Stephan Kloss, Gastautor / 18.06.2024 / 12:00 / Foto: Pixabay / 101 / Seite ausdrucken

Unerklärbares Urteil: 32 Monate Haft wegen Impf-Attesten

Ein langer Corona-Prozess endet vorerst: Die sächsische Ärztin Dr. Bianca Witzschel wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt und anschließend aus der Haft entlassen.

Gestern Mittag kam die 67-jährige Ärztin nun auf freien Fuß. Das Gericht hatte sie u.a. wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem verliert sie ihre Approbation für drei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate gefordert. Der Vollzug der Strafe wurde überraschend – vorerst – ausgesetzt. 15 Monate lang saß die Ärztin in Untersuchungshaft. Achgut.com hatte mehrfach über den Prozess in einem Hochsicherheits-Gerichtssaal gegen die Moritzburger Ärztin Dr. Bianca Witzschel berichtet. Nachzulesen sind die Berichte hier und hier.

Gut gelaunt schritt Dr. Bianca Witzschel gestern um die Mittagszeit durch den Hintereingang der JVA Dresden (am Hammerweg) in die Freiheit. Im Gebäude befindet sich der Hochsicherheits-Saal, in dem gegen sie seit November 2023 an insgesamt 27 Tagen verhandelt wurde, und in dem sonst nur Schwerkriminelle und Terroristen angeklagt bzw. verurteilt werden. Augenzeugen berichteten, dass es im Gerichtssaal während der Verlesung des Urteils zu tumultartigen Szenen gekommen sein soll, so dass der Vorsitzende Richter durch Polizeikräfte zeitweise räumen ließ.

Dass dieser Prozess nicht mit einem Freispruch enden würde, wundert den Autor nicht. Wer sich mit rechtspsychologischer Brille im Gerichtssaal umsah, konnte sie sehen (aber auch hören und spüren), die Verurteilungsbereitschaft des Vorsitzenden Richters Jürgen Scheuring. Zu suggestiv waren nach meinem Geschmack die Zeugenbefragungen, zu einseitig die Beweisaufnahme.

Die RKI-Files beispielsweise, die im Verlaufe des Prozesses erst geschwärzt und dann ungeschwärzt veröffentlicht wurden, spielten so gut wie gar keine Rolle. Spätestens dann hätte der Prozess abgebrochen und die Angeklagte freigesprochen werden müssen.

Parallelwelten in der sächsischen Justiz?

Vor Gericht vernommene Zeugen gaben an, dass die Moritzburger Ärztin sich bei ihnen Zeit für Anamnese-Gespräche genommen hatte, bevor sie Masken- bzw. Impfunfähigkeits-Bescheinigungen ausstellte. Die Staatsanwaltschaft dagegen behauptete, Dr. Witzschel hätte alle Bescheinigungen blanko ausgestellt. Der Vernehmung mehrerer Zeugen hat der Autor beigewohnt. Siehe Bericht.

Kurisoserweise bestätigte auch ein Personenschützer des Landeskriminalamtes Sachsen die Version der Ärztin. Auch er hatte sich von ihr ein Maskenattest ausstellen lassen und war in einem anderen Verfahren vor dem Amtsgericht Dresden angeklagt worden. Nur: Er wurde freigesprochen. Zur Begründung hieß es in diesem Fall von der  Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte ja 20 Minuten untersucht worden wäre und es dem Angeklagten nicht nachzuweisen wäre, ein Attest eingereicht zu haben, das nicht seinem Zustand entspreche. 

Das ist nun wirklich komisch. Der Personenschützer kommt frei, die Zeugen im Witzschel-Prozess sagen inhaltlich in etwa das Gleiche und der Prozess gegen die Ärztin wird aber nicht eingestellt. Wie nennt man so etwas? Zweierlei juristisches Maß?

Stand das Urteil gegen Dr. Bianca Witzschel bereits fest? Diese rhetorische Frage darf erlaubt sein. Denn in dem Mammutprozess, der die sächsischen Steuerzahler zweifellos noch teuer zu stehen kommt, gab es einige, ich nenne es mal, Merkwürdigkeiten. Zum Beispiel die Haftbeschwerde der Verteidigung, die ihre Mandantin aus der – nach ihrer Meinung – unverhältnismäßig langen Untersuchungshaft (sie begann am 28. Februar 2023) herausbekommen wollte. Der Antrag wurde vom Landgericht Dresden per Beschluss vom 6. März 2024 abgelehnt. Die vier Seiten lange Begründung liegt dem Autor vor. Obwohl das Verfahren noch lief, machte das Gericht keinen Hehl daraus, wie es urteilen würde. 

Die gerichtliche Begründung liest sich für den Autor wie eine Erweiterung der Anklage. Auf Seite 2, Punkt III steht: „Die bisherige Hauptverhandlung … deutet auf die Bestätigung der Vorwürfe hin“. Und Seite 3, Punkt IV: „Die Angeklagte hat im Falle ihrer Verurteilung angesichts der Vielzahl der ihr zur Last gelegten Taten mit einer Gesamtfreiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, zu rechnen“.  Man rufe sich noch einmal den gestrigen Tag in Erinnerung: Das Gericht setzte den Vollzug der Freiheitsstrafe aus. So gefährlich scheint Dr. Bianca Witzschel plötzlich nicht mehr zu sein. Und auch die angebliche Fluchtgefahr, die im o.g. Beschluss vom Gericht als Argument vorgebracht wurde, weshalb die Untersuchungshaft nicht aufgehoben werden könne (Seite 3 und 4, Punkt IV), spielte plötzlich keine Rolle mehr. Versteht diese Kehrtwende jemand?

Ein Richter, zwei Urteile

Es lohnt sich ein Blick auf das Verhalten des Vorsitzenden Richters Jürgen Scheuring in zwei verschiedenen Strafverfahren. In einem Fall verurteilte er einen Dreifach-Vergewaltiger auf Bewährung. Wie die Kollegen von BILD berichten, war das Opfer nicht verhandlungsfähig, traumatisiert und psychisch schwerst belastet.

Im anderen Fall verurteilt der Richter die Ärztin Dr. Bianca Witzschel zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis, obwohl es hier keine Geschädigten gibt. Kein einziger Patient, der von der Moritzburgerin ein Attest erhielt, hatte danach gesundheitliche Einschränkungen oder wollte sein Geld zurück. 

Der Autor hatte heute ausführlichen Kontakt mit der Verteidungung von Dr. Bianca Witzschel. Ihre Anwälte werden gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

 

Stephan Kloss ist freier Journalist. Er lebt bei Leipzig und studiert Psychologie.

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Leserpost

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Richard Loewe / 18.06.2024

hat man ihr erlaubt, Gürtel zu tragen? Ist sie vom großen Vorsitzenden angebrüllt worden? Nein, dann soll sie sich mal nicht so haben. Da gabs schließlich ganz andere Richter als den Jürgen. Gegen Die Wissenschaft zu arbeiten ist fast so schlimm wie den Schnauzbartmann abservieren zu wollen. In Indien steht übrigens die Chefin der Gesundheitsbehörde wegen der Genspritzen vor Gericht und die Anklage will die Todesstrafe, die es in Indian für Mord gibt.

Christiane Elisabeth Dornecker / 18.06.2024

Straftaten müssen sanktioniert werden, das ist keine Frage. Was man den Bürgern aber kaum noch vermitteln kann, ist die Verhältnismäßigkeit von Urteilen, die aktuell gesprochen werden. Da schwindet das Vertrauen in den Rechtsstaat nahezu komplett. Wenn ich an die Urteile erinnere, die wegen einer Massenvergewaltigung an einer Minderjährigen im Hamburger Stadtpark gefällt worden sind, da wächst mir noch heute der Kragen. Die haben im Prinzip nur ein Streicheln über den Kopf erhalten. Biologische Frauen und Mädchen sind in unserem Staat mittlerweile wertlos geworden. Sie sind Freiwild und müssen sich verstecken! Dagegen holt man bei diesem Attest-Urteil den großen Hammer heraus, weil es Leute gegeben hat, die zurecht die Vorgaben der Politik mit ihren freiheitsbeschränkenden Maßnahmen und ihrer Impf-Nötigung, hinterfragt hatten. Es bestätigt sich immer mehr, dass diese Leute recht hatten. ( Siehe Fauci Entlarvung in den USA). Es gibt genügend Hinweise, dass die Maßnahmen falsch und überzogen waren. Als Lösungen werden Bürgerräte zur Aufarbeitung angeregt? Die Irren haben wieder einmal Ausgang. Offenbar die geballte Kompetenz, über die wir verfügen! Wir haben einfach keinen Rechtsstaat mehr und noch viel schlimmer, wir haben auch keine Gewaltenteilung mehr! Das sind die Leute, die von Demokratie schwadronieren und ihren eigenen Machterhalt meinen!

Wilolf Moser / 18.06.2024

Bisher konnte ich mir unter dem Begriff der Rechtsbeugung noch nie so richtig etwas vorstellen. Jetzt schon.

Stefan Ahrens / 18.06.2024

Ein Staat, dessen Justiz nicht mehr weltanschaulich neutral und bemüht objektiv ist, verkommt zur Wolfsgesellschaft!

Olaf Schulz / 18.06.2024

Die Offenlegung der RKI-Files beweist bereits in der jetzigen Form, obwohl immer noch Teile geschwärzt sind, dass die Ärztin mindestens Widerstand im Rahmen des Art. 20 (4) des Grundgesetzes geleistet und insoweit legitim gehandelt hat. Aber bestraft wurde die Ärztin wegen Ungehorsam. Offensichtlich hat man es hier mit einem Gericht zu tun, das nicht nur sich, sondern auch gleich das Recht vor der Obrigkeit gebeugt hat oder einfach mit einer schlampigen Arbeitsweise von Staatsanwaltschaft und Gericht. Hoffen wir mal, dass es noch eine weitere Instanz gibt.

Claudius Pappe / 18.06.2024

Ist das nicht Rechtsbeugung ? : Es lohnt sich ein Blick auf das Verhalten des vorsitzenden Richters Jürgen Scheuring in zwei verschiedenen Strafverfahren. In einem Fall verurteilte er einen Dreifach-Vergewaltiger auf Bewährung. Wie die Kollegen von BILD berichten, war das Opfer nicht verhandlungsfähig, traumatisiert und psychisch schwerst belastet.

Martin Bingel / 18.06.2024

Dieser Richter gehört aber nicht der AfD an ?! Und steht im Urteil etwa “im Namen des Volkes”?

L. Luhmann / 18.06.2024

“Gestern Mittag kam die 67-jährige Ärztin nun auf freien Fuß. Das Gericht hatte sie u.a. wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem verliert sie ihre Approbation für drei Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate gefordert.” - Na, da hat die Ärztin aber Glück, dass sie im besten Deutschland aller Zeiten lebt. Denn in der besten DDR aller Zeiten, gab es noch den unerwarteten Nahschuss für die Ungenossen*innen, die partout nicht nur auf Knien leben wollten. Es ist spätestens seit 2021 klar, dass es auf der Welt jede Menge Mengeleleien und Freislereien gibt. Echte Freiheit und echte Gerechtigkeit kann es nur mit einem individuell wehrhaften Souverän geben. Dass wir nicht der Souverän sind, wissen zumindestens die Ungeimpften. In die Rosinenhirne Geimpfter kann man sich als vollständiger Mensch weder einfühlen noch eindenken. Wir werden wohl niemals die Mehrheit sein. Die Mehrheit hat sich - aus welchen Gründen auch immer - zu Massenversuchsuntermenschen degradieren lassen. Diese weltweite Unterwerfungsgeste wurde und wird äußerst genau beobachtet und nutzbar gemacht.

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