News-Redaktion / 02.07.2024 / 10:30 / 0 / Seite ausdrucken

Baerbock und Scholz: Nachtflugverbot gilt nicht für uns

Am 23. Juni flogen trotz Nachtflugverbots nach 23 Uhr zwei Flugzeuge mit hohen Repräsentanten der Bundesregierung vom Frankfurter Flughafen ab.

Nach dem EM-Gruppenspiel Deutschland gegen die Schweiz am 23. Juni starteten zunächst Kanzler Olaf Scholz (SPD) um 23.39 nach Berlin und um 23.54 Uhr Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) nach Luxemburg zum EU-Außenminstertreffen am nächsten Tag. Eigentlich gilt am Frankfurter Flughafen ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 23 Uhr nachts und 5 Uhr morgens. Ausnahmen gibt es nur in Fällen von öffentlichem Interesse.

Eine Sondergenehmigung wurde für Baerbock erteilt, obwohl die Grünen das Nachtflugverbot unterstützt hatten und sich gerade in Hessen immer vehement dafür eingesetzt hatten. Das hessische Wirtschaftsministerium, das die Sondergenehmigungen erteilt, erklärte, dass bei beiden Flügen das öffentliche Interesse anerkannt wurde.

Vor der EM waren die Frankfurter Grünen strikt gegen eine Lockerung des Nachtflugverbots, da die Spielorte gut mit dem Zug erreichbar seien. Im Wahlkampf hatte Baerbock sich gegen Kurzstreckenflüge ausgesprochen.

Dazu sagte der hessische FDP-Abgeordnete Stefan Naas: „Das sieht man mal, wie die Grünen ihre eigene Basis ernst nehmen. Das ist grüne Doppelzüngigkeit vom Feinsten: Den Bürgern das Fliegen madig machen und dann selbst auch noch das Nachtflugverbot umgehen, um von Frankfurt nach Luxemburg zu fliegen. Luftlinie 184,36 Kilometer. Echt jetzt?“

(Quellen: Focus, Bild, Welt)

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