liest sich für den Autor wie eine Erweiterung der Anklage. Auf Seite 2, Punkt III steht: „Die bisherige Hauptverhandlung … deutet auf die Bestätigung der Vorwürfe hin“. Und Seite 3, Punkt IV: „Die Angeklagte hat im Falle ihrer Verurteilung angesichts der Vielzahl der ihr zur Last gelegten Taten mit einer Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, zu rechnen“.  Man rufe sich noch einmal den gestrigen Tag in Erinnerung: Das Gericht setzte den Vollzug der Freiheitsstrafe aus. So gefährlich scheint Dr. Bianca Witzschel plötzlich nicht mehr zu sein. Und auch die angebliche Fluchtgefahr, die im o.g. Beschluss vom Gericht als Argument vorgebracht wurde, weshalb die Untersuchungshaft nicht aufgehoben werden könne (Seite 3 und 4, Punkt IV), spielte plötzlich keine Rolle mehr. Versteht diese Kehrtwende jemand?

Ein Richter, zwei Urteile

Es lohnt sich ein Blick auf das Verhalten des Vorsitzenden Richters Jürgen Scheuring in zwei verschiedenen Strafverfahren. In einem Fall verurteilte er einen Dreifach-Vergewaltiger auf Bewährung. Wie die Kollegen von BILD berichten, war das Opfer nicht verhandlungsfähig, traumatisiert und psychisch schwerst belastet.

Im anderen Fall verurteilt der Richter die Ärztin Dr. Bianca Witzschel zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis, obwohl es hier keine Geschädigten gibt. Kein einziger Patient, der von der Moritzburgerin ein Attest erhielt, hatte danach gesundheitliche Einschränkungen oder wollte sein Geld zurück. 

Der Autor hatte heute ausführlichen Kontakt mit der Verteidungung von Dr. Bianca Witzschel. Ihre Anwälte werden gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

 

Stephan Kloss ist freier Journalist. Er lebt bei Leipzig und studiert Psychologie.

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Leo Hohensee / 18.06.2024

@Richard Loewe - Hallo Herr Loewe, Sie schreiben: - “.... In Indien steht übrigens die Chefin der Gesundheitsbehörde wegen der Genspritzen vor Gericht und die Anklage will die Todesstrafe, die es in Indian für Mord gibt.” - Gibt es dazu eine auffindbare Quelle? Ich habe diese Nachricht schon verteilt und bekomme sofort diese Frage gestellt. Meine Antwort, von Richard Loewe, reicht nicht. Danke beste Grüße

Mathias Hartmann / 18.06.2024

Unerklärbar ist das Urteil sicher nicht. Man sollte mal recherchieren, in welche Kreise Staatsanwalt und Richter Kontakte pflegen.

Ingo Minos / 18.06.2024

SPIEGEL 22.3.2007 KULTURBONUS BEI STRAFTATEN Der SPIEGEL war tatsächlich mal lesenswert und empfehlenswert! Ein immer noch empfehlenswerter Artikel. Bei schon längerer hier Lebenden gibt es diesen Bonus nicht.

Hubert Romero / 18.06.2024

Hat denn noch niemand mitbekommen, daß D mittlerweile kein Rechtsstaat, sondern ein Linksstaat ist? Nach wie vor sind die Sozialisten aller Parteien (außer der schwefeligen) am Ruder. Was soll also die Aufregung? You get what you deserve.

Robert Schleif / 18.06.2024

Da hat eine Befehlskette – von Mutti Merkel über Minister, Beamte, Wissenschaftler, Ärzte, Richter und Journalisten bis zum kleinen Antifa-Schläger, gekauften Demonstranten und gehorsamen Untertan hinunter reibungslos funktioniert, und zwar nicht mal um des eigenen Vorteils willen, sondern zum Vorteil und im Dienste Dritter – der Pharmabonzen und der Aktionäre. Also aller-allerniederste Beweggründe! Wer soll da noch an die Gültigkeit westlicher Werte, der Menschen- und Bürgerrechte, des Grundgesetzes, der Rechtsstaatlichkeit und der Redlichkeit von Politik, Wissenschaft und Medien glauben?

Dr. Konrad Voge / 18.06.2024

Ich hoffe, dass dem Richter demnächst auch ein Verfahren gemacht wird. Hat er sich den Volksgerichtshof zum Vorbild genommen?

Ingo Minos / 18.06.2024

Witzschel wurde ja auch wegen illegalen Waffenbesitz verurteilt. Die Waffe wurde als “Beifang” während der Hausdurchsuchung gefunden. Bei der Waffe handelte es sich um einen Elektroschocker. Der “Beifang” ist das, worauf es die BRD Staatssicherheit auch abgesehen hat.

Marcus Hohn / 18.06.2024

Liebe Achse Leser, es werden wiederholt Exempel an diesen integeren Ärzten und Coronakritikern vollzogen, um für die nächste Plandemie (2025 Herbst/Winter) Fakten zu schaffen. Es ist ein Wettlauf um die Deutungshoheit. Trotz aller Fakten und Prozessen ( Fauci USA, RKI Files usw.) muß der WHO/WEF Plan umgesetzt werden. Derweil sind die Messerstecher alle mit dem Prädikat psych. krank versehen und genießen in der Regel ein anderes Strafmaß. Es ist ein Hybridkrieg gegen die eigene Bevölkerung und die freie Welt und wir leben genau in dieser Epoche. Nach allen bekannten Fakten dieser verbrecherichen Gain of function-Forschung und seiner Genspritzen gehören alle ordentlichen Ärzte,, die sich nicht an dieser Vegewaltigung am Volk beteiligt haben postum mit dem Bundesverdienstkreuz versehen. Stattdesen sitzen und saßen etzliche Leute zu Unrecht in den Gefängnissen ( Füllmich, Ballweg, etc.) oder mußten wie Hockertz, Schiffmann usw. aus der Not das Land verlassen. Niemand wird zur Rechenschaft gezogen, obwohl die Täter spät. seit den RKI Files alle bekannt sind. Es handelt sich um Politiker die wir bezahlen und die geschworen hatten Unheil vom deutschen Volk abzuwenden. Dies ist der Great Reseat mit den lt. Schwab penetrierten Parlamenten weltweit!

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