Auf dem Mannheimer Marktplatz dürfen Demonstrationen stattfinden. Dies hatte die AfD in einem gerichtlichen Eilantrag erwirkt.
Nach dem Mord auf einen Polizisten durch einen mutmaßlichen Islamisten vor einer Woche auf dem Mannheimer Marktplatz erklärte die Stadt Mannheim diesen zu einem temporären Gedenkort bis zum 16. Juni und verbot die Durchführung von Versammlungen.
Die AfD, die eine Kundgebung anlässlich der Tat geplant hatte, legte dagegen gerichtliche Beschwerde ein. In einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe nun entschieden, dass die AfD dort demonstrieren darf.
„Wir wollen zwei Tage vor der Europawahl genau dort demonstrieren, wo der islamistische Terror zugeschlagen hat, um ein klares politisches Signal in die ganze Republik zu senden“, teilte der AfD-Landesvorsitzende Markus Frohnmaier mit.
Die Demonstration ist für Freitag um 18 Uhr geplant und richtet sich unter anderem gegen den Islamismus. Gleichzeitig soll es auch eine Gegendemonstration der Antifa geben.
Das Gericht bestätigte das Recht zur friedlichen Versammlung an jedem Ort und bezweifelte die Befugnis des Oberbürgermeisters, einen zeitlichen Gedenkort ausrufen zu können: „Es ist schon höchst zweifelhaft, ob die Anordnung eines Gedenkortes aus Anlass eines Gewaltverbrechens noch als ein der Kompetenz des Oberbürgermeisters unterfallendes Geschäft der laufenden Verwaltung gesehen werden kann.“
Die Stadt Mannheim hat gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt und fürchtet, dass der ermordete Polizist nicht angemessen vor einer Instrumentalisierung für politische Zwecke geschützt wird.
(Quelle: Welt)