Die FDP fordert Gesetzesänderungen, um das Streikrecht in kritischen Branchen zu beschränken.
Die Sektoren, für welche Ausnahmen vom Streikrecht gelten sollen, sind das Transportwesen, die Gesundheits- und Sozialversorgung, die Energieversorgung, Kindertagesstätten, Brand- und Zivilschutz und Abfallentsorgung.
Streiks sollen mindestens drei Tage vorher angekündigt werden und ein Notbetrieb von 50 Prozent muss gewährleistet sein. Warnstreiks dürfen maximal vier Stunden dauern und ein Schlichtungsversuch soll verpflichtend sein.
Die FDP betont, dass die bisherigen Streiks der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) zu erheblichen Störungen für die Gesellschaft geführt haben, was eine Neuregelung notwendig mache. Sie argumentieren, dass das Streikrecht, welches im Grundgesetz verankert ist, ein hohes und schützenswertes Gut sei, aber die Auswirkungen auf unbeteiligte Dritte minimiert werden müssen.
Gewerkschaften, SPD und Grüne lehnten den Vorschlag der FDP erwartungsgemäß ab.
(Quelle: Süddeutsche Zeitung)