Eine Studentin, die sich an den „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ Gesängen in einer Bar auf Sylt beteiligt hatte, darf an ihrer Hamburger Hochschule weiter studieren.
Der Exmatrikulationsausschuss der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) Hamburg hat beschlossen, kein Exmatrikulationsverfahren gegen die Studentin einzuleiten. Allerdings gilt das bis Ende Juli ausgesprochene Hausverbot weiterhin.
Die Mitglieder des Ausschusses haben die Verhältnismäßigkeit geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Exmatrikulation ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte ist.
Die HAW distanziert sich deutlich von dem viralen Video, das vor einem Monat Aufsehen erregte, und bekräftigt ihr „Engagement gegen Rassismus“.
Die junge Frau hat wegen des Videos ihre Arbeit verloren und war von einigen Medien mit Namen und Foto an den medialen Pranger gestellt worden.
(Quelle: Welt)